Scharfrichter in Tirol gab es, wie überall im Heiligen Römischen Reich, erst seit dem Erstarken und der Institutionalisierung der staatlichen Rechtsprechung als einen eigenen, besonderen Beruf. Der Scharfrichter – Benennungsmotiv ist, dass dieser mit der Schärfe des Schwertes richtet – vollzog seit dem Mittelalter in Tirol die peinlichen Strafen bis hin zur Todesstrafe. Siehe auch: Ewiger Landfriede und Geschichte des Scharfrichteramtes.Wolfgang Scheffknecht: Fahrende Leute und Scharfrichter. Beispiele für nicht-seßhafte und seßhafte Außenseiter und Randgruppen in der Geschichte Vorarlbergs. S. 36.

Aufgaben Zu den amtlichen Aufgaben des Scharfrichters in Tirol gehörte, wie überall mit geringen Abweichungen, nach rechtlicher (gerichtlicher) Anordnung die Tötung von Menschen, die Folter zur Geständniserzwingung als Teil des Gerichtsverfahrens, die Durchführung von Körper- und Ehrenstrafe. Teilweise war in Tirol das Amt des Scharfrichters mit dem des Abdeckers (Schinder, Racker oder Wasenmeister) verbunden.

Durch ihre Tätigkeit konnten Scharfrichter auch in Tirol Wissen auf dem Gebiet der Anatomie erlangen und wurden zur Konkurrenz für niedergelassene Ärzte, so dass es dazu kam, dass amtlich untersagt wurde, dass Scharfrichter medizinische Leistungen und Arzneien anbieten.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 42 ff, 151 f.

Das An-den-Pranger-Stellen, das Umlegen der Halsgeige, des Strohkranzes oder Lastersteines oder der Staupenschlag wurde in Tirol nicht immer dem Scharfrichter übertragen, sondern zuweilen auch dem Gerichtsdiener oder Weibel. Sollte die Strafe aber auch die Ehre des zu Bestrafenden verletzen, führte sie immer der Scharfrichter aus. Ebenfalls oblag es stets ihm, die Namen von (Minder-)Bestraften am Galgen anzuschlagen.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 31 f, 68 ff, 73 ff. Wolfgang Scheffknecht, Die Vorarlberger Scharfrichter – Strafen und Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit, S. 373, 374.

Entlohnung Die Entlohnung der Scharfrichter war in eigenen Ordnungen festgelegt.Die älteste bekannte Ordnung stammt für Tirol aus dem Jahr 1488. Der Haller Scharfrichter erhielt einen Grundlohn von 80, später 100 und mehr Gulden und der Meraner Scharfrichter von 50, später 80 und mehr Gulden (jeweils verbunden mit freier Wohnung in Hall bzw. Meran in einem eigenen Haus.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 29. Zum Vergleich: der Scharfrichter aus Bregenz erhielt 1695 einen „Grundlohn“, der aus einer freien Dienstwohnung und 52 Gulden „Wartgeld“ bestand). Für alle anderen Leistungen erhielten die Scharfrichter den Aufwand durch eine Fallpauschale ersetzt: Hinrichtungsgebühr, Taggeld und Weggeld sowie das Handschuhgeld für Handschuhe und den Strick. Beispiel: 1715 erhielt der Haller Scharfrichter für die Hinrichtung eines Deserteurs durch Erhängen in Kufstein mit Bestattung des Leichnams mit Hilfe zweier Henkersknechte 35 Gulden 48 Kreuzer. 1778 für die Tötung eines Brandstifters in Kastelruth (mit Verbrennen der Leiche unter Mithilfe von zwei Henkersknechten) 33 Gulden 48 Kreuzer.

