Stockstadt am Rhein ist eine Gemeinde im südhessischen Kreis Groß-Gerau.
Geografie Lage mini|Der Altrhein bei Stockstadt
Stockstadt liegt in der Oberrheinischen Tiefebene an der Schleife des Stockstadt-Erfelder Altrheins, dem Europareservat Kühkopf-Knoblochsaue gegenüber, in Höhe der Mündung der Modau in den Rhein, am südlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets.
Nachbargemeinden Stockstadt grenzt im Norden und Osten an Erfelden und Goddelau (beides Stadtteile von Riedstadt), im Süden an die Gemeinde Biebesheim, sowie im Westen an die Gemeinden Gimbsheim (Landkreis Alzey-Worms) und Guntersblum (Landkreis Mainz-Bingen).
Gemeindegliederung Die Gemarkung Stockstadt umfasst seit 1945 auf der Kühkopf-Insel auch die Gehöftgruppe Guntershausen, die am Altrhein gegenüber von Stockstadt liegt und von der linksrheinischen Gemeinden Guntersblum und Gimbsheim abgetrennt wurde. Die Gemeinde Stockstadt besteht aus einer einzigen Ortschaft und Gemarkung.
Geschichte mini|hochkant|Evangelische Kirche mini|270px|Stockstadt auf einer Karte aus dem Jahr 1738
Mittelalter Die älteste erhaltene Erwähnung von Stockstadt findet sich im Lorscher Codex. Sie wird auf die Zeit von 830–850 datiert. Stockstadt erscheint dort mit dem Ortsnamen Stochestat. In folgenden Jahrhunderten finden sich unter anderem die Schreibungen Stockestadt (1338), Stocstad (1397), Stogstad (1403), Storstatt (1472) und Stockstatt (1579).
Das Kirchenpatronat lag beim Stift St. Alban vor Mainz, erstmals bezeugt 1184 in einer bestätigenden Urkunde des Papstes Lucius III., das es bis zur Reformation 1528 besaß.
Die Grundherrschaft über Stockstadt hatte der Erzbischof von Mainz, der 1279 die Herren von Eppstein mit der Vogtei belehnte. Die hohe Gerichtsbarkeit übten die Grafen von Katzenelnbogen oder deren Lehnsleute, die Herren von Wolfskehlen, aus. In der Verwaltungsstruktur der Grafschaft Katzenelnbogen gehörte Stockstadt zum Amt Dornberg.
1457 heiratete Anna von Katzenelnbogen, Erbtochter Philipps des Älteren, Landgraf Heinrich III. von Hessen. Mit dem Tod Philipps 1479 fiel die Grafschaft Katzenelnbogen – und damit auch Stockstadt – an die Landgrafschaft Hessen.
Als Grundbesitzer sind 1487 das Kloster Eberbach und das Stift St. Alban vor Mainz sowie 1519 das Kloster Lorsch belegt.
Frühe Neuzeit 1535 führte Landgraf Philipp I. in seinem gesamten Herrschaftsgebiet die Reformation ein. In Stockstadt geschah dies gegen den Widerspruch von Kurmainz, das zu jener Zeit hier noch über die Zehntrechte verfügte. Bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen unter den Erben des Landgrafen Philipp I. 1567 gelangte Stockstadt an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.
Deren erster Regent, Landgraf Georg I., veranlasste, dass die von seinem Kanzler, Johann Kleinschmidt, zusammengestellte Sammlung Landrecht der Obergrafschaft Katzenelnbogen dort rechtsverbindlich wurde. Sie galt in Stockstadt als Partikularrecht, subsidiär ergänzt durch das Gemeine Recht, bis ans Ende des 19. Jahrhunderts. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 108f. und beiliegende Karte. Erst das Bürgerliche Gesetzbuch, das einheitlich im ganzen Deutschen Reich galt, setzte zum 1. Januar 1900 das alte Partikularrecht außer Kraft.
