Der Staufener Missbrauchsfall ist ein Fall sexuellen Missbrauchs eines Jungen und eines Mädchens durch die Mutter des Jungen, ihren Lebensgefährten und einen Pädophilenring, der sich in den Jahren 2015 bis 2017 in Staufen im Breisgau ereignet hat.
Aufgrund der Brutalität der Taten – das Landeskriminalamt Baden-Württemberg bezeichnete die Verbrechen als schwerwiegendsten Fall des sexuellen Kindesmissbrauchs, den die Polizei in Baden-Württemberg je bearbeitet hatSüdwest Presse vom 1. Juni 2018: Südkurier vom 12. Juli 2018: Hohe Belastung für alle Beteiligten im Fall Staufen: Wie Ermittler mit dem Bösen umgehenSüddeutsche Zeitung vom 19. Juli 2018: Chronologie eines ungeheuerlichen Verbrechens – sowie der Beteiligung von überwiegend polizeibekannten Vorbestraften sowie der Mutter des Opfers erregte der Fall auch international große mediale Aufmerksamkeit.n-tv vom 18. Juni 2018: Kindesmissbrauch in Staufen: Stiefvater belastet Mutter vor Gericht schwerWenn ein Kind zur Ware wird. In: Neue Zürcher Zeitung, 11. Juni 2016Missbrauchsprozess in Freiburg: Mutter und Lebensgefährte vor Gericht. In: Der Standard, 11. Juni 2016German couple tried over rape, online selling of 9-year-old. In: Daily Mail, 11. Juni 2017Eight year sentence German soldier child rape case. In: Tribune Pakistan, 16. Mai 2018German Police Arrest 8 Members of Suspected Pedophile Gang. In: U.S. News & World Report, 11. Januar 2018German woman sold son, 9, to German pedophile ring. In: The Standard Hongkong, 12. Januar 2018Mother, stepfather on trial in Germany for pimping son online. In: New Straits Times, 11. Juni 2018
Taten In dem Staufener Missbrauchsfall wurde ab Februar 2015 ein dreijähriges Mädchen,Süddeutsche Zeitung vom 11. Juni 2018: Hauptprozess im Fall Staufen: Eine Mutter, die ihr Kind verkaufte ab Frühsommer 2015 dann ein zu Beginn der Taten siebenjähriger Junge von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten sexuell missbraucht. Der Frau und ihrem Lebensgefährten wird vorgeworfen, sowohl einzeln als auch gemeinsam sexuelle Handlungen an den beiden Opfern vollzogen zu haben.Badische Zeitung vom 21. März 2018: Staufener Missbrauchsfall: Ein zweites Kind soll missbraucht worden sein Darüber hinaus haben die beiden den Jungen gezielt und gegen Geld an weitere Täter vermittelt, die das Kind missbrauchten, quälten, erniedrigten und dabei filmten.Stern vom 22. März 2018: Pädophilie: Missbrauchsfall von Staufen: Viele wussten Bescheid – keiner tat etwas Der Lebensgefährte und die Mutter waren teilweise selbst an den Übergriffen durch Dritte beteiligt. Der Junge ist vor der Kamera mit roher Gewalt misshandelt und vergewaltigt worden, auch von seiner Mutter. Neben körperlicher Gewalt wurde er auch mit der Drohung unter Druck gesetzt, er müsse ins Erziehungsheim, wenn er nicht tue, was die Mutter und ihr Lebensgefährte verlangten.
Zu den Motiven des Täterpaares gehörten neben der Befriedigung von sexuellen und Machtbedürfnissen die hohen Geldbeträge, die sie mit dem Missbrauch des Jungen durch Dritte sowie durch Videos erzielen konnten. Dabei wurden auch Videos, in denen die Mutter den Jungen missbraucht, auf Bestellung angefertigt.
Nach Angaben des Partners der Mutter haben die beiden mit dem Geld, das die Freier für Vergewaltigungen zahlten, ihren „Lebensunterhalt bestritten“. Dies machten sie auch dem Jungen gegenüber deutlich, damit dieser sich nicht wehre oder weigere. Damit der Junge während der Taten weniger weinte, kündigten die Täter ihm vorab an, auf welche Weise er missbraucht werden würde.Spiegel Online vom 18. Juni 2018: Missbrauchsfall in Staufen: Die Welt des Christian L.