Ab 1708 gab es eine genauere Gebührenordnung für den Haller und den Meraner Scharfrichter, die 1750 bzw. 1752 (siehe Wert in Klammer) angepasst wurde:Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 31. Grundgehalt: 104 Gulden Hinrichtungsgebühr: 6 Gulden Handschuhgebühr: 48 Kreuzer Hinausführen des Verbrechers zur Richtstätte: 2 Gulden Bestattung des Getöteten: 3 Gulden Radflechten, Pfählen, Vierteilen der Hingerichteten: 3 Gulden (Meran ab 1752: 3 Gulden). Wenn dies nicht beim entsprechenden Hochgericht erfolgte: 5 Gulden (ab 1750 8 Gulden, Meran ab 1752 weiterhin 5 Gulden) Kettengebühr bei Erhängen: 5 Gulden Verbrennen des Hingerichteten: 4 Gulden (ab 1750 6 Gulden, Meran weiterhin 4 Gulden) Rutenstrafe: 4 Gulden (auch nach 1750 bzw. 1752) Prangerstellen: 2 Gulden (ab 1750 1 Gulden 30 Kreuzer, Meran ab 1752 nur noch 1 Gulden) Nasen- oder Ohrabschneiden, Brandmarken: 1 Gulden (ab 1750 1 Gulden 30 Kreuzer, Meran ab 1752 weiterhin 1 Gulden) Bestatten eines Selbstmörders: Aus dem Vermögen des Selbstmörders: 45 Gulden bei mittellosen Selbstmördern aus der Gemeindekasse: 20 Gulden Entlohnung des Henkersknechts: 3 Gulden Weggeld pro Meile: Henker: 18 Kreuzer (ab 1750 24 Kreuzer, Meran 1752 weiterhin 18 Kreuzer) Henkersknecht: 12 Kreuzer (ab 1750 15 Kreuzer, Meran 1752 weiterhin 12 Kreuzer) Taggeld: Henker: 1 Gulden Henkersknecht: 30 Kreuzer Ab 1750 (Hall) bzw. 1752 Meran wurden weiters entlohnt: Anfertigung des Rades: 3 Gulden Anfertigung des Pfahles: 1 Gulden Schnellgalgen für Körperviertel: 3 Gulden Aufhängen eines Körperviertels am Hochgericht selbst/pro Stück: 3 Gulden Transport der Leiter zum Hochgericht Sonnenburg: 9 Gulden 30 Kreuzer Gebühr für eine neue Leiter beim Hochgericht Sonnenburg: 15 Gulden Ausführen mit dem Schinderkarren: 15 Gulden Abhauen einer Hand/der Schwurfinger: 3 Gulden Annageln von Hand oder Kopf a Hochgericht: 1 Gulden Nagel für das Annageln von Körperteilen: 1 Gulden Folter: 5 Gulden Territion (Vorzeigen der Foltergeräte): 2 Gulden 30 Kreuzer Anhängen/Aufhängen von Zetteln, Ruder, Rute, Tafeln bei Prangerstrafen: 1 Gulden Leihgebühr für Daumenschrauben: 1 Gulden Buch oder Porträts Verbrennen: 4 Gulden Annageln am Hochgericht: 6 Gulden Abnahme der Leiche vom Hochgericht und Bestattung: 3 Gulden Riemenschneiden / Brustzwicken: 3 Gulden Zungenabschneiden: 3 Gulden Zungenherausreißen: 3 Gulden.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 31 f.Siehe auch für Vorarlberg: Wolfgang Scheffknecht, Fahrende Leute und Scharfrichter : Beispiele für nicht-seßhafte und seßhafte Außenseiter und Randgruppen in der Geschichte Vorarlbergs, S. 43. Die Entlohnung war aber über die Jahrhunderte immer ein Streitpunkt zwischen Regierung und Scharfrichter. Johann Georg Putzer (Scharfrichter von 1772 bis 1786) hatte z. B. ein Jahresgehalt von 135 Gulden 12 Kreuzer und dessen Ersuchen um Aufstockung auf 234 Gulden 1775, 1777 und 1781 wurde nicht stattgegeben.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 159.

Nebeneinkünfte erlangten Scharfrichter in Tirol auch durch das Betreiben von Bordellen, Kurpfuscherei, Wahrsagerei, Verkauf des Galgenstricks oder von Armesünderfett. Nur selten wurde in Tirol ein Scharfrichter pensioniert und erhielt eine Gnadenpension. Andere starben im Amt, wurden gekündigt oder kündigten selbst oder wurden selbst hingerichtet.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 31 f, 40 ff.

Amtsbezirke der Scharfrichter von Tirol Bis 1497 wurde für ganz Tirol nur ein Scharfrichter ernannt. Seit 1497 bis zur Aufhebung der Todesstrafe 1787 waren in Tirol zwei Scharfrichter tätig (zu den genauen Amtsbezirken siehe: Richtstätten in Tirol), wobei es nicht ungewöhnlich war, dass der eine Scharfrichter auch im Amtsbezirk des anderen bei Bedarf aushalf.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 120 ff. Nach Wiedereinführung der Todesstrafe 1795 war für Tirol der Scharfrichter von Prag oder Wien zuständig, die jeweils zum Exekutionsort (Innsbruck, Bozen, Trient oder Rovereto) anreisten.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 194.

Ausbildung und gesellschaftliche Stellung Ausbildung Scharfrichter wurden in der Regel von anderen Scharfrichtern ausgebildet. Neben einer allgemein guten körperlichen Konstitution mussten diese ausreichend anatomisches Wissen haben, um die entsprechenden Strafen vollziehen zu können. Eine Befähigung zum Scharfrichter wurde durch ein oder mehrere Zeugnisse belegt. Teilweise wurde auch ein Probestück bzw. Meisterstück bei einer öffentlichen Hinrichtung gefordert um die Kunstfertigkeit zu beweisen.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 27 f. Nach absolviertem Meisterstück konnte sich ein Scharfrichter als Meister bezeichnen.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 29.

Gesellschaftliche Stellung Scharfrichter stammten meist aus den unteren Schichten. Ehen schlossen sie vorwiegend innerhalb des Scharfrichterstands und mit Personen aus anderen „ehrlosen“ Randschichten,Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. 1994, S. 216. wodurch es, in Tirol wie anderswo, zu „Scharfrichterdynastien“/"Henkerdynastien" kam.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 28, 40.Siehe z. B. für Vorarlberg: Wolfgang Scheffknecht, Fahrende Leute und Scharfrichter : Beispiele für nicht-seßhafte und seßhafte Außenseiter und Randgruppen in der Geschichte Vorarlbergs, S. 39, 42.

