mini|300px|rechts|Karte Umbriens und Picenums mit dem Ager Gallicus Ager Gallicus (wörtlich Gallisches Feld, hier im Sinne einer Staatsdomäne Gallische Mark) ist die lateinische Bezeichnung des vom Römischen Reich annektierten Siedlungsgebiets des keltischen Stammes der Senonen an der Adriaküste.

Lage Das nördliche Ende des antiken Landstrichs bildete südlich von Ravenna der Fluss Rubikon (antiker Name: Rubicon oder Rubico, italienisch: Rubicone), der als Grenzfluss zwischen der römischen Provinz Gallia cisalpina und dem römischen Kernland angesehen wurde. Andere Quellen geben als nördliche Grenzlinie einen Fluss namens „Utens“ an (gemeint ist vermutlich der Montone, ebenfalls bei Ravenna). Die südliche Trennlinie zum Picenum wurde am Fluss Esino (antiker Name: Aesis) gezogen. Im Osten liegt das Meer, das die Römer Mare Adriaticum nannten. Nach Westen hin gab es keine eindeutige Grenze zum benachbarten, von Umbrern bewohnten Territorium. Im modernen Italien verteilt sich das Gebiet auf die Provinz Ancona und die Provinz Pesaro und Urbino in der Region Marken sowie die Provinz Rimini in der Emilia-Romagna.

Geschichte Ereignisse im Vorfeld der römischen Eroberung Im 5. Jahrhundert v. Chr. waren die Senonen aus Gallien nach Italien eingewandert und hatten sich nach etlichen Kämpfen gegen die Etrusker in einem zuvor von umbrischer Bevölkerung besiedelten Landstreifen an der Küste zwischen Rimini (lateinisch Ariminum) und Ancona niedergelassen.Strabon, Geographie 5,1 (englische Übersetzung).

Im Jahr 387/386 v. Chr.So Polybios 1,6; laut Livius 5,37.38 fand die Schlacht an der Allia 390 v. Chr. statt. hatten sie Rom überfallen, die Stadt mit Ausnahme des Kapitolinischen Hügels erobert und waren erst gegen Zahlung eines demütigenden Lösegelds wieder abgezogen. Ihrem König, in der späteren Überlieferung ab dem Ende des 1. Jahrhunderts v. Chr. Brennus genannt, wird in diesem Bezug der Ausspruch „Vae victis!“ („Wehe den Besiegten!“) zugeschrieben.Titus Livius 5,48,8 f. (lateinisch). Die Niederlage begründete eine jahrhundertelange Feindschaft Roms mit den Kelten. In den später folgenden Samnitenkriegen und den Römisch-gallischen Kriegen standen die Senonen bzw. ihre wenigen Überlebenden immer wieder aufseiten der Gegner des Römischen Reichs.Zur Rolle der Gallierkatastrophe im kollektiven Gedächtnis Roms siehe Jürgen von Ungern-Sternberg: Die Gefahr aus dem Norden – die traumatischen Folgen der Gallierkatastrophe. In: derselbe: Römische Studien. Geschichtsbewußtsein – Zeitalter der Gracchen – Krise der Republik (= Beiträge zur Altertumskunde. Band 232). De Gruyter, Berlin 2006, S. 132–146 (abgerufen über De Gruyter Online).

