Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit, Informationstransparenz, englisch (FOI) oder Right to know (RTK), ist ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.

Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 110 Staaten durch Informationsfreiheitsgesetze oder Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene garantiert. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung, aber auch der umfassenden politischen Partizipation im digitalen Zeitalter. Der Zugang zu Umweltdaten nach dem Umweltinformationsgesetz soll es ermöglichen, das Recht auf Leben in einer gesunden Umwelt geltend zu machen, beispielsweise durch entsprechende Einwendungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.vgl. Art. 1 des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention), abgerufen am 27. Mai 2023.

Geschichte Erste Entwicklungen zur Informationsfreiheit gab es 1766 in Schweden mit Einführung der Öffentlichkeitsprinzipien. Damit sollte eine Kontrolle und Transparenz der Staatstätigkeiten gewährleistet werden. Der freie Zugang zu Informationen ist bis heute fest in Schweden verankert. Seit 1951 existieren in Finnland Zugangsrechte zu amtlichen Dokumenten. Durch die Demokratiebewegung der 60er Jahre in den USA, wurde 1966 der Freedom of Information Act (FOIA) erlassen. Dieser ermöglicht jeder Person Zugang zu den Akten einer Behörde.

Anfang der 1970er Jahre wurden in immer mehr europäischen Ländern Informationsfreiheitsgesetze erlassen. Den Anfang machten Dänemark und Norwegen 1970. Es folgten Frankreich (1978) und Belgien (1994). Alle diese Staaten hatten sich am schwedischen Gesetz orientiert. Daraufhin folgten auch weitere Länder dem Beispiel und erließen eigene Gesetze, die die Informationsfreiheit zum Inhalt haben (u. a. Kanada 1985 und Mexiko 2003).

Seit 1990 beschäftigt sich die EU mit der Thematik und hat mehrere Regelungen und Richtlinien auf den Weg gebracht. 2001 wurde die Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission von der EU erlassen.

Die Schweiz erließ 2004 ein Gesetz zur Informationsfreiheit und in der Bundesrepublik Deutschland trat ein Informationsfreiheitsgesetz 2006 in Kraft. Abgerufen am 6. Februar 2015

Deutschland In den Schutzbereich des Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland fällt nur das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgt jedoch kein Anspruch auf Eröffnung neuer Informationsquellen.: Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II.

Regelmäßig nicht erfasst vom Informationszugangsrecht werden Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, geistiges Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, bei denen ganz allgemein der Grundsatz gilt, dass das Informationszugangsrecht nicht das Informationelle Selbstbestimmungsrecht bricht. Darüber hinaus begründet das Informationszugangsrecht keinen Anspruch gerichtet auf die Einholung bzw. Beschaffung der begehrten Informationen, da die begehrten Informationen tatsächlich vorliegen müssen. Der Staat ist nicht verpflichtet, dem Bürger verfügbare Informationen zu beschaffen und zu präsentieren.Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG. II. Informationsfreiheit, 1. Schutzbereich. Universität Potsdam, abgerufen am 2. Juni 2023.

Geschichte Das Umweltinformationsgesetz eröffnete erstmals 1994 den Zugang zu Umweltinformationen bei der Regierung und anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts, die Aufgaben der umweltbezogenen Daseinsvorsorge wahrnehmen ( Abs. 1, Abs. 1 UIG).

Dieses Recht auf Information besteht gegenüber Behörden des Bundes nur nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes von 2006 ( Abs. 1 Satz 1 IFG). Entsprechende Regelungen gibt es in fast allen BundesländernIFG-Gesetze in Bund und Ländern. Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, abgerufen am 2. Juni 2023. und den Kommunen. Diese Gesetzgebung war Folge der sog. „n-tv-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts von 2001.BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95.

In den folgenden Bundesländern gibt es noch kein Informationsfreiheitsgesetz: Bayern Niedersachsen

In Kraft getreten sind Informationsfreiheitsgesetze bereits in:

+ Informationsfreiheitsgesetze Bundesland Inkrafttreten QuelleBrandenburgzum 11. März 1998Bernd Palenda, Rolf Breidenbach: Das neue Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg. In: LKV 1998, S. 252–258.Berlinzum 16. Oktober 1999Schleswig-Holsteinzum 10. Februar 2000Nordrhein-Westfalenzum 1. Januar 2002Mecklenburg-Vorpommernzum 29. Juli 2006Hamburgzum 1. August 2006Bremenzum 1. August 2006Saarlandzum 15. September 2006Thüringenzum 29. Dezember 2007Sachsen-Anhaltzum 1. Oktober 2008Rheinland-Pfalzzum 1. Januar 2009zum 27. November 2015durch das Landestransparenzgesetz (LTranspG) abgelöstBaden-Württembergzum 30. Dezember 2015Hessenzum 25. Mai 2018Sachsenzum 1. Januar 2023 Baden-Württemberg In Baden-Württemberg wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf am 15. Dezember 2005 vom Landtag abgelehnt. Im vierten Regierungsjahr der grün-roten Koalition sollte eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen werden. Im Laufe des Jahres 2014 wollte das baden-württembergische Innenministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentieren. Eckpunkte wurden innerhalb des Ministeriums bereits vorgelegt. Netzwerk Recherche kritisierte, dass sich der Gesetzentwurf am ohnehin vorsichtigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2006 orientiere und durch weitere Ausnahmeregelungen dahinter zurückfalle. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (kurz Landesinformationsfreiheitsgesetz, abgekürzt LIFG) wurde am 29. Dezember 2015 verkündet und trat am Folgetag in Kraft.

