Wappner (lateinisch: armiger) im wörtlichen Sinne bezeichnet einen Bewaffneten, Gewappneten, Waffenträger, Wappenträger.

Standesgesellschaft In der Heraldik ist der Wappner oder Armiger jemand, der das Recht zum Tragen eines eigenen Wappens bzw. seines Familienwappens besitzt.

Bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts, als die Bezeichnung Junker üblich wurde, war Wappner daher ein Synonym für Edelknecht, einen adeligen, ritterbürtigen, erwachsenen Mann, der die Ritterwürde (noch) nicht erworben hatte.Gustav Freytag (Hrsg.): Bilder aus der deutschen Vergangenheit. Zweiter Band, Erste Abtheilung: Vom Mittelalter zur Neuzeit (1200–1500). Hirzel, Leipzig, 1867, S. 376

Militärwesen Im mittelalterlichen Kriegswesen war ein Wappner der Waffenträger eines Ritters. Da er auch das Schild mit dem Wappen seines Dienstherrn trug, waren Schildknappe und Wappner synonyme Begriffe. Insoweit als Schildknappen nahezu ausnahmslos ritterbürtige Knaben oder junge Männer waren, fiel diese Bedeutung mit der heraldischen zusammen.

Im weiteren Sinne waren Wappner nichts anderes als Bewaffnete, die z. B. auf mittelalterlichen Kriegsschiffen dienten.Gustav Freytag (Hrsg.): Bilder aus der deutschen Vergangenheit. Zweiter Band, Erste Abtheilung: Vom Mittelalter zur Neuzeit (1200–1500). Hirzel, Leipzig, 1867, S. 242 Auch die als Waffenknechte kämpfenden „dienenden Brüder“ (servienten) des Templerordens wurden als Wappner bezeichnet.

Stadtrechtssymbolik Schließlich wurde der Begriff des Wappners als Schildträger auch auf die ab etwa 1500 in zahlreichen Städten – wie z. B. in Augsburg,Augsburger Allgemeine: Die lange Wanderschaft eines Ritters, 5. August 2010Augsburger Allgemeine: 500 Jahre alte Brunnenfigur beschädigt - Streit vor Gericht, 7. April 2016 Bad Wildbad, Bietigheim-Bissingen, Leonberg, Weil der Stadt, Hildesheim – auf dem Marktplatz, oft auf dem Stadtbrunnen, errichtete Statue eines Bewaffneten übertragen, der das Wappen des Landesherrn trug und dessen Herrschaft über die Stadt und gleichzeitig die von ihm gewährten Privilegien der Handelsfreiheit und des Marktschutzes symbolisierte.Volker Trugenberger: Der Leonberger Raum an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit (S. 10–11) Derartige Wappner lösten die bis dahin oft aufgestellten Plastiken eines schwerttragenden Armes ab.Das Große Kunstlexikon von P. W. Hartmann Der älteste erhaltene Wappner-Brunnen ist der sogenannte „Lindl-Brunnen“ von 1526 in Traunstein mit dem bayerischen Wappen.Georg Lill: Brunnen, bei RDK-Labor

Literatur Johannes Vollmer: Schwäbische Monumentalbrunnen. Dissertation, Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, 1906 (Kapitel IV)

Weblinks Georg Lill: Brunnen, bei RDK-Labor

Fußnoten

Kategorie:Rittertum Kategorie:Militärgeschichte (Mittelalter) Kategorie:Mann (Bezeichnung) Kategorie:Personenstatue Kategorie:Skulptur des Mittelalters Kategorie:Gerichtsbarkeit