mini|Mercosur ist eine Freihandelszone zwischen östlichen Ländern Südamerikas. Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Gewährleistung des Freihandels zwischen den vertragschließenden Staaten (beziehungsweise Völkerrechtssubjekten). Die Vertragspartner verzichten untereinander auf Handelshemmnisse, betreiben jedoch gegenüber Drittländern eine autonome Außenhandelspolitik. Es kann ein erster Schritt zu einer engeren wirtschaftlichen Integration zwischen Ländern sein.
Gegenstand von Freihandelsabkommen Mit dem Abkommen wird der Freihandel zwischen den Vertragspartnern gesichert. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse, wie Exportbeschränkungen, Importquoten oder nationale Normen und Standards, werden abgeschafft. In neueren Freihandelsabkommen werden auch andere staatliche Eingriffe wie Subventionen, Beteiligungen an Unternehmungen oder Wirtschaftssektoren oder die staatliche Handhabe über das Patentrecht eingeschränkt. In einigen Abkommen sind zudem Regelungen zum Investitionsschutz enthalten, die bei Investor-Staat-Verfahren den Einsatz von Schiedsgerichten vorsehen.
Aus mehreren Freihandelsabkommen oder durch multilaterale Abkommen können Freihandelszonen entstehen. Freihandelsabkommen bzw. Freihandelszonen stellen die erste Stufe der wirtschaftlichen Integration dar, da – anders als bei einer Zollunion – die Vertragspartner einer reinen Freihandelszone ihre jeweiligen nationalen Zolltarife gegenüber Drittstaaten beibehalten. Zur Verhinderung von Verkehrs-, Produktionsverlagerungen und Wettbewerbsverfälschungen enthalten alle Freihandelsabkommen Ursprungsregeln, die sicherstellen, dass Waren präferenzberechtigt sind und damit zollfrei in den Vertragsstaat eingeführt werden können. Dies muss mit einem Präferenzpapier nachgewiesen werden. Wirtschaftliche Zusammenschlüsse auf einer höheren Integrationsstufe (Zollunion, Gemeinsamer Markt, Wirtschafts- und Währungsunion) sind jedoch immer auch Freihandelszonen.
Hintergrund Zum Jahrtausendwechsel waren bei der Welthandelsorganisation (WTO) 172 regionale Handelsabkommen aufgeführt, am 31. Juli 2013 bereits 377. Von diesen bilden die Freihandelsabkommen mit 221 den größten Anteil. Dieser deutliche Anstieg zeigt die steigende Aufmerksamkeit, die dieser Art der Wirtschaftsförderung zuteilwird. Alle WTO-Mitglieder haben sich grundsätzlich dazu verpflichtet, allen anderen Mitgliedern die gleichen Zollsätze zu gewähren. Dieses sogenannte Meistbegünstigungsprinzip bildet eine wichtige Grundlage für beinahe alle WTO-Vertragswerke. Es beinhaltet, dass bei einer Reduktion des Zollsatzes für ein Gut oder eine Dienstleistung für einen Handelspartner derselbe reduzierte Zollsatz auch allen anderen WTO-Handelspartnern gewährt werden muss. Hiergegen verstoßen bevorzugende Handelsabkommen, zu denen die Freihandelsabkommen gehören, dem Prinzip nach. Sie bauen Handelshemmnisse zwischen Partnerländern ab, wobei Nichtmitglieder hinsichtlich der Handelshemmnisse, von diesem Abkommen unbeeinflusst bleiben. Von der Meistbegünstigungs-Regelung sind nach Artikel XXIV der WTO allerdings bevorzugte Handelsabkommen ausgenommen, die eine vollkommene Eliminierung der Zölle vorsehen, alle großen Handelsposten umfassen und der Zollsatz gegenüber nicht beteiligten Drittländern nach Formierung des Handelsblocks nicht höher ist als davor.Dominick Salvatore (2011): International Economics: Trade and Finance | 10. Auflage | John Wiley & Sons Inc.
Grundsätzlich sind alle diejenigen Abkommen bevorzugte Handelsabkommen, die ihren Mitgliedern den Import von Gütern zu einem günstigeren Zollsatz erlauben, als er Drittstaaten gewährt wird. Eine Ausprägung eines bevorzugten Handelsabkommen ist das Freihandelsabkommen, das die Eliminierung aller Handelsbarrieren, insbesondere von Zöllen, innerhalb der Mitgliedstaaten vorsieht. Dabei braucht der ursprüngliche Zollsatz nicht in einem Schritt auf Null gesetzt zu werden, sondern kann, beginnend von einer anfänglichen Reduktion, auch in jährlichen Sätzen verringert werden. Man erreicht die vollständige Elimination somit nach einer festgelegten Zeitspanne. Dies ist der Fall des sogenannten „Phase-In“.
