Konrad Meyer (auch Konrad Meier; * 27. Mai 1780; † 6. Januar 1813) war von 1805 bis 1811 Stiftsbibliothekar und Kantonsarchivar von St. Gallen. Er war der erste kantonale Angestellte in dieser Funktion.
Leben Meier trat unter Druck der Eltern am 1. Januar 1798Gemäss HLS Eintritt 1796, siehe: in den Zisterzienserorden, der im Kloster St. Urban beheimatet war, ein. Er studierte ab 1801 in Wien, ab 1804 in Landshut und ab Januar 1805 in München. Bereits im September 1805 trat er die ausgeschriebene Stelle als Aufseher der Stiftsbibliothek St. Gallen an, die zu der Zeit dem Kanton St. Gallen gehörte, weil das Kloster im selben Jahr aufgehoben worden war. Weidmann nennt Regierungsrat Müller-Friedberg seinen «thätigen Gönner», derselbe war für die Auflösung des Klosters St. Gallen verantwortlich. Seinem Einfluss sei es zu verdanken, dass Meier die Stellen eines Archivars, Bibliothekverwesers und Mitgliedes des «innern Ausschusses» des Erziehungsrates erhielt. "Wegen der Arbeitsfülle im Archiv und der eindeutigen Schwerpunktsetzung der Regierung blieb die Bibliothek hintangestellt", konstatierte Thomas Mettler.Thomas Mettler: Konrad Meyer (1780–1813) und die st. gallischen Strafgesetze der Mediation, in: St.Galler Kultur und Geschichte, hrsg. vom Staats- und Stiftsarchiv St.Gallen, 8 (1979), S. 59
Der Kleine Rat von St. Gallen übertrug Meier auch die Aufgabe, einen Entwurf des Strafgesetzbuches zu schreiben, der auch mit wenigen Abänderungen angenommen und zum Gesetz des jungen Kantons erhoben wurde. Nach langem Rechtsstreit erlangte Meier 1808 seine teilweise Laisierung, doch verweigerte der Papst 1811 die Bestätigung. 1811 ging Meier in die Abtei St. Urban zurück, wo er bereits ein Jahr später erkrankte. Dieser Erkrankung erlag er innert eines weiteren Jahres, das er zur Kur in Herdern verbrachte.
Wirken Konrad Meier übernahm das Amt des Stiftsbibliothekars aus den Händen des Kantons bzw. dessen Kommissärs Franz Josef Büeler. Weidmann beschreibt ihn als «ein[en] junge[n], talentvolle[n] Mann» um die Tragik herauszubilden, dass Meier in seiner Tätigkeit keine freie Hand hatte. Er erhielt bereits am 20. Dezember 1805 eine Art Instruktion zu seiner Aufgabe, die ihn in seiner Verwaltungsfreiheit stark restringierte. Dennoch schaffte Meier einige schöne Ausgaben von Werken früher, italienischer Dichter an, wie Weidmann betont.
Literatur Thomas Mettler: Konrad Meyer (1780–1813) und die st. gallischen Strafgesetze der Mediation, in: St.Galler Kultur und Geschichte, hrsg. vom Staats- und Stiftsarchiv St.Gallen, 8 (1979), S. 1–143; zugleich Dissertation Universität Zürich, 1978 Franz Weidmann: Geschichte der Bibliothek von St. Gallen seit ihrer Gründung um das Jahr 830 bis auf 1841. Aus den Quellen bearbeitet auf die tausendjährige Jubelfeier. St. Gallen 1841, S. 196–197.
Archivalien
Konrad Meyer, Signatur KA R.134-1-3-3, Staatsarchiv St. Gallen
Weblinks
Einzelnachweise
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