mini|Der katalanische Premierminister Carles Puigdemont beim Verlesen seiner Erklärung zum Unabhängig­keitsprozess am 10. Oktober 2017 vor dem Regionalparlament in Barcelona Als Katalonien-Krise wird der Verfassungskonflikt zwischen der katalanischen Autonomiebewegung und der Zentralregierung Spaniens bezeichnet. Zuletzt akut wurde die Krise durch das illegal abgehaltene Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017, das bereits im Vorfeld vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war. An der Abstimmung nahmen 43,03 % der Wahlberechtigten teil, diese sprachen sich mit einer Mehrheit von 90,18 % für ein von Spanien unabhängiges Katalonien aus.

Am 27. Oktober 2017 stimmte das katalanische Parlament für die einseitige Unabhängigkeitserklärung Kataloniens; noch am selben Tag erklärte die spanische Regierung unter Berufung auf einen Verfassungsnotstand die katalanische Regionalregierung von Carles Puigdemont für abgesetzt, setzte die Eigenverwaltung der Region Katalonien aus und kündigte Neuwahlen zum Regionalparlament an. Wenig später wurden Puigdemont und weitere Separatisten für ihre Rolle bei der Organisation des Referendums verklagt, woraufhin Puigdemont und vier seiner Minister ins Ausland flohen und andere Angeklagte in Haft genommen wurden. Bei den Wahlen im Dezember 2017 erlangten separatistische Parteien erneut eine knappe Mehrheit im Parlament, konnten aber den geflohenen Puigdemont nicht als katalanischen Ministerpräsidenten durchsetzen; erst Mitte Mai 2018 wurde der Separatist Quim Torra zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Mit der Ernennung einer neuen Regionalregierung unter Torra Anfang Juni 2018 endete die Direktverwaltung Kataloniens aus Madrid; der Konflikt mit den katalanischen Separatisten bestimmt aber weiterhin das politische Geschehen in Spanien.

Verlauf Vorgeschichte 2006 war für die Region Katalonien ein neues Autonomiestatut in Kraft getreten. Bei den Autonomiestatuten handelt es sich um die „Verfassungen“ der Autonomen Gemeinschaften, insbesondere sind sie für die Kompetenzverteilung zwischen dem spanischen Staat und den Regionen von Bedeutung. Die Verabschiedung und Änderung der Autonomiestatute erfordert die Zustimmung sowohl des jeweiligen Regionalparlaments als auch des spanischen Parlaments und im Falle Kataloniens der anschließenden Annahme in einer Volksabstimmung in der Region.

In der Volksabstimmung im Juni 2006 sprachen sich 73,9 % der Wähler (bei einer Abstimmungsbeteiligung von 49 %) für das neue Statut aus. Der Gesetzestext war durch das spanische Parlament erst nach teils gravierenden Änderungen bestätigt worden. Nach Unterzeichnung durch König Juan Carlos I. trat das Gesetz am 9. August 2006 in Kraft. Gegen das neue Autonomiestatut richtete die konservative Partido Popular einen Normenkontrollantrag, in dem diese die Verfassungsmäßigkeit von 114 Paragrafen des Gesetzeswerks anzweifelte. Das Urteil des Verfassungsgerichts (Tribunal Constitucional) wurde nach einer Verfahrensdauer von vier Jahren erst im Juni 2010 verkündet und das Gericht erklärte 14 Bestimmungen des Autonomiestatuts für verfassungswidrig und gab für 27 weitere vor, wie diese verfassungsgemäß auszulegen seien. Der weitergehende Antrag wurde vom Gericht abgewiesen.

Parallel hierzu und in Folge der Finanzkrise setzte die Regionalregierung unter dem damaligen Ministerpräsident Artur Mas zunehmend auf eine separatistische Rhetorik, unter anderem, weil Katalonien durch hohe innerstaatliche Transferleistungen wirtschaftlich leide. 2014 setzte die Regionalregierung per Dekret erneut eine förmliche Volksbefragung an. Den Bürgern Kataloniens sollte in der Volksbefragung folgende Frage vorgelegt werden: „Wollen Sie, dass aus Katalonien ein Staat wird?“ Wer diese Frage mit „ja“ beantwortet, sollte sich noch zu einer zweiten Frage äußern, nämlich: „Wollen Sie, dass dieser Staat unabhängig ist?“ Die Befragung sollte rein konsultativ sein. Zu einer solchen förmlichen Volksbefragung ist es aber nicht gekommen, weil das Dekret aufgrund eines von der spanischen Regierung beim Verfassungsgericht gestellten Normenkontrollantrags außer Vollzug gesetzt wurde. Stattdessen leitete die Regionalregierung ohne gesetzliche Grundlage den Bürgerbeteiligungsprozess mit einer „alternativen Abstimmung“ am 9. November 2014 ein, bei der dieselben Stimmzettel verwendet wurden. Es beteiligten sich nach Angaben der Regionalregierung etwa ein Drittel der hierzu Berechtigten an der Abstimmung. Von diesen stimmten etwa 80 % für eine Unabhängigkeit der Region von Spanien (beantworteten also beide Fragen mit „Ja“).

