Diese Liste von Anhängern der NSDAP, die zwischen 1923 und 1933 bei tatsächlich oder angeblich politisch motivierten Gewalttaten zu Tode kamen, verzeichnet Angehörige der NSDAP, die in dem genannten Zeitraum bei Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern oder der Obrigkeit oder bei politisch motivierten Anschlägen tödlich verletzt wurden. Außerdem nennt sie Mitglieder der angegliederten Verbände (SA, SS, HJ usw.) und Angehörige von Ersatzformationen der NSDAP während ihrer Verbotszeit in den Jahren 1923 bis 1925, wie dem Wehrverband Frontbann. mini|Parteikongress anlässlich der Neugründung der NSDAP im Februar 1925. Hinter Hitler hängt die so genannte Blutfahne der NSDAP, in welche die Namen von drei Teilnehmern des Hitlerputsches von 1923 eingestickt waren. Die Fahne diente dem Kult mit den Blutspuren dieser Pseudo-„Märtyrer“
Hintergründe mini|Parteibuch der NSDAP (Ausgabe 1935): „Ehrentafel“ für die sechzehn „gefallenen Helden“ des Hitler-Ludendorff-Putsches
Grundlagen der Liste Die Hauptgrundlage der späteren wissenschaftlichen Forschung über die „Märtyrer“ der nationalsozialistischen Bewegung ist, dem Institut für Zeitgeschichte zufolge, eine ab 1931 auf Weisung des Reichsschatzmeisters der NSDAP, Franz Xaver Schwarz, von der Hilfskasse der NSDAP geführte parteioffizielle „Ehrenliste der gefallenen Kämpfer der NSDAP“, die z. T. auch als „Ehrenliste der Blutopfer der Bewegung“ bezeichnet wurde. Auf dieser waren Personen verzeichnet, die, laut offizieller Lesart der Partei, „im Kampf für das Dritte Reich durch politische Gegner ermordet“ worden waren. Eine analoge Aufstellung der SA legte fest, dass nur solche Personen in die entsprechende SA-Liste aufgenommen werden durften, „bei denen die Todesursache nachweislich auf einen politischen Überfall zurückzuführen“ sei, während Fälle, in denen „der Tod infolge erlittener Unfälle oder Erkrankungen im Dienst der Partei eingetreten ist“, nicht für die Aufnahme in die Listen in Frage kämen. Dennoch wurden in der Realität auch zahlreiche Personen auf der offiziellen „Märtyrer“-Liste der Partei geführt und von der NS-Propaganda als „Opfer“ von gewaltsamen Übergriffen politischer Gegner ausgegeben, die in Wirklichkeit durch Krankheiten, Unfälle oder Suizid gestorben waren, die aus Versehen von eigenen „Parteigenossen“ getötet worden waren oder die bei unpolitischen Raufhändeln ums Leben gekommen waren. Die NSDAP vereinnahmte in ihrem Märtyrerkult zudem einige Personen als „Märtyrer“, bei denen es nicht erwiesen ist, ob diese tatsächlich in einer Beziehung zur NSDAP standen, bzw. bei denen dies sogar widerlegt worden ist.Christian Hartmann (Bearb.): Hitler. Reden, Schriften, Anordnungen, Bd. IV/2, München 1996, S. 198 und S. 222. Ältere Versionen der offiziellen Ehrenliste, auf die das Institut verweist, sind eine undatierte „Totenliste der N.S.D.A.P.“ die mit dem Eintrag zu „Martin Martens, Todesdatum 11.11.1931“ endet, also Ende 1931 entstanden sein muss, sowie ein Bericht der Hilfskasse der NSDAP an die Oberste SA-Führung vom 14. November 1931; Sarah Thieme: Nationalsozialistischer Märtyrerkult, S. 153f und 159f. sowie Abdruck der Ehrenliste als Abb. 1; Cornelia Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Vom ›Ariernachweis‹ zum ›Zuchtwart‹ , 1964, S. 60 (Eintrag „Ehrenliste“).
Zahlenangaben der späteren Fachliteratur zu den tatsächlich oder angeblich im politischen „Kampf“ umgekommenen NS-Anhängern sowie Zusammenstellungen dieser Personen durch die Fachliteratur stützen sich in der Regel auf die offizielle Partei-„Ehrenliste“ mit den kanonisierten „Blutopfern“.Martin Broszat: Der Staat Hitlers: Grundlegung und Entwicklung seiner Inneren Verfassung, München 1995, S. 44; Christian Hartmann (Bearb.): Hitler. Reden, Schriften, Anordnungen, Bd. IV/2, München 1996, S. 198 und S. 222; Sarah Thieme: Nationalsozialistischer Märtyrerkult, S. 153f, 159f. und 495, wo Thieme explizit darauf verweist, dass die von ihr im Folgenden durchgeführte Zusammenstellung von Lebensläufen von „NS-Märtyrerfiguren“ auf der Ehrenliste der „Blutopfer der Bewegung“ basiert, d. h., dass die von ihr zusammengestellten und porträtierten Personen dieser Liste entnommen wurden.