Das zweite Opfer, die leicht behinderte dreijährige Tochter einer Freundin der Mutter, wurde in mindestens vier Fällen sexuell missbraucht, bei denen beide Beschuldigte beteiligt gewesen sein sollen.Der Spiegel vom 22. März 2018: Anklage im Staufener Missbrauchsfall: Weiteres Kind sexuell missbrauchtStern vom 22. März 2018: Baden-Württemberg: Kindesmissbrauch im Breisgau: Es soll ein zweites Opfer gebenFrankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. Juni 2018: Warum nur hat man ihr vertraut?
Der Junge lebt mittlerweile in einer qualifizierten Kinder- und Jugendeinrichtung. Zu den Verbrechen und zu den Tätern äußert er sich nicht.Spiegel Online vom 21. Juni 2018: „Es wurde immer noch schlimmer“ Zu seiner Mutter hatte er nur anfänglich noch Kontakt. Das zuständige Jugendamt hat erklärt, alle therapeutischen und medizinischen Hilfen ausschöpfen zu wollen, um dem Jungen ein normales Leben zu ermöglichen.
Der Fall hatte insbesondere auch wegen der aktiven Beteiligung der Mutter ein großes Medienecho ausgelöst. Psychologen gehen heute davon aus, dass Mütter in familiären Missbrauchsfällen selten nur Opfer sind.
Rolle der Behörden In der Kritik standen auch die Behörden, die trotz einschlägiger Vorstrafen des Lebensgefährten die Taten nicht verhindert haben.Stuttgarter Zeitung vom 11. April 2018: Fünf Monate lang tun die Behörden nichts Der Junge war bereits mehrfach in Obhut des Jugendamts gewesen, die Behörde hatte ihn schon von klein auf betreut. Dabei spielten zuletzt auch mögliche sexuelle Übergriffe eine Rolle. Laut Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald habe im März 2017 die Polizei auf eine mögliche Gefährdung des Kindes hingewiesen, daher habe man das Kind aus der Familie genommen. Das Familiengericht habe den Schüler allerdings nach knapp einem Monat wieder zu dem Täterpaar geschickt. Zwar untersagte das Gericht dem laut Gericht rückfallgefährdeten Mann, Kontakt zu dem Kind zu haben. Er und die Mutter hielten sich jedoch nicht an die Auflagen und setzten die damals noch unentdeckte Vergewaltigungsserie fort. L. zufolge kam es mehrmals wöchentlich zum Missbrauch.Die Welt vom 17. Juni 2018: Mögliches Behördenversagen: Bürger zeigen Jugendamt und Richter im Missbrauchsfall Staufen an Die Einhaltung der Auflagen wurde weder vom Jugendamt noch von den zwei beteiligten Gerichten kontrolliert, wofür sich die Behörden im Nachgang gegenseitig verantwortlich machten. Die Behörden hielten eine Duldung oder gar eine Beteiligung der Mutter an möglichen Missbrauchstaten nicht für vorstellbar und vertrauten der Frau. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft Freiburg wurden bis Mitte 2018 knapp 15 Strafanzeigen von Bürgern gegen Verantwortliche des Jugendamtes und Richter an den zwei beteiligten Gerichten gestellt.
Auch ein Anruf der Klassenlehrerin des Jungen beim Jugendamt führte nicht zu Konsequenzen. Die Lehrerin hatte von der Mutter eines Mitschülers erfahren, dass der Junge sich vom Freund seiner Mutter „ausziehen und anschauen lassen“ müsse. Ob er weitere Details geschildert hatte, ist unklar. Zum Zeitpunkt des Anrufs wusste das Amt bereits von der Beziehung der Mutter mit dem einschlägig vorbestraften Partner und dass dieser als Freund der Mutter Zugang zu dem Jungen in deren Wohnung in Staufen hatte, dass er entgegen der Auflagen zumindest zeitweise sogar dort lebte.Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2018: Von Amts wegen ahnungslos Auch der Rektor der Schule hatte sich später erfolglos beim Jugendamt erkundigt, ob sich etwas in der Sache getan habe. Der zuständige Sachbearbeiter gab später vor Gericht an, die Schilderung sei ihm zu vage gewesen. Er habe sich die ihm genannte Telefonnummer der Familie des Mitschülers aufgeschrieben, dort aber dann nicht angerufen. Er gab die Information auch nicht an die Polizei oder die Gerichte weiter, die sich damals schon mit dem Jungen befassten.Stuttgarter Zeitung vom 5. Juli 2018: Richterin räumt ein, sie sei auf die Mutter reingefallen
Das Regierungspräsidium Freiburg fertigte als Rechtsaufsicht einen Prüfbericht über das Vorgehen des Jugendamtes an.