Am 25. November 2014 kündigte Ministerpräsident Mas in einer Rede an, dass er vorgezogene Neuwahlen zum Regionalparlament mit „plebiszitärem Charakter“ über die Frage der Unabhängigkeit der Region von Spanien anstrebe. Dies solle dadurch erreicht werden, dass sich alle die Unabhängigkeit unterstützenden Kräfte zu einer gemeinsamen Wahlliste zusammenschließen mit dem gemeinsamen Ziel, dann nach der Wahl binnen 18 Monaten die Unabhängigkeit zu erreichen. Die Wahlen wurden schließlich für den 27. September 2015 angesetzt; im Ergebnis entfiel auf diejenigen Kräfte, die eine einseitige Unabhängigkeitserklärung befürworten (Junts pel Sí (JxSí), als Wahlbündnis zwischen Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) und Partit Demòcrata Europeu Català (PDeCat)) gemeinsam mit der links-alternativen Candidatura d’Unitat Popular (CUP), die absolute Mehrheit im Parlament (72 von 135 Mandaten). Ihr gemeinsamer Stimmenanteil verfehlte jedoch mit knapp 48 % die Mehrheit der Abstimmenden. Die CUP lehnte Mas als Regierungschef aufgrund von Korruptionsvorwürfen als Präsidenten ab. Schließlich verzichtete Mas; im Januar 2016 wurde, zum letztmöglichen Termin ohne Neuwahlen ausrufen zu müssen, der bisherige Bürgermeister von Girona, Carles Puigdemont, zu seinem Nachfolger gewählt.

mini|Diada Nacional de Catalunya, Barcelona, September 2017

Das Referendum vom 1. Oktober 2017 und dessen Ergebnisse

Die neue Regionalregierung von Puigdemont sah ein Gesetz über die Durchführung einer neuen Volksabstimmung ursprünglich für August 2017 vor; das Referendumsgesetz wurde jedoch erst am 6. September 2017 vom katalanischen Regionalparlament im Rahmen einer turbulenten Sitzung verabschiedet. Für das Gesetz stimmten die 72 Abgeordneten der Regierungskoalition von Junts pel Sí und der CUP. Die elf Abgeordneten der Fraktion Catalunya Sí que es pot (gemeinsame Fraktion von Podemos, ICV und EUiA) enthielten sich. Die 52 Abgeordneten von Ciudadanos, PSC und PP verließen vor der Abstimmung das Plenum; die für das Gesetz nötige 2/3-Mehrheit war nicht gegeben. Nach diesem später vom spanischen Verfassungsgericht illegal erklärten Referendumsgesetz ist das Ergebnis des auf den 1. Oktober festgesetzten Referendums bindend. Ergeben sich mehr Ja- als Nein-Stimmen, sollte nach Art. 4 des Gesetzes das Regionalparlament binnen zwei Tagen nach der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses zusammentreten, um die Unabhängigkeit Kataloniens zu erklären.

Obgleich die Abhaltung des Referendums am 1. Oktober durch Polizeimaßnahmen der spanischen Regierung behindert war und es zahlreiche Unregelmäßigkeiten beim Wahlablauf gegeben hat, teilte die Regionalregierung schon am Folgetag ein vorläufiges Wahlergebnis mit. Das endgültige Wahlergebnis wurde am 6. Oktober bekannt gegeben: Bei einer Wahlbeteiligung von 43,03 % gab es 2.044.038 (90,18 %) Ja-Stimmen, 177.547 (7,83 %) Nein-Stimmen, 44.913 (1,98 %) leere Stimmzettel und 19.719 (0,86 %) ungültige Stimmen; laut Gesetz sind die ungültigen Stimmen hierbei für die Berechnung der Anteile von Ja- und Nein-Stimmen sowie der leeren Stimmzettel nicht berücksichtigt worden.Generalitat de Catalunya: , 2. Oktober 2017, abgerufen am 2. Oktober 2017 (katalanisch)

Eine unabhängige Prüfung des Wahlergebnisses ist jedoch aufgrund der Umstände des Referendums nicht möglich.The Economist: An unconstitutional vote on independence turns nasty, 2. Oktober 2017, abgerufen am 23. Oktober (englisch)

