mini|Volksabstimmungen 2015 in der Slowakei Die sogenannten Volksabstimmungen zur Familie (slowakisch zumeist in Einzahl: ) fanden am 7. Februar 2015 in der Slowakei statt. An diesem Tag wurde über drei Volksinitiativen über verschiedene familienrechtliche Fragen der katholischen Organisation Aliancia za rodinu („Allianz für die Familie“) abgestimmt, die diese im Sommer 2014 erfolgreich eingereicht hatte. Eine vierte Initiative der Allianz war vom Verfassungsgericht für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt worden.

Die erste, auch international stark beachtete Vorlage, zielte auf die Festschreibung der Ehe als ein in der Verfassung. Die beiden anderen Vorlagen hatte einfache Gesetze zum Gegenstand und sahen ein striktes Adoptions- und Erziehungsverbot für gleichschlechtliche Paare, beziehungsweise ein Einspruchsrecht für die Teilnahme von Kindern an Sexualkundeunterricht oder der bei der Thematisierung von Sterbehilfe im Schulunterricht, vor.

Die drei Volksabstimmungen unterlagen einem 50-%-Beteiligungsquorum, weshalb die Gegner der Vorlagen zu einem Abstimmungsboykott aufriefen. Dieser war insofern erfolgreich, als dass sich nur 21,4 % der Stimmberechtigten beteiligten und damit alle drei Abstimmungen ungültig waren. Von den gültig Abstimmenden sprachen sich jeweils mehr als 90 % für die begehrten Vorlagen aus.

Der Weg zu den Volksabstimmungen Die Sammlung für die Volksinitiativen Die katholische Organisation „Allianz für die Familie“ kündigte im Frühjahr 2014 mehrere Volksinitiativen zu verschiedenen familienpolitischen Fragen an. Sie wollte auf diesem Weg die Festschreibung der Ehe als eine Vermählung von „Mann und Frau“ in der Verfassung erreichen; ein gesetzliches Verbot für gleichgeschlechtliche Paare, Kinder zu adoptieren oder ein gemeinsames Sorgerecht für Kinder auszuüben; ein Einspruchsrecht von Eltern und Kindern gegen die Teilnahme an Schulunterricht, in dem sexuelle Aufklärung oder Sterbehilfe thematisiert wird; ein gesetzliches Verbot gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und aller daraus erwachsenen Vorteile, insbesondere bei der Besteuerung, dem Erbschaftsrecht und bei Sozialleistungen (später vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärt);

Starke Unterstützung erhielt die „Allianz für die Familie“ von der slowakischen Bischofskonferenz. Die Sammlung der benötigten 350.000 Unterstützungsbekundungen begann am 5. April 2014.

Parlamentsbeschluss zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe Am 4. Juni 2014, während die Sammlung für die Volksinitiativen noch lief, verabschiedete das slowakische Parlament mit den Stimmen der regierenden slowakischen Sozialdemokraten, Smer – slovenská sociálna demokracia (SMER-SD), und der christdemokratischen Kresťanskodemokratické hnutie (KDH), ein verfassungsrechtliches Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe. Die anderen im Parlament vertretenen Parteien wurden erst am Tag vor der Abstimmung im Parlament über die Verfassungsänderung informiert.

Obwohl damit das Anliegen einer der vier Initiativen bereits erledigt war, führte die „Allianz für die Familie“ die Sammlung fort. Einer der Gründe war, dass laut der slowakischen Verfassung für Verfassungsänderungen die in einem Plebiszit beschlossen wurden, eine dreijährige Änderungssperre gilt, die auch das Parlament nicht umgehen kann.

Verfassungsrechtliche Prüfung Ende August 2014 reichte sie etwa 400.000 Unterschriften bei Präsident Andrej Kiska ein. Der hatte zu Beginn der Sammlung angekündigt, die Volksabstimmungen zusammen mit den Kommunalwahlen am 15. November 2014 stattfinden lassen zu wollen. Dies war insofern bedeutsam, als das in der Slowakei geltende 50-%-Beteiligungsquorum die größte Hürde für direktdemokratische Verfahren darstellt, an der bislang fast alle Plebiszite gescheitert sind. Die Zusammenlegung mit einer Wahl hätte die Erfolgschancen daher voraussichtlich verbessert.

Trotz seiner anfänglichen Unterstützung rief Kiska jedoch am 3. September das Verfassungsgericht für eine Überprüfung der Volksinitiativen an. Dieses kam mit Urteil vom 28. Oktober 2014 zu dem Ergebnis, dass drei der vier Volksinitiativen zulässig seien, nicht jedoch das geforderte Verbot gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, da es gegen Grund- und Menschenrechte verstößt.Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Slowakei, 7. Februar 2015 : Bezeichnung Ehe nur für Mann und Frau.