Neben dem Freihandelsabkommen gibt es weiter die „Zollunion“ als Ausprägung eines bevorzugten Handelsabkommens. Das Hauptunterscheidungsmerkmal eines Freihandelsabkommens und einer Zollunion ist, dass innerhalb eines Freihandelsabkommens jeder Partner den Einfuhrzollsatz unabhängig vom Freihandelsabkommen-Partnerland gegenüber Drittstaaten festlegen kann. Im Gegensatz dazu wird in einer Zollunion ein einheitlicher Zollsatz auf Produkte erhoben, die in das Gebiet der Zollunion eingeführt werden.
Das Freihandelsabkommen und die Zollunion sind die ersten beiden wirtschaftlichen Integrationsstufen, die unterschieden werden. Davon ausgehend gibt es mit ansteigendem Grad der Integration einheitliche Märkte, Wirtschaftsunionen, politische Unionen und kommerzielle Unionen.Ali M. El-Agraa (2007): The European Union: Economics and Policies | 8. Auflage | Cambridge University Press
Gründe für ein Freihandelsabkommen Laut Gene M. Grossman & Elhanan Helpman werden Regierungen in zwei Fällen die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens befürworten.
Im ersten Fall muss das Freihandelsabkommen die Wohlfahrt der Bürger so erhöhen, dass die Regierung bei der nächsten Wahl wieder gewählt wird. Gleichzeitig darf der Druck der Lobby-Gruppen, welche durch das Freihandelsabkommen negativ beeinflusst werden, nicht so groß werden, dass das Freihandelsabkommen verhindert wird. Im zweiten Fall müssen die Gewinne der exportorientierten Industrie durch ein mögliches Freihandelsabkommen, die Verluste des Teiles der Industrie ausgleichen, die mit zusätzlichen Mitbewerbern im Inland konkurrieren müssen.
Die Wohlfahrt eines Landes bei der Liberalisierung seines Handels wird dabei von mehreren Faktoren beeinflusst. Dazu gehören die Förderung von Handel aufgrund des „Trade Creation“-Effekts (Handelsschaffungseffekt) und die ineffiziente Zuteilung von Ressourcen aufgrund des „Trade Diversion“-Effekts (Handelsverlagerung).
Der Handelsschaffungseffekt resultiert aus der Verdrängung teurerer inländischer Güter zugunsten günstigerer Importgüter aus den Freihandel-Partnerländern. Durch den Entfall von Zoll sinkt der Preis für ein Produkt, wodurch der Konsum steigt und ein Wohlfahrtsgewinn generiert wird.
Der Handelsverlagerungseffekt sorgt für eine Verschiebung der Importe von Nicht-Freihandelspartnern hin zu einem Freihandelspartnerland. Die zu höheren Produktionskosten produzierten Güter aus dem Partnerland werden durch den Importzoll wettbewerbsfähiger. Es kommt somit zu einer ineffizienten Zuteilung von Ressourcen und einhergehend zum Wohlfahrtsverlust.
Ein weiterer Effekt, der den Wohlstand eines Landes direkt beeinflusst, ist die Veränderung der sogenannten Terms of Trade (Austauschverhältnis). Das Austauschverhältnis ist der Preisindex der Exporte, dividiert durch den Preisindex der Importe. Sie geben an, wie viele Güter importiert werden können, im Gegenwert zu einer Einheit Exporte. Steigt das Austauschverhältnis durch eine Reduzierung des Preisniveaus der Importe, was durch die Zollelimination wahrscheinlich ist, so verbessert sich das Tauschverhältnis. Ein Land kann sich für die gleiche Menge Exporte mehr Importe leisten.Dieter Bender (2003): Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik – Internationaler Handel | 8. Auflage | Franz Vahlen
Gründe, welche die Wohlfahrt eines Landes indirekt beeinflussen und ebenfalls für den Abschluss eines Freihandelsabkommens sprechen, sind die Sicherung der Reform der heimischen Wirtschaftspolitik, die erhöhte Verhandlungsmacht auf internationaler Ebene und der gesicherte Marktzugang für kleine Länder.