Alle Scharfrichter in Tirol waren katholisch, beichteten und ließen sich in der Regel auch kirchlich trauen. Die Scharfrichter aus Hall hatten eine eigene Begräbnisstätte, da sie als unehrlich galten. Diese Begräbnisstätte war ab 1671 bei der ehemaligen St. Veitskapelle.Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 40, 154.

Verzeichnis der Scharfrichter in Hall Von 1497 bis 1787 waren in Nordtirol 23 Scharfrichter tätig (in Klammer: Anzahl der Jahre): 1497 – 1503 Lienhart von Grätz (6) 1503 – 1525 Stefan Ruef (22) 1525 Heinrich Käser (< 1), war auch 1522/1525 in Meran bestellt 1525 – 1528 Hans Schaider (3) 1528 – 1571 Johann Frey (43), Vater von Melchior Frey, Schwager des Martin Vogl 1572 – 1578 Melchior Frey (6), war auch bis 1572 in Meran bestellt 1578 – 1584 Christof Tollinger (6) 1584 – 1606 Michael Fürst (22), Vater von Hans, Wolfgang und Georg Fürst 1606 – 1608 Sebastian Oberstetter (2) 1608 – 1611 Jakob Kenle (3) 1611 – 1618 Jakob Vollmar (7), war zuvor in Bregenz als Scharfrichter bestellt und stammt aus einer „Henkerdynastie“ 1618 – 1642 Hans Has (24) 1642 – 1645 Heinrich Hödl (3) 1645 – 1671 Othmar Krieger (26), Vater des Konrad Leonhard Krieger 1671 – 1677 Jakob Zäch (6) 1677 – 1693 Andreas Leiner (16) 1693 – 1698 Kaspar Pöltl (5) 1699 – 1718 Sebastian Waldl (19) 1718 – 1728 Marx Philipp Abrell (10), Vater von Johann Jakob Abrell 1728 – 1746 Johann Jakob Abrell (18), war auch bis 1728 in Meran bestellt 1746 Josef Langmayr (< 1) 1747 – 1772 Bartholomeus Putzer (25), war auch in Meran bestellt, Vater von Johann Georg Putzer 1772 – 1786 Johann Georg Putzer (14)Aufzählung nach: Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 145 ff. Im Durchschnitt war in Nordtirol ein Scharfrichter rund 12,6 Jahre als solcher bestellt und tätig. Johann Frey, der mit 43 Jahren längst dienende Scharfrichter in Tirol, soll während seiner Bestellung rund 300 Menschen hingerichtet haben, somit etwa 7 Hinrichtungen pro Jahr, wobei in dessen Tätigkeitszeit auch die Tötung vieler Täufer fiel (ca. 200 hingerichtete Personen).Josef Moser, Die Scharfrichter von Tirol, S. 148.

Verzeichnis der Scharfrichter in Meran Von 1488 bis 1787 waren in Südtirol 37 Scharfrichter tätig (in Klammer: Anzahl der Jahre): 1488 – 1509 Gilg von Rodem (21) 1509 Franz Wagner (< 1) 1510 Klaus Seckler (< 1), Sohn des Würzburger Henkers Thomas Seckler 1510 – 1515 Hans Riemer (5) 1515 Heinrich Reif (< 1) 1515 – 1521 Lorenz von Altsee (> 5) 1521 Heinrich Reif (< 1) 1522 – 1523 Heinrich Käser (1), war auch 1525 in Hall bestellt 1524 Jakob Gatz (< 1) 1525 Heinrich Käser (< 1) 1525 – 1536 Hans Schwarzhuber (11) 1536 – 1552 Wolfgang Helmschmied (16) 1552 – 1561 Martin Vogl (9), Schwager des Johann Frey 1562 Hans Schwingmesser (1) 1563 – 1572 Melchior Frey (9), 1572 bis 1578 in Hall bestellt, Sohn des Johann Frey 1572 – 1575 Thomas Reichl (3) 1575 – 1592 Mattheus Leonhard (17) 1592 Hans Fürst (< 1), Sohn des Michael Fürst 1592 – 1601 Mattheus Leonhard (9) 1601 – 1605 Wolfgang Peuchamer (4) 1605 – nach 1610(?) Wolfgang Fürst, älterer Bruder des Georg Fürst und Sohn des Michael Fürst nach 1610 (?) – 1621 Georg Fürst, Sohn des Michael Fürst 1621 – 1623 Wolfgang Fürst (2) 1623 – 1631 Michael Pichler (8), Schwiegersohn des Hans Has 1632 – 1672 Leonhard Oberdorfer (40), Schwiegersohn des Hans Has 1672 Hans Säbele (< 1) 1673 – 1675 Johann Schlechuber (2) 1675 – 1679 Leonhard Konrad Krieger (4), Sohn des Othmar Krieger 1679 – 1684 Hans Jakob Müller (5)