Der Korinthische Bund war ein 337 v. Chr. gegründeter Staatenbund im antiken Griechenland, der nahezu alle griechischen Stadtstaaten umfasste. In ihm hatte sich die makedonische Hegemonie unter Philipp II. und Alexander dem Großen über Griechenland staatsrechtlich manifestiert. Im Jahr 302 v. Chr. wurde er während der Diadochenkriege von Demetrios Poliorketes erneuert, doch überdauerte diese Wiederbelebung nicht länger als ein Jahr. Die zeitgenössische Bezeichnung des Bundes lautete schlicht „Bund der Hellenen“ (koinon tōn Hellēnōn), während er in der modernen Geschichtsliteratur zur besseren Unterscheidung nach dem Tagungsort seines Rates auf dem Isthmos von Korinth benannt wird.

300px|mini|Makedonien und der Korinthische Bund (gelb)

Hintergrund Das Bedürfnis der in mehrere Stadtstaaten (poleis) zersplitterten und verfeindeten antiken Griechen nach einer politischen Eintracht (homonoia) und eines allgemeinen Friedens (koinē eirēnē) untereinander hatte während ihrer Geschichte hindurch eine herausragende Rolle gespielt, insbesondere angesichts des seit den Perserkriegen von allen Griechen als Erzfeind betrachteten persischen Achämenidenreichs. Mehrere Anläufe hin zu einer dauerhaften Einigung scheiterten allerdings stets an den Rivalitäten untereinander, wobei sich insbesondere die drei bedeutendsten Stadtstaaten Athen, Sparta und Theben wegen ihrer Konkurrenz bezüglich der Vorherrschaft über die Griechen (Hegemonie/hēgemonía tēs Hellados) in mehreren Kriegen bekämpften. Allein im 4. Jahrhundert v. Chr. brachen sie dabei mindestens sechsmal den zuvor beschworenen Landfrieden. Diese Zwietracht wurde von den persischen Großkönigen durch finanzielle oder militärische Hilfsleistungen gefördert, die von den Griechen trotz der erklärten Feindschaft auch angenommen wurden. Im 4. vorchristlichen Jahrhundert konnte sich, geleitet vom staatsmännischen und militärischen Geschick seines Königs Philipp II., Makedonien als machtpolitische Größe im Ringen um die Hegemonie etablieren, begünstigt durch die Ressourcen eines Flächenstaates und seiner staatlichen Organisation, als ein mit absoluten Gewalten ausgestattetes Königtum (monarchia).

Philipp II. strebte die Unterwerfung der Griechen unter seiner Hegemonie an, als deren Anführer er schließlich den Feldzug gegen die Perser durchführen wollte. Die Legitimität dieses Anspruchs ließ er sich nach dem Ende des dritten heiligen Kriegs 346 v. Chr. von der delphischen Amphiktyonie bestätigen, in der er Makedonien gerade erst etabliert hatte.Diodor 16, 60, 4–5. Seinem Vorhaben stellten sich den Gesetzmäßigkeiten der Zeit folgend jene griechischen Städte entgegen, die selbst die Hegemonialstellung beanspruchten. Mit der zunehmenden Macht Philipps II. wurde dieser Konflikt von einer verschärften propagandistischen Kampagne seitens der Griechen begleitet, in der vor allem Persönlichkeiten wie Demosthenes den Makedonen und ihrem König das Hellenentum absprachen und dieses Volk aufgrund seiner vermeintlichen kulturellen Unterlegenheit und seines archaisch anmutenden Staatswesens gleich den Persern eher als Barbaren betrachteten, gegenüber denen sich jede Unterwerfung verbat. Andererseits fand eine makedonische Hegemonie bei den Griechen auch ihre Unterstützer, wie zum Beispiel Aristoteles und Isokrates. Unter dem dominierenden Einfluss des Demosthenes stellte sich Athen im Jahr 340 v. Chr. an die Spitze eines neugegründeten Hellenenbundes, der die Macht Philipps eindämmen sollte.Das Gründungsdatum war der 16. Anthesterion (9. März). Aischines, Gegen Ktesiphon (3), 95–98; Demosthenes, Kranzrede (18), 237; StV II, 343. 339 v. Chr. schloss sich diesem Bund schließlich auch Theben an, doch unterlag das Bundesheer schon im Jahr darauf in der entscheidenden Schlacht von Chaironeia gegen Philipp, worauf der Bund augenblicklich zerbrach.Aischines, Gegen Ktesiphon (3), 141; StV II, 345. Offenbar war er institutionell nicht vertieft, da Philipp mit jedem einzelnen Mitglied einen Separatfrieden abschloss.

Gründung mini|Philipp II. von Makedonien begründete den Korinthischen Bund. Büste, Ny Carlsberg Glyptotek, Kopenhagen.

