Diese Liste nennt die Finanzämter im Saarland.

Allgemeines Die saarländischen Finanzämter sind untere Landesbehörden. Als oberste Landesbehörde ist ihnen das Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes übergeordnet. Es gibt im Saarland 7 Finanzämter. Diese bestehen immer aus einer Hauptstelle und teilweise aus einer oder mehreren Außenstellen. Die Finanzämter sind für die steuerlichen Aufgaben der jeweils angegebenen Finanzamtsbezirke zuständig. Daneben gibt es eine Vielzahl von Spezialzuständigkeiten, bei denen Aufgaben bei einzelnen Finanzämtern konzentriert sind.

Liste Bild NameBundesfinanzamtsnummer OrtAdresse Finanzamtsbezirk Gebäude Behördengeschichte Finanzamt Homburg1075 HomburgSchillerstraße 15 Von 1920 bis 1968 wurde das Gebäude Eisenbahnstraße 40 als Finanzamt genutzt. Es steht unter Denkmalschutz. Finanzamt Homburg Außenstelle St. Ingbert1085 St. IngbertRentamtstraße 39 Finanzamt Merzig1020 MerzigAm Gaswerk Finanzamt Neunkirchen1030 Neunkirchen (Saar)Uhlandstraße 1 130px Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben1040 SaarbrückenAm Stadtgraben 2–4 Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben Außenstelle Sulzbach1070 Sulzbach/SaarVopeliusstraße 8 Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben Außenstelle Völklingen1090 VölklingenMarktstraße Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße1055 SaarbrückenMainzer Straße 109–111 Finanzamt Saarlouis1010 SaarlouisGaswerkweg 25 Finanzamt St. Wendel1060 St. WendelMarienstraße 27

Geschichte Finanzverwaltung im Saargebiet Bis 1918 war die Finanzverwaltung Ländersache. Die Finanzbehörden im heutigen Saarland waren daher entweder die bayerischen Finanzbehörden der Pfalz oder die preußischen der Rheinprovinz. Mit dem Friedensvertrag von Versailles wurde das Saargebiet vom Reich abgetrennt. Die Regierungskommission des Saargebietes bildete die Regierung. Bei der Regierungskommission war die Abteilung des Mitglieds der Regierungskommission für Finanzen und wirtschaftliche Angelegenheiten angesiedelt, die quasi die Funktion eines Finanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums hatte. Darunter war unter anderem die Direktion der Finanzen und die Direktion der Verwaltung der direkten und indirekten Steuern angesiedelt, die die Spitze der Finanzverwaltung darstellten.

Der Direktion der Verwaltung der direkten und indirekten Steuern waren für die Verwaltung der direkten Steuern einschließlich der Erbschafts- und der Umsatzsteuer folgende Finanzämter unterstellt: Blieskastel, Homburg, St. Ingbert, Dillingen, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken-Stadt, Saarbrücken-Land, Saarlouis, St. Wendel, Sulzbach und Völklingen.

Für die Verwaltung der Stempelsteuern bestanden die Bezirkssteuerämter Saarbrücken-Stadt, Merzig, Homburg, Blieskastelm Reinheim, Neunkirchen, St. Wedel, Saarlouis, St. Ingbert und Völklingen sowie das Grenzsteueramt Saarbrücken-Bahnhof. Diese Bezirkssteuerämter sowie die Grenzsteuerämter waren auch für die Verwaltung der Verbrauchssteuern zuständig. Grenzsteuerämter bestanden in Mondorf, Homburg-Landstraße, Einöd, Dillingen, Kerprich-Hemmersdorf, Ueberherren, Hanweiler-Bahnhof, Hanweiler-Landstraße, Güdingen-Schönbach, Großrosseln, Folsterhöhe und Maßweiler sowie Saarbrücken-Bahnhof. Daneben bestanden noch eine Reihe von Steuerhilfsstellen.

Organisatorisch berichteten nur die Steuerämter Saarbrücken-Stadt und Saarbrücken-Bahnhof direkt an die Direktion der Verwaltung der direkten und indirekten Steuern. Für die anderen waren als Zwischeninstanz sechs Obersteuerinsperktionen gebildet worden, nämlich in Merzig, Homburg, Neunkirchen, Saarlouis, Saarbrücken-Ost und Saarbrücken-West.

Die Finanzämter verfügten über keine eigenen Kassen. In den ehemalig preußischen Teilen wurden die direkten Steuern durch die Gemeindekassen erhoben, im ehemals pfälzischen Teil bestanden hierzu acht Steuer- und Gemeindeeinnehmereien.Hans Westhoff: Recht und Verwaltung im Saargebiet, Trier 1934, S. 48–49.

Nach der Saarabstimmung Nach der Saarabstimmung wurde das Saargebiet 1935 wieder Teil des Reiches. Die Finanzverwaltung wurde nun der des Reiches angegliedert. Mit der Erzbergerschen Reform war in Deutschland 1920 eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung geschaffen worden. Als untere Finanzbehörden entstanden Finanzämter jeweils auf Ebene der Landkreise. Für das Saargebiet wurde den Finanzämtern das Landesfinanzamt Würzburg übergeordnet, welches auch für die Finanzämter der Pfalz zuständig war. Dieses errichtete in Saarbrücken eine Zweigstelle.§ 4 (2) Gesetz über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes vom 30. Januar 1935,

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Finanzämter im Saarland

Einzelnachweise

Kategorie:Behörde (Saarland) Kategorie:Finanzbehörde (Deutschland) Finanzamt, Saarland