Jan-Reinard Sieckmann (* 1960) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Rechtsphilosoph und Hochschullehrer an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Leben Sieckmann studierte von 1978 bis zu seinem Ersten Juristischen Staatsexamen 1983 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. An der dortigen juristischen Fakultät promovierte er 1987 mit einer von Ralf Dreier betreuten rechtstheoretischen Schrift zum Dr. iur. Es folgte sein Referendariat am Kammergericht Berlin, das er 1991 mit dem Zweiten Staatsexamen abschloss. 1991 studierte er im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes an der University of Oxford. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland war er von 1992 bis 1997 als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Robert Alexy an der Universität Kiel tätig. Unter dessen Betreuung schloss Sieckmann 1997 sein Habilitationsverfahren ab und erhielt von der Universität Kiel die Venia legendi für die Fächer Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie.
Es folgten Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Köln und Freiburg. Von 1998 bis 2008 war er Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bamberg, seit 2009 an der Universität Erlangen-Nürnberg, seit 2016 Professor für Rechtstheorie und Rechtsphilosophie. Von 2007 bis 2012 war er dauerhaft beurlaubt, um eine Tätigkeit als Langzeitdozent des DAAD an der Universität Buenos Aires ausüben zu können.
Werk Sieckmanns Forschungsschwerpunkte liegen vor allem im Bereich der Rechtsphilosophie, der Rechtstheorie, der Argumentationstheorie, der Verfassungstheorie sowie den Grund- und Menschenrechten. Einen zentralen Punkt seiner Forschung bildet die Autonomie.
Weblinks Sieckmann bei seinem Lehrstuhl an der Universität Erlangen-Nürnberg
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