mini|Schloss Hersbruck, Sitz des Landgerichts Das Landgericht Hersbruck war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Hersbruck im heutigen Landkreis Nürnberger Land. Der Amtssitz des Landgerichts war im Schloss Hersbruck.

Geschichte Das Pflegamt Hersbruck war eines der zeitweise mehr als ein Dutzend Pflegämter umfassenden Gebiete, mit denen die Reichsstadt Nürnberg die Verwaltung ihres Territorialbesitzes organisiert hatte. 1806 kam es zum Übergang an Bayern. 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns dann das Landgericht Hersbruck errichtet. Dieses wurde dem Pegnitzkreis zugeschlagen. Mit dessen Auflösung im Jahr 1810 kam es an den Rezatkreis.

1818 gab es im Landgericht Hersbruck 11730 Einwohner, die sich auf 2616 Familien verteilten und in 1845 Anwesen wohnten.

1840 hatte das Landgericht Hersbruck eine Fläche von 4 Quadratmeilen (≈224 km²) und 14149 Einwohner, wovon 154 Katholiken, 13995 Protestanten waren. Es gab 94 Ortschaften (2 Städte, 12 Pfarrdörfer, 4 Kirchdörfer, 25 Dörfer, 38 Weiler und 13 Einöden) und 31 Gemeinden (1 Magistrat 3. Klasse, 1 Stadtgemeinde und 29 Landgemeinden).Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 163.

Das Amtsgericht Hersbruck wurde mit dem Gerichtsverfassungsgesetz im Jahr 1879 aus diesem Landgericht älterer Ordnung gebildet.Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355

Lage Das Landgericht Hersbruck grenzte im Westen an das Landgericht Lauf, im Süden an das Landgericht Altdorf, im Norden an das Landgericht Pegnitz und im Osten an die Oberpfalz.

Struktur Steuerdistrikte Das Landgericht wurde in 18 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Hersbruck verwaltet wurden:Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 20f. des zweiten Teiles.

Ruralgemeinden 1820 gehörten 1 Munizipalgemeinden und 37 Ruralgemeinden zum Landgericht:Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 47f.

Am 29. September 1824 kam es zu folgenden Umgemeindungen: Unterkrummbach nach Kleedorf Hohenstein und Morsbrunn nach Algersdorf; Raitenberg (mit Gerhelm, Henneberg, Immendorf und Münzinghof) und Stöppach nach Treuf; Rupprechtsstegen (mit Lungsdorf) nach Enzendorf.

Literatur

Fußnoten

Hersbruck Kategorie:Organisation (Hersbruck) Kategorie:Geschichte (Landkreis Nürnberger Land) Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1808 Kategorie:Aufgelöst 1879