alternativtext=Luftbild des geplanten Quartiers Fischbeker Reethen mit eingezeichnetem Masterplan, darunter Wohn- und Gewerbegebiete, Straßen, Grünflächen und ein Sportgelände.|mini|Masterplan für die Quartiersentwicklung Fischbeker Reethen in Hamburg, dargestellt auf einem Luftbild. Die Fischbeker Reethen sind ein geplantes Wohn- und Arbeitsquartier im Südwesten des Hamburger Stadtteils Harburg. Auf einer Fläche von 70 Hektar sollen in den kommenden Jahren rund 2.300 Wohneinheiten entstehen, die rund 5.750 Menschen ein Zuhause bieten werden. Durch die naturnahe Lage des geplanten Quartiers und die geplante Nachhaltigkeit sollen die Fischbeker Reethen zu einem „urbanen, lebendigen und grünen Stadtquartier“ werden.

Geschichte Die Entwicklung der Fischbeker Reethen geht auf eine Entscheidung des Hamburger Senats aus dem Jahr 2015 zurück. Im Januar 2016 wurde die IBA Hamburg mit der Projektentwicklung des rund 70 Hektar großen, zuvor überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebiets beauftragt. Im selben Jahr wurde ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt, aus dem der Entwurf von KCAP und Kunst + Herbert als Sieger hervorging.

2017 fand die öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 statt. Im Februar 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst; im selben Jahr wurde die Funktionsplanung fertiggestellt. 2019 wurde außerdem der freiraumplanerische Wettbewerb für das sogenannte „Blau-Grüne Band“ entschieden.

Im Juni und Juli 2024 wurde der Bebauungsplanentwurf erstmals öffentlich ausgelegt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2024 mussten die naturschutzfachlichen Unterlagen aufgrund zusätzlicher Anforderungen an die Bewertung von EU-Vogelschutzgebieten überarbeitet werden. Dadurch verzögerte sich das Bebauungsplanverfahren.

Im Juni und Juli 2025 erfolgte eine erneute, verkürzte und eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit. Im November 2025 wurde für das Gebiet die Vorweggenehmigungsreife nach § 33 BauGB festgestellt.

Am 15. April 2026 wurde der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 „Fischbeker Reethen“ festgestellt. Mit der abschließenden Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 5. Mai 2026 wurde das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers geschaffen.

Städtebauliches Konzept Im Entwicklungsgebiet der Fischbeker Reethen liegt der Schwerpunkt auf mehrgeschossigem Wohnungsbau, ergänzt durch Reihenhäuser und vereinzelt freistehende Einfamilienhäuser. Etwa 30 % der Wohneinheiten sind für geförderten Wohnraum vorgesehen, weitere 15 % für Baugemeinschaften. Im zentralen Bereich des Quartiers sind Nahversorgungsangebote sowie zwei Quartiersgaragen als Bestandteil eines integrierten Mobilitätskonzepts geplant. Das neue Stadtquartier wird durch ein Blau-Grünes Band und mehrere weitläufige Parkanlagen gegliedert. Ergänzt wird die Wohnbebauung durch einen neuen Schulstandort, Kindertagesstätten, ein Haus der Jugend und eine Sportanlage. Entlang der Bahnstrecke sind rund zehn Hektar Gewerbeflächen für Unternehmen aus den Bereichen Forschung, Produktion und Handwerk vorgesehen.

Nachhaltigkeit und Innovation Für die Energieversorgung des Quartiers ist ein quartiersweites Fernwärmenetz vorgesehen. Die Wärmeversorgung soll nach Angaben der Freien und Hansestadt Hamburg vollständig aus erneuerbaren Energiequellen erfolgen. Die Wärme wird über eine zentrale Heizzentrale und ein Wärmenetz an die Gebäude verteilt.