Nach seinem Sieg legte Philipp eine makedonische Besatzung in die Stadtburg Thebens, die Kadmeia, und zog anschließend über den Isthmos auf den Peloponnes, wo er sich des Wohlwollens der dortigen Städte vertraglich versicherte und gegenüber Sparta seine Stärke demonstrierte. Daraufhin zog er sich auf den Isthmos zurück, wo im Sommer 337 v. Chr. seinem, nach Chaironeia ergangenen Aufruf folgend, die Vertreter nahezu aller Griechenstädte mit Ausnahme Spartas auf dem Isthmos von Korinth eintrafen, um dort im Heiligtum des Poseidon die Beratungen über die Bildung eines neuen Hellenenbundes aufzunehmen.Zur ersten Bundestagung in Korinth zu Beginn der Amtszeit des Archon Phrynichos (also im Sommer 337 v. Chr.) siehe Diodor 16, 89, 1. Die Wahl des Tagungsortes war wohl kein Zufall, denn hier hatten sich 481 v. Chr. die Griechen zur Bildung des ersten Hellenenbundes zur Abwehr der Perser unter Xerxes I. versammelt.Herodot, Historien 7, 172–174. Die Vergeltung der damals von den Persern begangenen Tempelschändungen wie auch die Befreiung der von ihnen beherrschten ionischen Griechenstädte in Kleinasiens wurde nun von Philipp als vorrangigste Motive für die Bildung eines neuen panhellenischen Bundes propagiert, dem er als Hegemon vorstehen wollte.Diodor 16, 89, 2; Polybios 3, 6, 13; Cicero, De re publica 3, 15; Arrian, Anabasis 2, 14, 4.

In dieser gegen den Erzfeind aller Griechen gerichteten Programmatik lag zweifelsohne der Grund für die enorme Breite des Teilnehmerkreises, wie es ihn bei früheren politischen Vereinigungen der Griechen nie gegeben hatte. Faktisch alle Städte und Städtebünde waren in Korinth vertreten, sogar die der eher peripher gelegenen freien Ägäisinseln und der thrakischen Kolonien. Einzig Sparta blieb dem Bund fern. Es hatte 386 v. Chr. mit den Persern den höchst umstrittenen Königsfrieden geschlossen, in welchem die ionischen Griechenstädte an Persien abgetreten worden waren, der nun aber vom neuen Bund faktisch aufgekündigt wurde.Arrian, Anabasis 1, 1, 2; Plutarch, Moralia 240a–b = Instituta Laconica 42; Justin 9, 5, 1–3. Aus Inschriften und den historischen Überlieferungen können Akarnanien, Ainianien, Achaia, Aitolien, Ambrakia, Arkadien, Argos, Athamanien, Athen, Boiotien, Kephallenia, die Chalkidiki, der Chersonesos, Korkyra, Korinth, die Kykladen, Dolopien, Doris, Elis, Euböa, Lokris, Magnesia, Malis, Megara, Oitaien, Perrhaibien, Phokis, Phthiotis, Samothrake, Thasos, die thessalischen Inseln, Thessalien, die thrakischen Kolonien und Zakynthos als Bundesmitglieder ermittelt werden.Inscriptiones Graecae II² 236b = Sylloge³ 260b = Tod II, 177 = StV III, 403 Ib. Siehe weiterhin Jehne, S. 152–153.

Makedonien wie auch sein König selbst war kein ordentliches Mitglied des Bundes, die Stellung Philipps II. als Hegemon war zwischen ihm und dem Bund durch einen Allianzvertrag (symmachia) geregelt, legitimiert durch seine Wahl zum militärischen Anführer der Griechen (strategōs autokratōr) gegen die Perser.Diodor 16, 89, 3.

Organisation Wie schon in allen vorangegangenen Staatenbünden bildeten beim Korinthischen Bund die Prinzipien des allgemeinen Landfriedens (koinē eirēnē) die Grundlage des Bundesvertrags. Dieser beinhaltete ein generelles Gewaltverbot der Bundesmitglieder gegeneinander zu Land und zur See, die gegenseitige Anerkennung der inneren Autonomie und die Unverletzbarkeit der verfassungsmäßigen Selbstbestimmung.Pseudo-Demosthenes 17, 8. Die freie Schifffahrt wurde garantiert und ein Kaperverbot, wie auch eine Besitz- und Vermögensgarantie festgelegt.Pseudo-Demosthenes 17, 19. Das Amt des Hegemons wurde in Personalunion mit dem makedonischen Königtum verbunden, das innerhalb der Königsfamilie erblich bleiben sollte. Kein Bundesmitglied durfte Einfluss auf die innere Verfassung Makedoniens und seine Thronfolgeregelung nehmen, ebenso wie der Hegemon die innere Autonomie der Mitglieder zu respektieren hatte. Die Vertragspartner waren von Tributen an den Bund oder den Hegemon befreit, waren aber zur Einhaltung der Bundesordnung und ihrer Verteidigung gegen Vertragsbrüchige und Dritte, wie auch zur Einhaltung der vom Bundesrat erlassenen Beschlüsse (dogma) und der Weisungen des Hegemons verpflichtet. Jedes Bundesmitglied musste diese Vertragsgrundsätze gegenüber den Göttern in einer festgelegten Eidesformel beschwören.