Die Sicherung der Reform wird dadurch erreicht, da es nach der Festlegung eines internationalen Abkommens schwieriger ist, bestehende Handelspositionen zu verändern. Die verbesserte Ausgangssituation in zukünftigen Verhandlungen ergibt sich aus dem größeren Einfluss eines Freihandelsgebietes. Außerdem sichert man auf diese Weise auch den Zugang zu Märkten.J. Whalley (1996): Why Do Countries Seek Regional Trade Agreement | NBER Working Paper, No. 5552
Vergleich eines Freihandelsabkommen und einer Zollunion Alle positiven Wohlfahrtseffekte, die durch ein Freihandelsabkommen impliziert werden, können auch unter einer Zollunion generiert werden. Ein Freihandelsabkommen verursacht gleichzeitig allerdings Wohlfahrtskosten, die in einer Zollunion nicht entstehen. Die Kosten umfassen mehrere Punkte:
Innerhalb eines Freihandelsabkommens können bestimmte Güter von der Zollfreiheit mittels einer sogenannten „Exclusion List“ (Ausschlussliste) ausgenommen oder unter einer speziellen Methode langsam an die komplette Elimination herangeführt werden. Dies trifft vor allem für sensible Güter eines Landes zu, welche durch eine starke Lobby geprägt sind. Die Möglichkeit für Lobby-Gruppen, das Freihandelsabkommen nach ihren Vorstellungen zu gestalten, führt zu einem weiteren Problem. Lobby-Gruppen werden nur für die Liberalisierung des Handels sein, wenn es ihnen Vorteile bringt. Ansonsten werden sie mit allen Mitteln versuchen, bestehende Hürden zu erhalten. Innerhalb einer Zollunion ist es für einzelne Lobby-Gruppen schwieriger, ihre Interessen durchzusetzen, als bei bilateralen Verhandlungen, weil ihr Einfluss dort relativ gering ist. Des Weiteren entstehen Kosten, um den Handelsablenkungseffekt zu verhindern. Hierbei nutzen Importeure bei der Einfuhr jenes Land, das ihnen die günstigsten Konditionen zum Import von Gütern und Dienstleistungen bietet. Anschließend werden diese Güter in ein anderes Land innerhalb des Freihandelsabkommens zollfrei weiter exportiert. Der Import in das erste Land findet dabei ausschließlich statt, um Zollkosten zu sparen. Um diese Handlungsumlenkung zu verhindern, werden Ursprungsregeln als Handelshemmnisse in ein Freihandelsabkommen aufgenommen.Anne Krueger (1995): Free Trade Agreement versus Customs Unions | NBER Working Paper, No. 5084
Trotz dieser zusätzlichen Kosten sieht Kimberly Clausing diese strikte Überlegenheit einer Zollunion gegenüber einem Freihandelsabkommen nicht. Er argumentiert, dass die Höhe des gemeinsamen Zollsatzes einer Zollunion und der geforderte Anteil der lokalen Wertschöpfung ausschlaggebend dafür seien, ob ein Freihandelsabkommen oder eine Zollunion ein Land wohlfahrtstechnisch besser stellt. Unabhängig davon, welches Abkommen wohlfahrtstechnisch überlegen ist, sind Freihandelsabkommen weiter verbreitet.Kimberly Clausing (2000): Customs unions and free trade areas | Journal of economic integration 15, 418–435.
Ursprungsregeln bei Freihandelsabkommen (Rules of Origin) Hintergrund Die Regeln zur Herkunftsbezeichnung (Rules of Origin) werden grundsätzlich in zwei Arten untergliedert. Die „Preferential“- und die „Non-Preferential“-Rules of Origin. Mithilfe der „Non-Preferential“-Rules of Origin wird das Land festgelegt, in dem ein Gut produziert wurde. „Preferential“-Rules of Origin sind im Gegensatz dazu Qualifizierungsmerkmale, die je nach Ausgestaltung des Abkommens einzeln oder kombiniert erreicht werden müssen, um ein Produkt für den Freihandelsabkommen-Zollsatz zu qualifizieren. Sie stellen sicher, dass nur Produkte, die zu einem bestimmten Teil in einem der Partnerländer produziert wurden, von den Zollvergünstigungen profitieren. Da die „Preferential“-Rules of Origin sich als Qualifizierungsmerkmal in Handelsabkommen etabliert haben, wurden diese mit dem Begriff Rules of Origin gleichgesetzt. Für diese unterscheidet Krishna (2005) die folgenden drei am weitesten verbreiteten Möglichkeiten, die ein Gut für die Anwendung des Freihandelsabkommen-Zollsatzes qualifizieren: