mini|Tatort war der Parkplatz des Freibades Lübars Der Mord an Christin R. ereignete sich in der Nacht vom 20. zum 21. Juni 2012 in Berlin-Lübars. Bei dem Opfer handelte es sich um eine 21-jährige Pferdewirtin. Am 29. Januar 2015 befand das Landgericht Berlin fünf Personen des Mordes bzw. der Anstiftung zum Mord an der 21-Jährigen für schuldig. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Tötung aus Habgier erfolgt war und verurteilten die Angeklagten Robin und Cornelia H., Steven M. sowie Sven L. zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Bei Robin und Cornelia H. wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Angeklagte Tanja L. erhielt eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Das Urteil wurde 2016 rechtskräftig.Mord an Pferdewirtin: Urteil ist rechtskräftig. In: Der Tagesspiegel. 9. März 2016, abgerufen am 11. Oktober 2018.
2018 wurde der Fall in einer Radiodokumentation und einem Dokumentarfilm fürs Fernsehen verarbeitet.
Vorgeschichte Christin R., die in Lübars aufgewachsen war, beendete ihre Schulzeit mit der Mittleren Reife. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Pferdewirtin auf einem Hof in Oranienburg, wo sie den zwei Jahre älteren Springturnierreiter Robin H. kennenlernte, mit dem sie im Frühjahr 2011 eine Beziehung einging. Der aus Leck (Nordfriesland) stammende Robin H. hatte im Münsterland eine Ausbildung zum Bereiter absolviert und träumte davon, einen eigenen Reiterhof zu erwerben und durch die Zucht sowie den Verkauf hochwertiger Pferde vermögend zu werden. Im Herbst 2011 zog das Paar auf einen Pferdehof mit 2,5 Hektar Land in Wutzetz im Havelland, den die Bankfinanzberaterin Cornelia H. – die Mutter von Robin H. – gepachtet hatte, um ihren Sohn bei der Verwirklichung seines Traums zu unterstützen. Nachdem Cornelia H. in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und die monatliche Pacht nicht mehr bezahlen konnte, kündigte der Verpächter des Hofes den Pachtvertrag. Auch zur Begleichung der Rechnungen für Strom, Autoversicherung und den Tierarzt waren Cornelia und Robin H. damals nicht in der Lage.Michael Mielke: Mord an Pferdewirtin – Viermal Lebenslänglich für Angeklagte. In: Berliner Morgenpost. 29. Januar 2015, abgerufen am 12. Oktober 2018. Bereits in der Vergangenheit hatten die beiden Finanzierungsprobleme bei einem von ihnen geplanten Kauf eines Hofes gehabt, weshalb der schon unterschriebene Kaufvertrag rückabgewickelt worden war.Ulla Reinhard, Steffen Pletl: Wie im Fall Lübars eine Liebe mit Mord endete. In: Berliner Morgenpost. 18. August 2012, abgerufen am 11. Oktober 2018.
Im November 2011 willigte Christin R. ein, eine Risikolebensversicherung über knapp 250.000 Euro abzuschließen, um Robin H. – mit dem sie inzwischen verlobt war – für den Falle ihres Todes abzusichern. Hierzu ließ sie sich ärztlich untersuchen und unterschrieb am 1. Dezember 2011 den Versicherungsvertrag.Werner Mathes: Prozess um Mordkomplott: „Wie lang lebt denn diese Schlampe noch?“ In: Stern. 21. März 2013, abgerufen am 12. Oktober 2018. Ab Dezember 2011 schlossen Robin und Cornelia H. über einen Versicherungsmakler weitere sieben Risikolebensversicherungen bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften für Christin R. ab. Die Gesamtsumme der Versicherungen belief sich auf 2,445 Millionen Euro. Bei allen Verträgen wurde Robin H. als Begünstigter eingesetzt.Michael Mielke: Mord an Pferdewirtin – Viermal Lebenslänglich für Angeklagte. In: Berliner Morgenpost. 29. Januar 2015, abgerufen am 12. Oktober 2018.Jonas Breng, Hannes Heine: Weitere dramatische Wende im Mordfall Lübars. In: Der Tagesspiegel. 11. Juli 2012, abgerufen am 12. Oktober 2018. Die Versicherungsverträge waren, ohne das Wissen von Christin R., mit gefälschten Unterschriften geschlossen worden.