Der Eid ist fast vollständig in einer auf der Akropolis von Athen angebrachten Inschrift erhalten:

Zeile TextInscriptiones Graecae II² 236a = Sylloge³ 260a = Tod II, 177 = StV III, 403 Ia. Übersetzung nach Ernst Badian und Robert K. SherkDeutsche Übersetzung der Eidesformel des Korinthischen Bundes bei AGiW.de nach E. Badian, Robert K. Sherk: Translated Documents of Greece and Rome, Vol. 2, Cambridge 1985, S. 123.1․․․․․․․․․․․․26․․․․․․․․․․․․Ι․․6․․․„Ich schwöre bei Zeus, Ge, Helios, Poseidon, Athena, Ares und allen Göttern und Göttinnen:2[․․․․․․․․․21․․․․․․․․․․ Ποσ]ειδῶ ․․5․․3․․․․․․․․․․22․․․․․․․․․․ς ἐμμεν[ῶ ․․․․]4․․․․․․․․․․22․․․․․․․․․․νον[τ]ας τ․․․․5[․․․․․․․․18․․․․․․․․ οὐδ]ὲ ὅπλα ἐ[π]οί[σω ἐ]-Ich werde mich dauerhaft an den Vertrag halten und ihn [auch in Einzelheiten] nicht verletzen. […] Ich werde nicht in feindlicher Absicht die Waffen gegen diejenigen ergreifen, die sich an ihre eidlich bekräftigten Verpflichtungen halten, weder zu Lande noch zur See. Weder eine Stadt noch ein Festung noch einen Hafenplatz werde ich mit der Absicht der Kriegführung einnehmen. Ich werde auch niemand von denen, die an diesem Friedensvertrag teilnehmen, auf irgendeine Weise in Haft oder kriegerisch gefangennehmen. Ebenfalls werde ich weder die Königsherrschaft Philipps und seiner Nachkommen noch die zur Zeit des eidlich bekräftigten Abschlusses dieses Friedensvertrags in den einzelnen Teilnehmerstaaten existierenden Verfassungen zu beseitigen suchen. Ich persönlich werde in keiner Hinsicht auch nur irgendetwas tun, was diesem Vertrag widerspricht und derartiges auch niemand anderem erlauben, soweit es in meiner Macht steht.6[πὶ πημονῆι ἐπ’ οὐδένα τῶν] ἐμμενόντ[ω]ν ἐν τ-7[οῖς ὅρκοις οὔτε κατὰ γῆν] οὔτε κατὰ [θ]άλασ-8[σαν• οὐδὲ πόλιν οὐδὲ φρο]ύριον καταλήψομ-9[αι οὔτε λιμένα ἐπὶ πολέ]μωι οὐθενὸς τῶν τ-10[ῆς εἰρήνης κοινωνούντ]ων τέχνηι οὐδεμι-11[ᾶι οὔτε μηχανῆι• οὐδὲ τ]ὴν βασιλείαν [τ]ὴν Φ-12[ιλίππου καὶ τῶν ἐκγόν]ων καταλύσω ὀδὲ τὰ-13[ς πολιτείας τὰς οὔσας] παρ’ ἑκάστοις ὅτε τ-14[οὺς ὅρκους τοὺς περὶ τ]ῆς εἰρήνης ὤμνυον•15[οὐδὲ ποιήσω οὐδὲν ἐνα]ντίον ταῖσδε ταῖςSollte aber irgendjemand etwas ins Werk setzen, das den Vertrag verletzt, so werde ich in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen denjenigen zuhilfekommen, die verletzt werden, und Krieg gegen denjenigen führen, der die Vertragsbestimmungen überschreitet, nach Maßgabe dessen, was die allgemeine Bundesversammlung beschließt und der Hegemon [d. h. der König von Makedonien] anordnet. Die gemeinsame Sache werde ich nicht verlassen.“16[σπονδαῖς οὔτ’ ἐγὼ οὔτ’ ἄλ]λωι ἐπιτρέψω εἰς17[δύναμιν, ἀλλ’ ἐάν τις ποε̑ι τι] παράσπονδ[ον] πε-18[ρὶ τὰς συνθήκας, βοηθήσω] καθότι ἂν παραγ-19[γέλλωσιν οἱ ἀεὶ δεόμενοι] καὶ πολεμήσω τῶ-20[ι τὴν κοινὴν εἰρήνην παρ]αβαίνοντι καθότι21[ἂν ἦι συντεταγμένον ἐμαυ]τῶι καὶ ὁ ἡγε[μὼ]-22[ν κελεύηι ․․․․․12․․․․․ κα]ταλείψω τε․․

Für die Durchsetzung des Bundesvertrags, zur Abwehr gegen Dritte und zur militärischen Unterstützung des Hegemons für den Fall einer Kriegserklärung gegen Dritte verpflichtete sich der Bund zur Bereitstellung von 20.000 Infanteristen und 1.200 Kavalleristen.Justin 9, 5, 5–6. Der Krieg gegen einen Dritten, nämlich gegen Persien, wurde schon auf der ersten Bundestagssitzung beschlossen, der die Befreiung der Griechenstädte in Kleinasien und die Vergeltung der Tempelschändungen aus dem Jahr 480 v. Chr. zum erklärten Ziel hatte.