Für die Gebäude gelten Anforderungen an die ökologische und ressourcenschonende Bauweise. Vorgesehen sind unter anderem der Nachweis rückbaubarer beziehungsweise sortenrein trennbarer Konstruktionen sowie die Erstellung eines Gebäuderessourcenpasses. Die IBA Hamburg orientiert sich dabei an den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Zur Klimaanpassung ist ein Regenwassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip vorgesehen. Niederschlagswasser soll innerhalb des Quartiers zurückgehalten, gespeichert und teilweise versickert werden. Das Blau-Grüne Band sowie der zentrale Teich übernehmen dabei unter anderem Funktionen bei der Rückhaltung und kontrollierten Ableitung von Regenwasser.

Auch Dachbegrünungen sind Bestandteil der Planung. Vorgesehen ist eine Kombination aus extensiver und intensiver Begrünung der Dachflächen. Die begrünten Flächen sollen unter anderem zur Regenwasserrückhaltung beitragen und zusätzliche Lebensräume schaffen.

Soziale Infrastruktur und Verkehrsanbindung Für die soziale Infrastruktur sind im Quartier unter anderem eine Stadtteilschule, Kindertagesstätten, eine Sportanlage und ein Haus der Jugend vorgesehen. Die Standorte der sozialen und kulturellen Einrichtungen sind im Funktionsplan für die Fischbeker Reethen festgelegt.

Das Quartier liegt in der Nähe der S-Bahn-Station Fischbek. Das Mobilitätskonzept sieht neben der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ein Netz aus Fuß- und Radwegeverbindungen sowie mehrere Mobilitätspunkte vor. Die Erschließung des Quartiers soll mit einem reduzierten Stellplatzangebot und verschiedenen Mobilitätsangeboten erfolgen.

Ein wesentliches Element der Freiraumplanung ist das rund 850 Meter lange Blau-Grüne Band, das sich in Ost-West-Richtung durch das Quartier erstreckt. Es verbindet Grün- und Freiflächen und umfasst unter anderem Wege, Spiel- und Bewegungsangebote sowie Wasserflächen. Zudem dient es der Rückhaltung und kontrollierten Ableitung von Regenwasser.

Weitere Planung Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens soll die Umsetzung der Fischbeker Reethen schrittweise beginnen. Erste Erschließungsarbeiten sind im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen, die Hochbaureife soll etwa zwei Jahre später erreicht werden.

Auch die Vermarktung der Grundstücke wird vorbereitet. Neben Grundstücken für Investorinnen und Investoren sowie Wohnungsbaugesellschaften sind Flächen für Baugemeinschaften vorgesehen. Für eine Baugemeinschaft wurde ein Grundstück südöstlich des zentralen Teichs mit Platz für etwa 54 Wohnungen ausgewiesen.

Im Juni 2026 informierte die IBA Hamburg beim Projektdialog über den weiteren Stand der Quartiersentwicklung. Dabei wurden unter anderem vorbereitende Arbeiten, Mobilität, Gewerbeansiedlungen, soziale Infrastruktur und zukünftige Radwegeverbindungen thematisiert.

Für die geplante Stadtteilschule „In den Reethen“ ist zunächst eine temporäre Unterbringung im „Reethendorf“ vorgesehen, während der dauerhafte Schulneubau vorbereitet wird. Der Wettbewerb für den Neubau wurde 2025 entschieden.

Vogelschutz Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2024 waren erweiterte Anpassungen der Schutzziele und -inhalte in EU-Vogelschutzgebieten erforderlich. Dies betraf auch das Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Neben Wachtelkönig und Neuntöter mussten die Auswirkungen des Vorhabens auf weitere Vogelarten geprüft und entsprechende Ergänzungen am Umweltbericht, am Landschaftsplanerischen Fachbeitrag und an der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen werden.

Die überarbeiteten Unterlagen wurden im Juni und Juli 2025 im Rahmen einer erneuten, verkürzten und eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Die aufgrund des Urteils erforderlichen naturschutzfachlichen Ergänzungen wurden damit in das Bebauungsplanverfahren eingearbeitet. Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 wurde anschließend am 15. April 2026 festgestellt und am 5. Mai 2026 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Weblinks Website - Fischbeker Reethen

Einzelnachweise

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