Stockstadt gehörte zu Kurmainz, bis 1579 der hessen-darmstädtische Landgraf Georg I. seine Rechte in Astheim und Dudenhofen gegen Stockstadt und Wolfskehlen tauschte.
In dieser Zeit entwickelte sich Stockstadt durch seine günstige Lage am Rhein zu einem bedeutenden Hafen, die Rheinfischerei zu einem wichtigen Wirtschaftszweig, der durch einen in Stockstadt amtierenden „Bachknecht“ überwacht wurde. Der Dreißigjährige Krieg brachte auch über Stockstadt große Not: Von 69 Wohnhäusern waren am Ende des Krieges 1648 nur noch 19 vorhanden.
Während des Pfälzischen Erbfolgekriegs brannten französische Truppen 1689 den Ort nieder, wobei 34 Wohnhäuser und mehr als 100 Nebengebäude eingeäschert wurden. Erst nach Jahrzehnten hatte Stockstadt diese Schäden überwunden.
1744, im Österreichischen Erbfolgekrieg, befand sich hier zeitweise das Hauptquartier des kaiserlichen Generals Johann Leopold Bärenklau zu Schönreith. Bei ihm hielt sich zudem der Husarengeneral Johann Daniel von Menzel auf, der am 25. Juni 1744 auf der Rheininsel beim Kühkopf tödlich verwundet wurde. Zu Gast im Stockstadter Hauptquartier waren u. a. auch Herzog Karl Alexander von Lothringen und Landgraf Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt.Johann Christoph von Aretin: Nachrichten zur baierischen Geschichte, aus noch unbenützten Quellen, München, 1810, S. 151–153; (Digitalscan)
1794 werden als Grundbesitzer in Stockstadt die Kurpfalz, das Stift St. Alban sowie das Kloster Eberbach, nebst kirchlichem Besitz genannt.
Neuzeit Der Rheindurchstich „Am Geyer“ trennte Stockstadt 1828/29 vom Hauptstrom des Rheins. Dadurch verlor Stockstadt einen Großteil seiner Wirtschaftskraft, so dass viele Einwohner nach Amerika auswanderten. Bis 1850 verließen etwa 100 der damals rund 800 Einwohner den Ort.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Stockstadt:
Gerichte und Verwaltung Amts-System vor 1821 In Mittelalter und Früher Neuzeit waren auf unterster Ebene die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung im „Amt“ vereinigt, so auch im Amt Dornberg, das bis 1821 bestand und zu dem Stockstadt gehörte.
1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum Hessen. Hier lag Stockstadt in der Provinz Starkenburg. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 wurden die alten Ämter aufgelöst, für die Verwaltungsaufgaben auf der unteren Ebene Landratsbezirke und für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte geschaffen.
Verwaltung nach 1821 Für die übergeordnete Verwaltung in Stockstadt war nun der Landratsbezirk Dornberg zuständig. 1832 wurden die Verwaltungseinheiten im Großherzogtum weiter vergrößert und Kreise geschaffen. Dadurch gelangte Stockstadt in den Kreis Groß-Gerau. Die Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums wurden am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt, was jedoch bereits am 12. Mai 1852 wieder rückgängig gemacht wurde. Dadurch gehörte Stockstadt zwischen 1848 und 1852 zum Regierungsbezirk Darmstadt, bevor wieder der Kreis Groß-Gerau für die übergeordnete Verwaltung zuständig war. Dort verblieb der Ort durch alle weiteren Verwaltungsreformen bis heute.
Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Grenze zwischen der französischen (später: Rheinland-Pfalz) und der amerikanischen Besatzungszone (später: Hessen) gezogen wurde, wurde die Fahrrinne des Rheins als Grenzverlauf gewählt. Dadurch konnte die Kühkopf-Insel nicht mehr von den linksrheinischen Gemeinden Guntersblum und Gimbsheim in der französischen Besatzungszone verwaltet werden. In der Folge wurde der Kühkopf zum größten Teil in die Gemarkung Stockstadt eingegliedert.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen in den 1970er-Jahren blieb Stockstadt in unverändertem Gebietsumfang bestehen.
