Wintergatter sind Wildgehege, in denen Rotwild zur Vermeidung von übermäßigem Wildschaden während der Notzeit mit Winterfütterung gehalten wird.

Idee und Entwicklung In schneereichen Gebirgslagen werden Wintergatter angelegt, in die sich das Rotwild auf der Suche nach Äsung zurückziehen kann. Aufgrund der menschlichen Besiedelung und des Skitourismus kann das Wild nicht mehr den natürlichen, jahreszeitlichen Bedingungen folgend, in die Tallagen mit ausreichender Nahrung ziehen. Um im Gebirge nicht zu verhungern, richtet es dort durch Schälen von Baumrinde große Schäden an. Mit Beginn des Winters wird durch Fütterung das Wild in das Gatter gelockt und dann verschlossen.Numßen, S. 184 Erst mit Beginn der nächsten Vegetationsperiode wird das Gatter geöffnet und die Fütterung eingestellt.

Literatur Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5. Julia Numßen: Handbuch Jägersprache – Alle Fachbegriffe von A–Z kompakt erklärt, München 2017, ISBN 978-3-8354-1728-1. Bayerisches Jagdgesetz Artikel 25: Wintergatter

Weblinks https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-25?AspxAutoDetectCookieSupport=1 abgerufen am 17. März 2018

Einzelnachweise

Kategorie:Jagdzubehör Kategorie:Winter