Gescheiterte Mordversuche Am 4. April (nach anderen Quellen am 9. April) 2012 unternahm Cornelia H. laut dem Urteil des Landgerichts Berlin einen ersten Mordversuch, um ihrem Sohn das Geld aus den Risikolebensversicherungen zu verschaffen. Während Robin H. zu einer videoüberwachten Tankstelle fuhr, um sich ein Alibi zu verschaffen, stieß seine Mutter Christin R. zu Hause unvermittelt ein Messer in den Rücken, wobei sie jedoch keine inneren Organe verletzte. Christin R. setzte sich zur Wehr, woraufhin H. von ihr abließ und sich verwirrt und orientierungslos stellte. Als Robin H. zurückkehrte, brachte er Christin R. in ein Krankenhaus, wo sie mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt werden musste. Nach dem Angriff zog Christin R. zurück zu ihren Eltern nach Lübars und erstattete Strafanzeige gegen die Mutter ihres Verlobten. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde schließlich eingestellt, da die Polizei damals annahm, dass sich Cornelia H. zum Tatzeitpunkt in psychisch gestörter Verfassung befunden hatte. Cornelia H. hatte behauptet, eine Art Blackout erlitten zu haben. Trotz des Vorfalls brach Christin R. den Kontakt zu Robin H. nicht ab.Prozess um Bluttat in Lübars. Mord an Pferdewirtin: Urteil ist rechtskräftig. In: Der Tagesspiegel. 9. März 2016, abgerufen am 12. Oktober 2018.Spektakulärer Prozess in Berlin. Sollte ein Auftragsmörder eine Pferdewirtin töten? In: Osnabrücker Zeitung. 28. Januar 2015, abgerufen am 12. Oktober 2018.
Ein weiterer Tötungsversuch erfolgte laut dem Geständnis der Angeklagten Tanja L. am 8. Juni 2012. Robin H. hatte die aus Dorsten stammende, damals Mitte 20-jährige Hobby-Reiterin L. gebeten, Christin R. zu vergiften und ihr als Gegenleistung 50.000 Euro in Aussicht gestellt. Tanja L., die sich eine gemeinsame Zukunft mit Robin H. erhoffte, verabredete sich daraufhin – unter dem Vorwand, ein Pferd kaufen zu wollen – mit Christin R. auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants. Dort tranken die beiden Frauen Sekt aus Kunststoffbechern. Den Becher von Christin R. hatte Tanja L. mit Kaliumchlorid versetzt, welches Robin H. in einer Apotheke erworben hatte.Hendrik Ternieden: Tödliche Liebe. In: Spiegel Online. 8. April 2013, abgerufen am 12. Oktober 2018. Zuvor hatten er und seine Mutter Internetrecherchen nach Medikamenten und Giften betrieben. Im späteren Mordprozess behauptete Cornelia H., dass das Kaliumchlorid nicht für Christin R., sondern als Nahrungsergänzungsmittel für Pferde bestimmt gewesen sei.Katrin Bischoff: Gerichtsverhandlung zum Mord an Pferdewirtin. Mutter bestreitet Mordkomplott. In: Berliner Zeitung. 10. März 2014, abgerufen am 12. Oktober 2018. Der zweite Mordversuch scheiterte ebenfalls, da Kaliumchlorid in die Blutbahn injiziert werden muss, um seine Letalität zu entfalten.
Nach dem zweiten gescheiterten Mordversuch fragte Tanja L. ihren in Dortmund lebenden Bruder Sven L., ob er jemanden kenne, der einen Auftragsmord begehen würde. Der wegen kleinerer Delikte vorbestrafte Sven L. stellte daraufhin den Kontakt zu Steven M. her, den er in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens kennengelernt hatte. Der damals 22-jährige M., der wegen Sachbeschädigung vorbestraft war, wurde von Zeugen als „anlehnungsbedürftig“ sowie „aggressiv-gehemmt“ beschrieben und erklärte sich bereit, Christin R. für 500 Euro zu ermorden. Sven L. erhielt für die Vermittlung ebenfalls 500 Euro.Katrin Bischoff: Vier Mal lebenslang Lebenslange Haftstrafen für Mord an Pferdewirtin. In: Kölner Stadtanzeiger. 29. Januar 2015, abgerufen am 12. Oktober 2018. Tanja L. holte Steven M. mit dem Auto aus Dortmund ab und fuhr ihn nach der Tat von Berlin zurück.
Tathergang Die Nacht vom 19. auf den 20. Juni 2012 verbrachte Robin H. bei Christin R. im Haus ihrer Eltern. Wenige Stunden später schickte er eine SMS an Tanja L., in der es hieß: „Kein Fehlschlag bitte, ein drittes Mal ist unmöglich.“ Am Nachmittag des 20. Juni 2012 vereinbarten Robin H. und Christin R., sich auf dem Parkplatz des Freibades von Lübars zu treffen, wo Steven M. in einem Versteck darauf wartete, den Mord ausführen zu können. Da Christin R. mit einer Freundin zu der Verabredung erschien und die beiden Frauen nach einer kurzen Unterhaltung mit Robin H. wieder gingen, schien es zunächst, als würde auch der dritte Mordversuch scheitern.
Robin H. rief Christin R. jedoch an und bestellte sie erneut zum Parkplatz. Er behauptete, dass er ihr einen Scheck geben wolle, da er ihr noch Geld schuldete, und dass Tanja L. ebenfalls anwesend sei und sich über ein Wiedersehen freuen würde. Nach Auffassung des Gerichts habe H. das Opfer dadurch in Sicherheit wiegen wollen. Christin R. sei arg- und wehrlos gewesen, weil sie Tanja L. vertraut habe. Kurz nach Mitternacht kehrte Christin R. – dieses Mal ohne Begleitung – zum Freibad zurück, wo sie von Steven M. attackiert und mit einem Seil erdrosselt wurde. Robin H. und Tanja L. waren während des minutenlangen Todeskampfs des Opfers zugegen. Auch Sven L. hielt sich zu diesem Zeitpunkt am Tatort auf, wie die Auswertung von Funkdaten seines Mobiltelefons später ergab.Verurteilung wegen Mordes im Fall der „Pferdewirtin“ aus Berlin-Lübars rechtskräftig. Mitteilung Nr. 52/2016 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs. 2. März 2016, abgerufen am 12. Oktober 2018.
Die Darstellung, dass auch Sven L. sich zur Tatzeit am Tatort aufgehalten hätte, findet sich so zwar in einigen Presseberichten, entspricht jedoch nicht den Feststellungen des Landgerichts Berlin. Diese Feststellungen bezüglich der Person, die sich zu dem Tatzeitpunkt auch am Tatort aufhielt, betrafen nicht Sven L., sondern Robin H. Diese Feststellungen traf das Gericht aufgrund der Funkzellenauswertung in der Hauptverhandlung.
Festnahmen Die Leiche der 21-Jährigen wurde am Morgen des 21. Juni 2012 von einer Spaziergängerin gefunden. Die Polizei, die zunächst von einer „Beziehungstat“ ausging, nahm noch am selben Tag Robin H. als dringend Tatverdächtigen fest. Eine Woche nach dem Mord wurde Steven M., der laut Zeugen mit der Tat geprahlt haben soll, in seiner Wohnung in Dortmund verhaftet,Claudia Keikus: Ermordete Christin Killer des Pferdemädchens prahlte: Es ist so leicht, jemanden zu ermorden. In: Berliner Kurier. 18. Juli 2012, abgerufen am 23. Februar 2018. Cornelia H. wurde zwei Wochen später festgenommen. Mit Fortschreiten der Ermittlungen und Bekanntwerden der finanziellen Schwierigkeiten von Robin und Cornelia H. kamen die Beamten schließlich zu der Überzeugung, dass das Opfer heimtückisch und aus Habgier getötet worden war. Laut einem vom Tagesspiegel zitierten und zum Fall befragten Kriminalitätsforscher könne sich aus Habgier eine „enorme Feindseligkeit“ entwickeln, die zu einer „heimtückischen, schnöden und bösen“ Behandlung des ausgewählten Opfers führen könne. Im Mordfall Christin R. seien die Täter laut einem der Ermittler „extrem abgebrüht, brutal und widerwärtig“ vorgegangen.Werner van Bebber: Mord in Lübars Eine verhängnisvolle Affäre. Tagesspiegel vom 23. August 2012, abgerufen am 23. Februar 2018.
Strafprozess