Die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz, kurz Kinderarbeitsschutzverordnung, KindArbSchV, ist eine deutsche Rechtsvorschrift. Sie konkretisiert die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder ab 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise zulässigen leichten und für sie geeigneten Arbeiten.

Weblinks Kinder- und Jugendarbeitsschutz, Informationen auf den Seiten der Bayerischen Gewerbeaufsicht (Abruf: 25. August 2026) Klare Sache – Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung, (Broschüre Nr. A707, PDF-Datei) sowie weitere Informationen auf den Seiten des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) (Abruf: 25. August 2026)

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