Das Landgericht Aschaffenburg war ein von 1814 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Aschaffenburg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte Im Fürstentum Aschaffenburg bestand seit 1808 das Stadtgericht Aschaffenburg. Nachdem Aschaffenburg 1814 an das Königreich Bayern gefallen war, wurde das Stadtgericht aufrechterhalten und zusätzlich das Landgericht Aschaffenburg (älterer Ordnung) gebildet.Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 978-3-406-09669-3, S. 422–423, online
Nach den Entschließungen vom 30. Juni 1828 sowie vom 8. und 14. Januar 1829 wurde das Landgericht Kaltenberg aufgelöst und sein Gebiet auf die Landgerichte Aschaffenburg und Alzenau und das Herrschaftsgericht Krombach aufgeteilt.
Am 4. Juni 1848 wurde das Herrschaftsgericht Krombach aufgehoben. Am 3. September 1858 wurde das Landgericht Schöllkrippen neu gebildet. Aus dem Landgerichtsbezirk Aschaffenburg wurden diesem Eichenberg, Feldkahl und Rottenberg angegliedert.
Das Landgericht Aschaffenburg umfasste daraufhin die folgenden Gemeinden: Bessenbach, Damm, Dörrmorsbach, Gailbach, Glattbach, Goldbach, Großostheim, Grünmorsbach, Haibach, Hösbach, Johannesberg, Keilberg, Kleinostheim, Leider, Mainaschaff, Oberafferbach, Oberbessenbach, Obernau, Sailauf, Schweinheim, Steinbach, Stockstadt a.Main, Straßbessenbach, Unterafferbach, Wenighösbach, Winzenhohl.
Das für die Stadt Schaffenburg zuständige Stadtgericht Aschaffenburg und das Landgericht Aschaffenburg älterer Ordnung bestanden bis 1. Oktober 1873Bekanntmachung, die Vereinigung des k. Stadtgerichtes Aschaffenburg und des k. Landgerichtes daselbst zu einem Stadt- und Landgerichte Aschaffenburg betr. vom 21. Januar 1873 (RBl. Sp. 177), aus beiden wurde dann das Stadt- und Landgericht Aschaffenburg gebildet.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Aschaffenburg ein Amtsgericht gebildet, dessen Sprengel dem vorhergehenden Gerichtsbezirks des Stadt- und Landgerichtes Aschaffenburg entsprach.
Siehe auch Landkreis Aschaffenburg#Herrschaftsgericht und Landgerichte Amtsgericht Aschaffenburg
Literatur
Einzelnachweise
Aschaffenburg Kategorie:Geschichte (Aschaffenburg) Kategorie:Geschichte (Landkreis Aschaffenburg) Kategorie:Organisation (Aschaffenburg) Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1814 Kategorie:Aufgelöst 1879