Aussetzung des Unabhängigkeitsprozesses

Am 10. Oktober 2017 erklärte der Ministerpräsident der katalanischen Generalitat (Autonomieregierung), Carles Puigdemont, in einer mehrfach verschobenen Rede vor dem Regionalparlament, in der die Separatisten die Unabhängigkeitserklärung erwartet hatten, dass er den Unabhängigkeitsprozess zunächst aussetzte. Als Ziel gab er an, in den nächsten Wochen einen Dialog mit der Zentralregierung in Madrid beginnen und eine Vermittlung erreichen zu wollen. Die Katalanen hätten sich bei dem Referendum am 1. Oktober zwar eindeutig für eine Unabhängigkeit ausgesprochen und damit das Recht, ein unabhängiger Staat zu werden. Er schlug dem Parlament aber vor, zunächst einige Wochen zu warten und in einen Dialog zu treten.Die Zeit: Puigdemont schiebt Unabhängigkeitserklärung auf, 10. Oktober 2017, abgerufen am 19. Oktober 2017. Danach unterzeichnete er mit anderen Mitgliedern seiner Regierung und den Parlamentariern der Regierungsparteien (Junts pel Sí und CUP) eine Unabhängigkeitserklärung, mit der Katalonien als unabhängige Republik ausgerufen wurde, diese Unabhängigkeitserklärung wurde aber nicht dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt.Vollständiger Text der Deklaration, in La Razon, 10. Oktober 2017, abgerufen am 19. Oktober 2017 (spanisch) Die Opposition kritisierte die Erklärung und lehnte eine Unterzeichnung des Dokuments ab.

Bei vielen Separatisten löste die Suspendierung der erwarteten Unabhängigkeitserklärung Enttäuschung aus. Die folgenden Tage waren durch interne Auseinandersetzungen und Flügelkämpfe innerhalb der katalanischen Regierung und im Lager der Unabhängigkeitsbefürworter geprägt, deren radikalere Vertreter die sofortige Umsetzung der Unabhängigkeit verlangten, Puigdemont teils Vorwürfe machten und ihn als „Verräter“ bezeichneten, während andere angesichts der zunehmenden Verschärfung der Lage zur Deeskalation neigten und weitere einseitige Schritte zunächst vermeiden wollten.Hans-Christian Rößler: Carles Puigdemont: Verräter oder Märtyrer. In: FAZ, 26. Oktober 2017, abgerufen am 29. Oktober 2017.

Die EU bekräftigte, dass eine Unabhängigkeitserklärung zu einem automatischen Ausscheiden aus der EU führen werde, und erklärte, die Unabhängigkeitsfrage sei eine innere Angelegenheit Spaniens und sie stünde daher nicht, wie ursprünglich von den Unabhängigkeitsbefürwortern erhofft, für eine Vermittlung zwischen Madrid und Barcelona zur Verfügung. Der spanische Premierminister Rajoy hielt an der Position fest, das Referendum sei illegal, und forderte am Folgetag die katalanische Regionalregierung auf, bis zum 16. Oktober zu klären, welche die tatsächliche Position der Regionalregierung bezüglich der Unabhängigkeit sei; diese Frist wurde nach Ablauf auf den 19. Oktober verlängert. In seiner Antwort drohte Puigdemont mit einer formellen Abstimmung zur Unabhängigkeit im Regionalparlament für den Fall, dass die spanische Regierung ihre Repressionen fortsetze und nicht in Verhandlungen trete.El Confidencial: Esta es la carta de Puigdemont a Rajoy en la que se amenaza con la DUI mit Wortlaut des Antwortschreibens auf das Ultimatum der spanischen Regierung, 19. Oktober 2017 (spanisch)

Die Regierung in Madrid bezeichnete die Antwort als unbefriedigend und leitete mögliche Maßnahmen zur Aufhebung der Autonomie Kataloniens im Rahmen des Artikels 155 der spanischen Verfassung ein. Der Artikel 155 der spanischen Verfassung ist eng an die Bestimmungen des Bundeszwanges des deutschen Grundgesetzes angelehnt. Die eventuelle Anwendung des Artikels 155 war 2016 vom Verfassungsrechtler Bar Cendón auch mit dem Verfassungsreformprogramm der britischen Regierung im Nordirlandkonflikt 1998 verglichen worden.Antonio Bar Cendón – El proceso independentista de Cataluña y la doctrina jurisprudencial: una visión sistemática S. 30 =216 (PDF; 130 kB), UNED Teoría y Realidad Constitucional num. 37, 2016, S. 187–220, abgerufen am 6. November 2017.