Eroberung des Ager Gallicus Zu einer weiteren Konfrontation kam es 283 v. Chr. Der griechische Geschichtsschreiber Polybios (etwa 200 bis 120 v. Chr.) berichtet von der Belagerung des mit Rom befreundeten Arezzo (lateinisch Arretium, etruskisch Aritim) durch nicht näher bezeichnete Gallier und deren Sieg gegen ein römisches Entsatzheer. Bei dieser Schlacht kam ihm zufolge der vermutlich als Prokonsul amtierende Lucius Caecilius Metellus Denter ums Leben, was die Datierung ermöglicht. Denters Nachfolger in der Praetur war Manius Curius Dentatus, der Legaten mit der Verhandlung über die Freilassung der von den Galliern Gefangenen beauftragte. Die Gesandten wurden allerdings getötet, was die Römer so erzürnte, dass sie ihre Truppen umgehend in Richtung der gallischen Siedlungen aufmarschieren ließen. Polybios zufolge trafen die römischen Einheiten auf eine Armee der Senonen, die sie in einer offenen Feldschlacht besiegten.Polybios, Historíai 2,19 (englische Übersetzung). Leider ist seiner Darstellung weder zu entnehmen, welcher Feldherr die römische Kampagne befehligte noch wo sich der Kampfplatz befand. Sehr wahrscheinlich ereignete sich der Zusammenstoß der beiden Streitkräfte im ager Gallicus, denn Polybios schreibt, dass die Römer das Gebiet der Senonen eroberten, „die meisten von ihnen töteten und den Rest ihres Landes vertrieben“ […] „eine Kolonie gründeten, die sie nach dem Namen der früheren Bewohner ‚Sena Gallica‘ nannten“.Zur Lokalisierung im Ager Gallicus siehe Frank W. Walbank: A Historical Commentary on Polybius. Band 1: Commentary on Books I–VI. Clarendon Press, Oxford 1957, S. 189. Aus dieser Befestigung ist die moderne Stadt Senigallia hervorgegangen.

Polybius benutzt in seinem Bericht mehrheitlich den verallgemeinernden Begriff Gallier, aber es ist fraglich, ob er damit auch durchgängig die Senonen meinte, selbst wenn diese Vermutung aus dem näheren Kontext hervorzugehen scheint. Die Überlieferungen Appians wirken in dieser Beziehung vordergründig genauer, doch sind sie genauso wenig vollständig. Sie bleiben bezüglich der Ortsangaben ebenfalls ungenau und stellen darüber hinaus keinen Bezug zur Belagerung Arretiums her. Appian beschuldigt Britomaris (griechisch Βριτόμαρις), der Kriegshäuptling der Senonen war, für den Tod der Gesandten verantwortlich zu sein. Zusätzlich nennt er mit dem Konsul Publius Cornelius Dolabella den römischen Befehlshaber, der einen römischen Rachefeldzug anführte. Cornelius sei, nachdem er vom Gesandtenmord erfahren hatte, in Eilmärschen durch das Land der Sabiner und Picentiner auf die Städte der Senonen vorgerückt. Dort habe er alles zerstört und niedergebrannt, sodass die Heimat der Senonen unbewohnbar wurde.Appian, ἐκ τῆς σαμνιτικησ 1, 7 ( griechisch / englisch) Aufgrund der beiden Zeugnisse kann nicht sicher festgestellt werden, ob sie von einem einzelnen Ereignis handeln oder zwei unterschiedliche, jedoch nahe beieinanderliegende Geschehnisse beschreiben. Als belastbar darf dagegen gelten, dass die Vorgehensweise der Römer nahezu zur vollständigen Vernichtung der senonischen Stammesgesellschaft führte, denn beide Schriften stimmen darin überein.

Appian schreibt davon, der Konsul Cornelius sei auf dem Weg nach Etrurien gewesen, um die Etrusker zu bekämpfen, als er den Feldzug gegen die Senonen begann. Wie gleichfalls von Polybios in diesem Zusammenhang mitgeteilt wird, kam es in der Folge noch im selben Jahr zur zweiten Schlacht am Vadimonischen See zwischen den Römern unter Cornelius und den Etruskern, die mit Boiern und den aus ihrem Stammesgebiet vertriebenen Senonen verbündet waren. Das römische Heer blieb siegreich und besiegelte damit die endgültige Unterwerfung der Etrusker.Polybios, Historíai 2,20 (englische Übersetzung).

Festigung der römischen Macht Der Waffenstillstandsvertrag mit Etruskern und den keltischen Stämmen sowie die Besiedlung und Kolonisierung in Umbrien, Etrurien und im Picenum erlaubte den Römern, eine solide Verteidigungslinie gegen Bedrohungen aus dem Norden zu schaffen. Nach dem Pyrrhischen Krieg gegen den König von Epirus begann Rom in den Jahren 268 bis 265 v. Chr. damit, gegen die verbleibenden unabhängigen Stämme und Siedlungen im angrenzenden Picenum und in Umbrien vorzugehen. Mehrere römische Konsuln wie Ogulnius, Fabius Pictor, Sempronius Sophus und nicht zuletzt Claudius Russus, der die Picenter unterwarf, schufen mit ihren Feldzügen die Voraussetzungen für ein zusammenhängendes Staatsgebiet. Jene Teile der Bevölkerung, die sich der Herrschaft Roms widersetzten, wurden in das Samnium deportiert, der Rest erhielt eine begrenzte römische Staatsbürgerschaft (civitas sine suffragium).