Daniel Siemens zufolge sind auf der Ehrenliste für das Jahr 1928 fünf, für das Jahr 1929 zehn, für das Jahr 1930 siebzehn und für das Jahr 1932 siebenundachtzig offizielle Tote verzeichnet.Daniel Siemens: Horst Wessel, München 2009, Endnote 91 zum Unterkapitel I/3 („Der junge Nationalsozialist“). Das von ihm ausgewertete Original der Liste wird unter der Signatur „R 187/374“ im Bundesarchiv verwahrt. Sven Reichardt konnte für seine vergleichende Studie des italienischen Faschismus und des deutschen Nationalsozialismus Altersangaben von 137 NS-Märtyrern (darunter 104 SA-Männern) eruieren und kam dabei auf ein durchschnittliches Sterbealter der „NS-Märtyrer“ von 27,05 Jahren und der SA-Männer unter den NS-Märtyrern von 24,5 Jahren.Reichardt: Squadrismus, S. 347.
Gelegentlich wurde die „Ehrenliste“ nachträglich um einzelne Einträge für bestimmte Jahre ergänzt, indem bestimmte Personen rückwirkend in sie aufgenommen wurden: Hintergrund solcher Ergänzungen war, dass einzelne Landesgruppen der NSDAP oder Untergliederungen der Partei (SA, SS, HJ usw.) die Anerkennung eines weiteren „ihrer“ Toten durchsetzten, da eine höhere Zahl von Toten ihres Teils der „Bewegung“ für sie mit Prestige verbunden war. Zudem hatten die Angehörigen von offiziell anerkannten „Blutopfern“, die auf der Ehrenliste standen, Anspruch auf laufende Unterstützungsleistungen aus der Hilfskasse der NSDAP, so dass die verschiedenen Gliederungen der Partei auch ein materielles Interesse hatten, eine Aufnahme von Toten ihres Zuständigkeitsbereiches in die „Ehrenliste“ zu erreichen, um die Familienangehörigen der Verstorbenen finanziell auszustatten.Zur Unterstützung der Angehörigen von Personen die als anerkannte „Blutopfer“ auf der Ehrenliste standen, vgl. den Eintrag „Hilfskasse der NSDAP“ von Hermann Weiss, in: Hermann Graml/Hermann Weiss/Wolfgang Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart 1997, S. 510.
Weitere Quellen, auf die sich die Forschung stützt, sind mit Vorsicht zu behandelnde zeitgenössische, von NS-Publizisten oder Institutionen herausgegebene Schriften mit hagiographischen Tendenzen sowie zeitgenössische Presseberichte und schließlich Aufklärungsschriften, die von NS-kritischen Autoren veröffentlicht wurden.
Propagandistischer Kult um die Partei-„Märtyrer“ in der NS-Zeit mini|„Dem Gedenken unserer Toten“, Liste von „Märtyrern“ der NSDAP, veröffentlicht im Völkischen Beobachter vom 9. November 1928 mini|„Sie leben in uns“, Liste von „Märtyrern“ der NSDAP, veröffentlicht 1930 im „SA-Mann“.
Bis 1945 betrieb die NS-Bewegung um diese Personen einen erheblichen Kult. Die NS-Propaganda bezeichnete sie als „Blutzeugen“ oder „Märtyrer“ der „Bewegung“ bzw. des „neuen Deutschlands“. Zwischen 1933 und 1945 wurden zahlreiche Straßen und öffentliche Plätze, Gebäude (z. B. Dienststellen der NSDAP, Jugendheime, Schulen usw.) und Anlagen (z. B. Arbeitsdienstlager) sowie Formationen von SA, SS, HJ und Reichsarbeitsdienst nach diesen Personen benannt. Die „Wirklichkeit“ spielte bei der Konstruktion von NS-Märtyrermythen keine entscheidende Rolle, zentral war vielmehr die politisch-propagandistische Zweckmäßigkeit. Helden bzw. Heldengeschichten sollten den Aufstieg der NS-Bewegung verkörpern, die eigene Anhängerschaft sollte durch diese Narrative zusammengeschweißt werden.Vierkant: Märtyrer und Mythen, S. 46; Sven Reichardt: Faschistische Kampfbünde, S. 553.