Gerichtsreformen In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen der beiden oberen Instanzen neu organisiert. Die Ämter blieben die erste Instanz der Rechtsprechung in Zivilsachen. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz für Zivilsachen eingerichtet. Zuständig war es erstinstanzlich auch für standesherrliche Familienrechtssachen und Strafsachen. Ihm übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Verwaltungsreform von 1821 wurden im Großherzogtum Hessen auch auf unterster Ebene Gerichte geschaffen, die von der Verwaltung unabhängig waren. Für Stockstadt war zunächst das Landgericht Großgerau örtlich zuständig, ab 1839 das Landgericht Gernsheim. Mit der Reichsjustizreform und Wirkung vom 1. Oktober 1879 wurde es durch das Amtsgericht Gernsheim ersetzt, das 1934 aufgelöst wurde, so dass nun das Amtsgericht Groß-Gerau zuständig wurde.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Stockstadt angehört(e):
vor 1479: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Katzenelnbogen, Obergrafschaft Katzenelnbogen, Amt Dornberg ab 1479: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen (durch Erbfall), Obergrafschaft Katzenelnbogen, Amt Dornberg ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Obergrafschaft Katzenelnbogen, Amt Dornberg (Zentgericht bis 1579 bei Kurmainz) ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Starkenburg, Amt Dornberg ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Dornberg ab 1815: Großherzogtum HessenDas Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung., Provinz Starkenburg, Amt Dornberg ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk DornbergTrennung zwischen Justiz (Landgericht Großgerau) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Groß-Gerau ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Groß-Gerau ab 1866: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Groß-Gerau ab 1871: Deutsches Reich,Infolge des Deutsch-Französischen Krieges. Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Groß-Gerau ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen,Infolge des Ersten Weltkriegs. Provinz Starkenburg, Kreis Groß-Gerau ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Groß-GerauIm Zuge der Gebietsreform 1938 werden die hessische Provinzen Starkenburg aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Groß-Gerau ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Groß-Gerau ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Groß-Gerau
Nibelungensage In der germanistischen Mediävistik und Heimatforschung wird der Name der im Frühmittelalter untergegangenen Wüstung Lochheim traditionell mit dem Ort „Lôche“ aus dem Nibelungenlied identifiziert. Dem Epos nach versenkte Hagen von Tronje dort den Nibelungenschatz im Rhein. Die Siedlung Lochheim, die bereits im 8. Jahrhundert im Lorscher Codex mehrfach urkundlich erwähnt wurde,Karl Josef Minst (Übers.): Lorscher Codex: deutsch; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch. Staatsarchiv Darmstadt, 1966–1972, Urkunden-Nr. 216, 217 u. a. lag nach historischen Rekonstruktionen des alten Flussverlaufs im heutigen Grenzgebiet zwischen den Gemarkungen von Stockstadt und Biebesheim am Rhein.Vgl. Ellen Bender: Die Suche nach dem Nibelungenhort: Lochheim als Ort der Versenkung. In: Nibelungenlied-Gesellschaft Worms (Hrsg.): Schriftenreihe der Nibelungenlied-Gesellschaft. Band 14, Worms 2005.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Stockstadt 5794 Einwohner. Darunter waren 604 (10,4 %) Ausländer, von denen 268 aus dem EU-Ausland, 274 aus anderen europäischen Ländern und 62 aus anderen Staaten kamen. Die Einwohner lebten in 2332 Haushalten. Davon waren 624 Singlehaushalte, 729 Paare ohne Kinder und 752 Paare mit Kindern, sowie 182 Alleinerziehende und 45 Wohngemeinschaften.
Einwohnerentwicklung • 1629: 67 Hausgesesse • 1791: 605 Einwohner • 1794: 41 Gemeindsmänner • 1800: 493 Einwohner • 1806: 603 Einwohner, 91 Häuser • 1829: 801 Einwohner, 114 Häuser • 1867: 1066 Einwohner, 186 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit