Das Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz – AdUbAG) ist ein deutsches Gesetz zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption.
Es legt als Zentralstellen das Bundesamt für Justiz als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (Bundeszentralstelle) und die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter (zentrale Adoptionsstellen) fest und ergänzt insoweit das Adoptionsvermittlungsgesetz bei grenzüberschreitenden Adoptionen.§ 2a AdVermiG
Siehe auch Liste von Rechtsquellen für das deutsche Familienrecht
Weblinks Bundesamt für Justiz (Hrsg.): Internationale Adoption. Hinweise zur grenzüberschreitenden Adoption von Kindern 10. Auflage (Stand: November 2016) Häufig gestellte Fragen zur internationalen Adoption Website des Bundesamts für Justiz, abgerufen am 13. Februar 2018 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Hrsg.): Auslandsadoptionen: Beratung, Unterstützung und Vermittlung durch den KVJS Mai 2014 Simone Varga-Kunz: Auslandsadoption: Mehr Kinder als Eltern Focus, 12. Mai 2006
Einzelnachweise
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