Die Lex Antonia de dictatura in perpetuum tollenda war ein Gesetz des Marcus Antonius, das dieser im April 44 v. Chr., nach Diskussion im römischen Senat,Cicero, Philippische Reden 1,3. in die Zenturiatskomitien eingebracht hatte. Mit dem Gesetz wurde die förmliche Abschaffung der Diktatur durchgesetzt.Cicero, Philippische Reden 1,3f.; 1,32; 2,91; 2,115; 5,10; Titus Livius, periochae 116; Cassius Dio 46,24,2; Appian, Bürgerkriege 3,25; 3,37; 4,2; vgl. Callie Williamson: The Laws of the Roman People: Public Law in the Expansion and Decline of the Roman Republic. The University of Michigan Press, Ann Arbor, 2005, S. 471.
Die Maßnahme geht auf eine unmittelbare Erfahrung des Konsuls Marcus Antonius mit seinem Co-Konsul Caesar zurück, der im Vormonat ermordet worden war. Dabei wird die Beseitigung Caesars nicht zuletzt darauf zurückgeführt, dass er kurz zuvor vom Senat mit der Befugnis des dictator perpetuo oder dictator in perpetuum („Diktator auf Dauer/Lebenszeit“) ausgestattet worden war und Gegner die dauerhafte Führung eines diktatorischen Amtes mit den bewährten republikanischen Grundsätzen kontrollierter Machtverteilung für unvereinbar hielten. Die Erfahrungen mit Diktaturen, schon während der punischen Kriege, später unter Sulla und letztlich in den Jahren 49 bis 45 v. Chr. unter Caesar, hatten Marcus Antonius dazu bewogen, den Senat umzustimmen und das Diktatorenamt aufzugeben.
Eine Bestimmung, die das Gesetz begleitete, war die Androhung von Kapitalstrafen, wenn der Versuch unternommen werden sollte, eine Diktatur auch nur vorzuschlagen oder dahin lautende Anträge zu unterstützen. Auf den Kopf des Delinquenten konnten Prämien ausgesetzt werden, denn er war verflucht (sacer).
Trotz der gesetzlichen Durchsetzung der Abolition bot der Senat das Amt im Jahr 22 v. Chr. einer einzelnen Person nochmals an, nämlich Augustus. Dieser lehnte jedoch ab. Er hielt die Diktatur der Legitimation eines Princeps für ungeeignet, vielmehr war er im Begriff das römische Staatswesen für die anstehende Kaiserzeit neu zu ordnen.Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik: 2. Abschnitt. Die Magistratur, Verlag C. H. Beck, München 1995, ISBN 3-406-33827-5, S. 717.Cassius Dio 54,1,1–4. In diesem Zusammenhang wurde das Amt nicht gebraucht.
Literatur Karl-Ludwig Elvers: Römische Consuln, Dictatoren, Censoren und Sonderkollegien bis 30 v. Chr. In: W. Eder/J. Renger (Hrsg.): Herrscherchronologien der antiken Welt. Namen, Daten, Dynastien (= Der Neue Pauly. Supplementband 1). Metzler, Stuttgart 2004, S. 191–263. Ulrich Wilcken: Zur Entwicklung der römischen Diktatur (= Abhandlungen der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse. 1940, 1, ). Akademie der Wissenschaften, de Gruyter in Kommission, Berlin 1940.
Anmerkungen
Antonia Kategorie:Rechtsquelle (1. Jahrhundert v. Chr.) Kategorie:44 v. Chr. Kategorie:Marcus Antonius