Bayern In Bayern gab es zwischen 2001 und 2011 sieben, insgesamt seit 2001 bisher elf, Gesetzesinitiativen von den Grünen, der SPD, aber auch 2010 von den Freien Wählern. Diese wurden aber alle im Landtag von der CSU-Mehrheit und ab der Landtagswahl 2008 auch von der CSU-FDP-Koalition abgelehnt. Jedoch etablieren sich Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene.

Auf Initiative lokaler Parteien und Bündnisse sind inzwischen in rund 80 Städten und Gemeinden (so in München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg, Ingolstadt etc.informationsfreiheit.org Übersicht bayerischer Kommunen mit Informationsfreiheits-Satzung) Informationsfreiheitssatzungen in Kraft, welche Informationsfreiheit zumindest für den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde garantieren. Die Vereine Mehr Demokratie, Transparency International sowie die Humanistische Union haben sich 2003 in Bayern im Bündnis für Informationsfreiheit zusammengeschlossen um Informationsfreiheitsgesetze auf Landes- und kommunaler Ebene zu fördern. Derzeit gehören neben den Gründungsmitgliedern 13 Vereine und ParteienMitglieder des Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern dem Bündnis an.

Berlin Ein Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit in Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) trat am 15. Oktober 1999 in Kraft. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis hat einen Entwurf für ein Transparenzgesetz geschrieben, das es im Rahmen eines Volksentscheids berlinweit einführen will.

Brandenburg Brandenburg hat als erstes Bundesland am 10. März 1998 ein Informationsfreiheitsgesetz in Form des Akteneinsichts- und Informationszuganggesetzes (AIG) beschlossen. Eine letzte Reformierung erfolgte 2013 mit einigen Erweiterungen und Konkretisierungen. Es besteht ein grundrechtsgleiches Recht von Verfassungsrang auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen. (Vgl. Art. IV Verfassung des Landes Brandenburg)

Bremen In Bremen wurde das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz, BremIFG) am 16. Mai 2006 verabschiedet (BremGBl S263) und ist am 1. August 2006 in Kraft getreten. Eine Besonderheit im Vergleich zu dem IFG des Bundes und allen anderen deutschen IFGs ist eine erweiterte Veröffentlichungspflicht über ein zentrales elektronisches Informationsregister, „um das Auffinden von Informationen zu erleichtern“ (§ 11 (5)). Dahinter steht die Einschätzung, die übliche Forderung, dass ein Antragsteller seinen Antrag an die Stelle richten muss, die über die begehrte Information verfügt, und diese möglichst genau beschreiben muss, stelle eine Hürde dar, die viele Bürger nicht überwinden können. Im zentralen Informationsregister,Amtliche Informationen bremen.de das online zugänglich ist, kann man mit verschiedenen Suchbegriffen herausfinden, welche Dokumente dem Informationswunsch entsprechen könnten und diese herunterladen. Daher kann man von einer neuen Generation von IFG sprechen, die sich durch einen Übergang von der Holschuld der Bürger zu einer Bringschuld der Behörde auszeichnet.Herbert Kubicek: Informationsfreiheitsgesetze vor einem weiteren Paradigmenwechsel. In: D. Klumpp u. a. (Hrsg.): Medien, Ordnung und Innovation. Berlin / Heidelberg 2006, S. 331–342. Das BremIFG ist befristet und sieht eine Evaluation vor Ablauf der Befristung vor. Der EvaluationsberichtEvaluationsbericht (PDF; 1,7 MB) wurde im April 2010 zusammen mit einer Stellungnahme des SenatsStellungnahme des Senats (PDF) der Bürgerschaft vorgelegt. Dort sollte noch in der damaligen Legislaturperiode (vor Mai 2011) die Novellierung erfolgen. Ein Ergebnis ist uns nicht bekannt.

Hamburg Am 13. Juni 2012 hat die Hamburgische Bürgerschaft das „Hamburgische Transparenzgesetz“ (HmbTG) beschlossen.Hamburgische Bürgerschaft, DatenbankHamburgs Bürger erstreiten Transparenzgesetz, eGovernment Computing vom 14. Juni 2012 Das Gesetz wurde von einer Volksinitiative von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club sowie mehreren Bündnispartnern in einem Wiki geschrieben.Hamburger Transparenzgesetz WikiDas Hamburgische Transparenzgesetz, Gesetzestext Die Kernelemente des Gesetzes sind eine Veröffentlichungspflicht für alle Informationen von öffentlichem Interesse: u. a. Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Geodaten, Baugenehmigungen, Zuwendungsbescheide (§ 3), eine Ausweitung des Behördenbegriffs u. a. auf Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (§ 2 Abs. 3), sowie eine deutliche Einschränkung der Ausnahmetatbestände, z. B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§§ 4 bis 7). Damit geht das Transparenzgesetz deutlich über bestehende Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hinaus. Das Gesetz trat am 6. Oktober 2012 in Kraft. Der Veröffentlichungspflicht wird auf dem Transparenzportal Hamburg nachgekommen.Transparenzportal Hamburg

Hessen Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Bereits seit dem 22. Dezember 2006 gilt das Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG).

Mecklenburg-Vorpommern Seit dem 10. Juli 2006 regelt das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) den Zugang. Eine Evaluation erfolgte zuletzt 2009.

Niedersachsen