Mitunter wurden sogar ausgemachte Falschmeldungen über getötete Nationalsozialisten von der NS-Presse herausgegeben, um die eigene Gefolgschaft durch Täuschung weiter in „gerechten Zorn“ gegen ihre politischen Gegner aufzustacheln. So dokumentierte die sozialdemokratische Münchener Post am 13. April 1932 unter der Überschrift „So entstehen Hakenkreuzlerleichen!“, dass die NS-Presse am 15. März 1932 in großer Aufmachung die Meldung vom Tod eines SA-Mannes namens Köhler, der von linken Gegnern erschlagen worden sei, brachte, um am 17. März 1932 an versteckter Stelle eine kleine Meldung zu veröffentlichen, aus der hervorging, dass Köhler lediglich verletzt worden war und sich auf dem Weg zur Besserung befinde.Staatsarchiv München: Polizeidirektion München Nr. 6807, Bild 191: Ausschnitt aus der Münchener Post vom 13. April 1931.
Im Februar 1931 legte der damalige Referent in der Obersten SA-Führung Edmund Heines dem kurz zuvor zum Stabschef der SA ernannten Ernst Röhm (später im Wesentlichen umgesetzte) folgende Richtlinien für eine Ehrung von getöteten SA-Männern vor:
Die anschließend erlassenen Richtlinien folgten Heines’ Vorstellungen im Wesentlichen und besagten u. a.:
Aufarbeitung durch Wissenschaft und Publizistik Zeitgenössische anti-nazistische Journalisten und Publizisten stellten bereits in den 1930er Jahren den Kult um die „Blutzeugen“ der NSDAP als ausgemachten Schwindel dar. Viele der von der NS-Propaganda als „Opfer“ der politischen Gegner der Nationalsozialisten und der „System“-Polizei bezeichneten Personen seien keine solchen Opfer. Die Neue Weltbühne schrieb im Jahr 1937 beispielsweise rückblickend, dass es verlogen sei, dass die NSDAP sich als Opfer von Übergriffen ihrer Gegner aufspiele, obschon sie mehr als jede andere politische Kraft im Land für die zunehmende Verrohung des politischen Klimas in Deutschland und für die immer wachsende Zahl gewalttätiger – häufig tödlicher – Übergriffe auf politisch Andersdenkende verantwortlich gewesen sei.Die Neue Weltbühne, Bd. 33, 1937, S. 1525f.
Infolge der Öffnung der nationalsozialistischen Archive und der Zugänglichwerdung einschlägiger Dokumente konnten Forschung, Presse und Publizistik nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in vielen Fällen den Personenkult der Nationalsozialisten um ihre „Märtyrer“ aufarbeiten und entmystifizieren. Bekanntestes Beispiel hierfür ist der Fall des Berliner SA-Führers Horst Wessel. Er war 1930 von Kommunisten in seiner Wohnung überfallen und tödlich verletzt worden. Wessel war von der NSDAP zwischen 1930 und 1945 zum Ideal des „tapferen“ SA-Mannes verklärt und zum Opfer kommunistischer Mörder stilisiert worden, die ihn aufgrund seiner Überzeugungstreue „gemeuchelt“ hätten.
Eckdaten Von 1923 bis 1933 kamen einer Zusammenstellung des amerikanischen Historikers Peter D. Merkl zufolge 229 Angehörige der NSDAP oder ihr nahestehende Personen gewaltsam ums Leben. Nach Jahren geordnet verteilen sich die Verluste wie folgt, ohne Berücksichtigung der beim Hitler-Putsch getöteten Unbeteiligten:Daten nach Peter D. Merkl: The Making of a Stormtrooper, Princeton 1980, S. 97. 1923: 22 Tote (davon wurden 15 beim Hitlerputsch von Polizisten getötet) 1924 bis 1929: 30 Tote (davon wurden zehn von Kommunisten und fünf von Reichsbannerangehörigen getötet) 1930: 17 Tote (davon wurden acht von Kommunisten und fünf von Reichsbanner-Angehörigen getötet) 1931: 42 Tote (davon wurden 29 von Kommunisten, neun von Reichsbannerangehörigen, einer von einem Polizisten und einer von einem Stennes-Anhänger getötet) 1932: 84 Tote (davon wurden 58 von Kommunisten, 15 von Anhängern der Eisernen Front, vier von Polizisten, zwei von Anhängern der Zentrumspartei und einer von seinem Vater und einer von seinem Bruder getötet) 1933: 33 Tote (davon wurden 16 von Kommunisten, sieben von Reichsbanner-Anhängern und zwei von Polizisten getötet)
Liste von zwischen 1923 und 1933 getöteten Angehörigen und Anhängern der NSDAP 1923 mini|Aufruf für eine Schlageterfeier zur Erinnerung an Albert Leo Schlageter der NSDAP-Ortsgruppe in Schöppenstedt