Auch der Psychologe, bei dem L. auf Anweisung des Gerichts Therapiestunden nehmen musste, wurde kritisiert. Der Psychologe hatte dem Probanden auf dessen eigenen Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt, dass von ihm „keine Gefahr für Jungen“ ausgehe. Nach Angaben der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) hätte der Psychologe ihm dies gar nicht bescheinigen dürfen. Vorschrift sei, sie zuerst von der Leitung der FAB prüfen zu lassen, um Gefälligkeitsgutachten auszuschließen.Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2018: Der mangelnde Informationsaustausch zwischen den Institutionen ist augenfällig
Nach der Festnahme der Mutter kam der Junge wieder in die Obhut des Jugendamts.Stuttgarter Zeitung vom 12. Januar 2018: Pädophilenring in Baden-Württemberg
Nach Aufdeckung der Taten wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Jugendamts, des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe sowie des Amtsgerichts Freiburg gegründet. Diese sollte Lehren aus dem Fall ziehen und künftig Abläufe und die Kommunikation zwischen Polizei, Justiz und Jugendämtern verbessern sowie über Kontrollen diskutieren. Auf Ebene des Landes Baden-Württemberg wurde der Missbrauchsfall auch von einer Arbeitsgruppe des Innen-, Justiz- und Sozialministeriums aufgearbeitet.Südwestrundfunk vom 9. Juni 2018: Missbrauchsfall – Aufarbeitung auf LandesebeneSüdkurier vom 19. Januar 2018: Nach dem Missbrauchsfall in Staufen: So will das Land Baden-Württemberg Kinder besser schützen Über ein Kinderschutzkonzept wurden Fortbildungen für Mitarbeiter von Jugendämtern vorgeschrieben.
Experten wie der Psychiater und Gutachter Jörg Fegert und der Bundesmissbrauchsbeauftragte Johannes Rörig verlangten eine Aufarbeitung der Rolle der Gerichte und Behörden durch das Land.Land soll Kindesmissbrauch von Staufen aufarbeiten. In: ARD, 5. Juni 2018 Rörig erklärte: Missbrauchsbeauftragter zu Staufen: „Die Dunkelziffer ist unwahrscheinlich groß.“ In: Tagesschau, 11. Juni 2018
Im Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) sowie des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald räumten diese Versäumnisse ein. So seien nicht alle Recherche-Möglichkeiten ausgeschöpft und vorhandene Informationen „nicht frühestmöglich“ weitergegeben worden.
Aufdeckung Im Februar 2015 nahm das US-amerikanische FBI den Administrator einer Pädophilen-Plattform fest. Anschließend wurden weltweit mehr als 800 Nutzer festgenommen. Einer der aktiven Teilnehmer konnte auf den Raum Breisgau eingegrenzt werden.Der Spiegel vom 19. Januar 2018: Kindesmissbrauch im Breisgau
Anfang 2016 informierte das FBI die Staatsanwaltschaft über den Nutzer aus dem Breisgau. Die Ermittler identifizierten ihn als den bereits vorbestraften Christian L. Ob die Information weitergegeben wurde, ist unklar, jedoch hatte der Vorgang für Christian L. keine Konsequenzen.
Zwischenzeitlich zog L. mit der Mutter und dem Jungen zusammen. In dieser Zeit wurde der Junge durch die beiden weiter missbraucht. Vorübergehend wurde der Junge im März 2017 der Mutter weggenommen, als bekannt wurde, dass diese eine Beziehung mit einem einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter führte. Das Amtsgericht verurteilte L. zudem zu vier Monaten Haft. Dieses Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil der Mann laut Staatsanwaltschaft dagegen Berufung eingelegt hatte. Zudem sahen die Behörden keine Hinweise auf einen konkreten Missbrauch des Neunjährigen. Da das Familiengericht und das Oberlandesgericht nicht davon ausgingen, dass dem Jungen auch von der Mutter Gefahr drohte, wurde er zurück zu ihr geschickt.Südwestrundfunk vom 16. Januar 2018: Zerschlagener Pädophilenring im Breisgau Polizei sichtet belastende Festplatte
Erst im September 2017 ging schließlich, unabhängig von den folgenlosen früheren Hinweisen, beim BKA ein Hinweis auf im Netz kursierende Filme und Bilder ein, auf denen der Missbrauch des Jungen zu sehen war. Innerhalb von wenigen Tagen konnten die Spuren auf Christian L. und Berrin T. zurückverfolgt werden. Nach der Festnahme der beiden wurden, insbesondere durch Mithilfe von L., nach und nach weitere Vergewaltiger des Jungen aufgespürt und festgenommen.
Haupttäter