Am 27. November 2014 legte der Präsident den 7. Februar 2015 als Abstimmungstermin fest.

Der Abstimmungskampf Zu den maßgeblichen Befürwortern der Volksinitiativen gehörten konservative Organisationen und die slowakische Bischofskonferenz. Im Zentrum ihrer Bemühungen stand die Mobilisierung Stimmberechtigter zur Teilnahme am Plebiszit, da das Beteiligungsquorum erfahrungsgemäß die größte Hürde darstellte.

Konservative Gruppen in der Slowakei gaben rund 110.000 Euro für ihre Kampagne aus. Insbesondere die Volksinitiative zur Festschreibung des Verbots der gleichgeschlechtlichen Ehe erhielt viel internationale Aufmerksamkeit. So unterstützte unter anderem die christlich-konservative Aktivismus-Plattform CitizenGo, die von Brian S. Brown, dem amerikanischen Gründer der National Organization for Marriage, geleitet wird, die Kampagne.

LGBT-Gruppen in der Slowakei, die kleiner und weniger organisiert sind als ihre Gegner, ermutigten die Menschen, überhaupt nicht wählen zu gehen, aus Angst, dass der Anteil von „Nein“-Wählern die Wahlbeteiligung auf über 50 % ansteigen lassen könnte.

Ergebnisse Bei den Volksabstimmungen am Samstag, dem 7. Februar 2015 waren gut 4,4 Millionen Personen stimmberechtigt. Hiervon beteiligten sich 944.674 (= 21,4 %) an den Abstimmungen. Das geforderte 50-%-Beteiligungsquorum wurde damit deutlich verfehlt und die Abstimmungen erlangten somit keine Gültigkeit. Aus dem Stimmverhältnis wird deutlich, dass die Gegner der Vorlagen die Abstimmungen boykottierten, um ein unechtes Scheitern am Quorum zu provozieren.

Die Abstimmung aller drei Vorlagen fand auf einem gemeinsamen Stimmzettel statt, wobei jede Frage getrennt mit „Ja“ oder „Nein“ bestimmt und auch ungültig gemacht werden konnte.

Vorlage 1: Definition von Ehe Die Abstimmungsfrage zu ersten Vorlage lautete:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 892.719 (= 95,8 %) für die Annahme aus, nur 39.088 Stimmen (= 4,2 %) lehnten diese ab. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei niedrigen 0,1 %.

Vorlage 2: Adoptions- und Sorgerechtsverbot Die Abstimmungsfrage zu zweiten Vorlage lautete:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 873.224 (= 94,3 %) für die Annahme aus, nur 52.389 Stimmen (= 5,7 %) lehnten diese ab. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei 2,0 %.

Vorlage 3: Einspruchsrecht gegen bestimmten Schulunterricht Die Abstimmungsfrage zu dritten Vorlage lautete:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 853.241 (= 92,5 %) für die Annahme aus, nur 69.349 Stimmen (= 7,5 %) lehnten diese ab. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei 2,3 %.

Übersicht Gesamtergebnisse Endergebnisse der Volksabstimmungen zu Familienfragen vom 7. Februar 2015 in der Slowakei Vorlage Stimm­berechtigte(a) Abstimmende (b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) (1) Definition von Ehe in der VerfassungDatabase and Search Engine for Direct Democracy: Slowakei, 7. Februar 2015 : Bezeichnung Ehe nur für Mann und Frau. 4.411.529 944.674 21,41 % 931.807 98,64 % 12.402 0,13 % 892.719 95,80 % 20,24 % 39.088 4,19 % 0,89 % (2) Adoptions- und Sorgerechtsverbot für gleichgeschlechtliche PaareDatabase and Search Engine for Direct Democracy: Slowakei, 7. Februar 2015 : Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare. 925.613 97,98 % 18.596 1,97 % 873.224 94,34 % 19,79 % 52.389 5,66 % 1,19 % (3) Einspruchsrecht gegen Aufklärungsunterricht/Behandlung von SterbehilfeDatabase and Search Engine for Direct Democracy: Slowakei, 7. Februar 2015 : Sexualkundeunterricht nur mit Zustimmung der Eltern. 922.590 97,66 % 21.619 2,29 % 853.241 92,48 % 19,34 % 69.349 7,52 % 1,57 %

Folgen Durch das Verfehlen des Beteiligungsquorums erlangten alle drei begehrten Änderungen keine Gültigkeit.

Literatur

Weblinks

Siehe auch Homosexualität in der Slowakei

Einzelnachweise

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