Fortsetzung der Romanisierung Um Küste und Bevölkerung zu kontrollieren, errichteten die Römer noch vor Ausbruch des ersten Punischen Krieges die Kolonien von Ariminum im ager Gallicus und Firmum Picenum, das heutige Fermo im Picenum. Mit dieser Vorgehensweise wurde die Romanisierung fortgesetzt und weitere Außenposten folgten. Die Städte Pesaro (Pisaurum) und Fano (Fanum Fortunae) gehen ebenfalls auf diese Zeit zurück. Außerdem wurden auch im Hinterland die keltische Bevölkerung vertrieben und die nun herrenlosen Ländereien zum ager publicus (wörtlich: „dem Volk gehörendes Feld“), das heißt Staatsbesitz deklariert. Ab 232 v. Chr. regelte das nach dem Volkstribun Gaius Flaminius benannte Gesetz lex Flaminia de agro Gallico et Piceno viritim dividundo („Flaminisches Gesetz über die Verteilung Mann für Mann des ager Gallicus und Picenums“; auch kurz lex Flaminia [agraria] genannt) die Verteilung des beschlagnahmten Grundbesitzes unter den Plebejern.Zum Gesetz siehe Plinio Fraccaro: Lex Flaminia de agro Gallico et Piceno viritim dividundo. In: Athenaeum. Band 7, 1919, S. 73–93; Ella Hermon: La lex Flaminia de Agro Gallico Dividundo – modèle de romanisation au IIIe siècle avant J.-C. In: Collection de l’Institut des Sciences et Techniques de l’Antiquité. Band 377, 1989, S. 273–284 (online); Lothar Oebel: C. Flaminius und die Anfänge der römischen Kolonisation im ager Gallicus. Lang, Frankfurt am Main / New York 1993. Die Begünstigten behielten aufgrund der ViritanassignationErstmals als Viritanassignation erwähnt beim älteren Cato, Origines Fragment 43 P. aus Varro, De re rustica 1,2,7. ihr römisches Bürgerrecht, das attraktiver war als das mit den Koloniegründungen verbundene latinische Recht. Sie wurden in die tribus Pollia eingeschrieben.Lily Ross Taylor: The Voting Districts of the Roman Republic (= Papers and Monographs. Band 20). American Academy in Rome, Rom 1960, S. 90. 95; siehe auch Theodora Hantos: Das römische Bundesgenossensystem in Italien (= Vestigia. Band 34). C. H. Beck, München 1983, S. 43–45. Polybios, der hier seiner Vorlage, dem Geschichtsschreiber Quintus Fabius Pictor, folgt,Jürgen von Ungern-Sternberg: Das Ende des Ständekampfes. In: derselbe: Römische Studien. Geschichtsbewußtsein – Zeitalter der Gracchen – Krise der Republik (= Beiträge zur Altertumskunde. Band 232). De Gruyter, Berlin 2006, S. 147–169, hier: S. 153 f. geißelte das Gesetz als Teil der Demagogie (), die er Flaminius vorwarf. Nach seiner Ansicht hatte das Vorgehen zu einer Entstellung () des Volkes geführt und den gallischen Aufstand von 225 v. Chr. provoziert.Polybios, Historíai 2,21 (englische Übersetzung). Der Darstellung des Polybios, das Gesetz wäre Auslöser für die folgenden kriegerischen Auseinandersetzungen gewesen, folgt die moderne Geschichtswissenschaft nicht, zumal antike Autoren das Bild des Flaminius nicht nur wegen dessen katastrophaler Niederlage gegen die Karthager bei der Schlacht am Trasimenischen See stark überzeichneten.Jürgen von Ungern-Sternberg: Das Ende des Ständekampfes. In: derselbe: Römische Studien. Geschichtsbewußtsein – Zeitalter der Gracchen – Krise der Republik (= Beiträge zur Altertumskunde. Band 232). De Gruyter, Berlin 2006, S. 147–169, hier: S. 154 f.