Die Europäische Größeneinheit (EGE) ist ein Begriff aus dem gemeinschaftlichen Klassifizierungssystem für landwirtschaftliche Betriebe in der Europäischen Union. Er beruht auf der Entscheidung 85/377/EWG der Europäischen Kommission vom 7. Juni 1985,. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 220, 17. August 1985, S. 1–32. zuletzt geändert durch die Entscheidung 96/393/EG vom 13. Juni 1996.. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 163, 2. Juli 1996, S. 45–52.
Ziel der Betriebsklassifizierung ist es, die Betriebe nach ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (BWA) und ihrer Betriebsgröße, ausgedrückt in europäischen Größeneinheiten (EGE) zu kennzeichnen und zu gruppieren.Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe. Historische Ergebnisse – Erhebungen 1966/67 bis 1997. Endgültige Fassung: Oktober 2000 Luxemburgisches Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000, S. 9 ff. Eine EGE entspricht einem Standarddeckungsbeitrag (SDB) von Stand 2018 1.200 Euro. Die wirtschaftliche Betriebsgröße lässt sich somit aus der Division des SDB durch 1.200 Euro berechnen.
Die Klassifizierung dient insbesondere Zwecken der amtlichen Statistik wie den Agrarstrukturerhebungen oder dem jährlichen Agrarbericht.vgl. Art. 2 Abs. 1 Entscheidung 85/377/EWG
In Deutschland dient die Klassifizierung im Rahmen der Bestimmung des Wertes eines landwirtschaftlichen Betriebs auch der Ermittlung der Erbschaftsteuer.Gerhard Ruby: 26. Oktober 2011
Für Deutschland ergeben sich aus des BewG folgende Betriebsgrößen: Kleinbetriebe von 0 bis unter 40 EGE Mittelbetriebe von 40 bis 100 EGE Großbetriebe über 100 EGE
Einzelnachweise
Kategorie:Agrarrecht (Europäische Union) Kategorie:Agrarpolitik der Europäischen Union Kategorie:Betriebswirtschaftliche Kennzahl Kategorie:Amtliche Statistik