Die Herzog-Mantel-Theorie ist eine von Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Österreich vertretene Rechtsansicht zum Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Gesetz und einer aufgrund des Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnung, begründet mit dem Legalitätsprinzip. Tritt das Gesetz außer Kraft, so verliert grundsätzlich auch die nach dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) von der gesetzlichen Ermächtigung abhängige Durchführungsverordnung ihre Geltung.Sebastian Schmid: Der Herzog und sein Mantel. Zeitschrift für Verwaltung 2016, S. 259.

Die Durchführungsverordnung wird durch den Wegfall oder die Änderung des Gesetzes nicht nur gesetzwidrig, sondern tritt grundsätzlich mit ihrer ursprünglichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (ipso iure) ebenfalls außer Kraft. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Neufassung eines Gesetzes eine Grundlage für die Durchführungsverordnung im Sinne des Art. 18 Abs. 2 B-VG bietet.vgl. VfGH Beschluss vom 26. Februar 1991 V 166/90 Dies gilt auch dann nicht, wenn der VfGH die gesetzliche Grundlage einer Durchführungsverordnung aufhebt. In diesem Fall nimmt der VfGH an, die Durchführungsverordnung bedürfe ebenfalls einer Aufhebung durch den VfGH (Invalidation, Art. 139 Abs. 3 Z 1 B-VG).vgl. Bruno Binder, Carsten Roth: Übung Verfassungsrecht 2014, S. 8.

In der Entscheidung vom 29. November 1985VwGH 85/17/0030 hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof erkannt, .unter Verweisung auf die Entscheidung E 13.11.1985 84/17/0283

Zeitlicher Kontext Diese Theorie, wie z. B. auch die Versteinerungstheorie und die Überschattungstheorie, wurde vom österreichischen Verfassungsgerichtshof nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt.

Namensherkunft Die Bezeichnung als Herzog-Mantel-Theorie wurde frei aus der Dichtung übertragen. Im Werk Die Verschwörung des Fiesco zu Genua von Friedrich Schiller wird vom Republikaner Verrina der Graf von Lavagna und Haupt der Verschwörung, Fiesco, über die Klippen ins Meer gestürzt, wobei er ihm nachruft: Die Verschwörung des Fiesco zu Genua, Sechzehnter Auftritt.

Einzelnachweise

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