Das Gesetz über das Institut des Nationalen Gedenkens – Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk (polnisch: Ustawa z dnia 18 grudnia 1998 r. o Instytucie Pamięci Narodowej – Komisji Ścigania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu) schuf 1998 in Polen ein Institut des Nationalen Gedenkens (IPN), das sicherheitsdienstliche / Geheimpolizei Akten der Volksrepublik Polen verwalten, zugänglich machen und wissenschaftlich aufarbeiten soll. Ferner soll das Institut Dokumente über Vergehen der deutschen und sowjetischen Besatzer während des Zweiten Weltkriegs archivieren und aufarbeiten. In Art. 55 stellt das Gesetz außerdem die Leugnung nationalsozialistischer und kommunistischer Verbrechen unter Strafe.
Mit einer Novelle des Art. 55, die am 6. Februar 2018 von Präsident von Polen Andrzej Duda unterzeichnet worden war, konnten auch mit Strafen bis zu drei Jahren geahndet werden, wenn Polen „faktenwidrig die Verantwortung oder Mitverantwortung für Verbrechen“ zugeschrieben werden sollte, „die durch das Dritte Deutsche Reich begangen wurden“.Ustawa z dnia 26 stycznia 2018 r. o zmianie ustawy o Instytucie Pamięci Narodowej – Komisji Ścigania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu, ustawy o grobach i cmentarzach wojennych, ustawy o muzeach oraz ustawy o odpowiedzialności podmiotów zbiorowych za czyny zabronione pod groźbą kary, Art. 1 Insbesondere wollte die Regierung damit die absichtliche oder unabsichtliche Verwendung falscher Begriffe wie „polnische Vernichtungslager“ unterbinden. In der Presse wurde meist vom polnischen „Holocaust-Gesetz“ gesprochen.
Am 27. Juni 2018 wurde von der Regierung ein Novellierungsentwurf in den Sejm eingebracht, der die kontroversen Artikel 55a und 55b komplett entfernt. Noch am selben Tag wurde die Vorlage vom Sejm und Senat verabschiedet und vom Staatspräsidenten unterschrieben. Oppositionspolitiker beklagten eine eingeschränkte Debatte.
National wie international kritisiert wurde der weite Spielraum, den das geänderte Gesetz gelassen hat. Er habe die Möglichkeit zur Zensur auch von Informationen und Recherchen zu tatsächlichen Kollaborationen von Polen mit den Nationalsozialisten und zu antisemitischen Gewalttaten durch die polnische Bevölkerung eröffnet.
Vorgeschichte der Gesetzesnovelle von 2018 Seit 2004 führt das polnische Außenministerium eine Kampagne gegen Formulierungen wie „polnische Lager“. Polnische Botschaften und Konsulate sind angewiesen, von den Redaktionen die Veröffentlichung korrekter Bezeichnungen wie „deutsches NS-Konzentrations- bzw. Vernichtungslager im besetzten Polen“ oder „nationalsozialistisches Konzentrations- bzw. Vernichtungslager auf dem Gebiet des von Deutschland besetzten Polen“ einzufordern.Polnische Botschaft in Berlin: Wissenschaftliche Tagung gegen Geschichtsverfälschung, 14. Oktober 2013.Polnische Botschaft in Washington D.C.: Against Polish Death/Concentration Camps: A How-To Guide (abgerufen am 1. Februar 2018) Wiederholt kam es infolge der Nutzung des Begriffes zu Protesten von Seiten Polens. Als die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 2010 in dem Buch Jüdisches Leben in Deutschland den Begriff „polnische Konzentrationslager“ verwendete, intervenierte das polnische Außenministerium und es wurde von der bpb zugesagt, die ganze Auflage von 800.000 Exemplaren aus dem Handel zu nehmen. 2012 benutzte der damalige US-Präsident Barack Obama während einer Rede zur Ehrung des Widerstandskämpfers Jan Karski die Wendung „Polish death camp“, wozu der Sprecher des United States National Security Council nach polnischen Protesten erklärte, der Präsident habe sich versprochen, als er auf nationalsozialistische Todeslager in Polen Bezug nahm, und man bedauere das.
Das ZDF hat im Juli 2013 in einer Ankündigung für eine Dokumentation die Vernichtungslager Auschwitz und Majdanek als „polnische Konzentrationslager“ bezeichnet. 2015 verklagte der ehemalige Häftling in Auschwitz-Birkenau Karol Tendera das ZDF. Unterstützt wurde er dabei durch „Patria Nostra“, einen „Zusammenschluss [...] polnischer nationalkonservativer Anwälte, die diese Klagen anstreben, weil sie finden, dass der polnische Staat nicht genug tue, um gegen die geschichtsklitternden Versuche vorzugehen“. In der ersten Instanz hatte das Gericht der Klage stattgegeben, jedoch befunden, dass sich das ZDF beim Kläger mit einem persönlichen Brief bereits ausreichend entschuldigt habe. Nach Berufung dagegen verurteilte das Appellationsgericht in Krakau 2016 das ZDF dazu, einen Monat lang eine Entschuldigung auf seiner Startseite www.zdf.de zu veröffentlichen. Es sah den klageführenden Auschwitz-Überlebenden durch die Wortwahl in seiner persönlichen Würde und seiner nationalen Identität verletzt. Der Kläger und „Patria Nostra“ sahen die Umsetzung des Urteils als nicht ausreichend an, da der Haupttext auf der Startseite nur verlinkt war. Sie erwirkten beim Landgericht Mainz einen Vollstreckungstitel, den das Oberlandesgericht Koblenz für zulässig auch nach deutschem Recht erklärte. Auf die Rechtsbeschwerde des ZDF beim Bundesgerichtshof hat der IX. Zivilsenat die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel abgewiesen, weil der Sender ansonsten in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten würde.
Zur Herkunft des Begriffes schrieb Amanda Borschel-Dan in The Times of Israel, er sei 1956 in der von Alfred Benzinger geleiteten Dienststelle 114 des westdeutschen Geheimdienstes geprägt worden, um in dieser Weise die Wahrnehmung der deutschen Täterschaft im Zweiten Weltkrieg von Deutschland auf Polen zu verschieben. Der Historiker Krzysztof Ruchniewicz stellt die Glaubwürdigkeit dieser Behauptung infrage. Die Annahme sei von Leszek Pietrzak in einem Nischenmagazin erschienen und auf unterschiedlichen Internetseiten kolportiert worden, lasse sich allerdings durch keine Quelle bestätigen. Die Historikerkommission des Bundesnachrichtendienstes konnte keine Anhaltspunkte für eine Desinformationskampagne Benzingers finden. Ruchniewicz führt des Weiteren an, dass der Ausdruck „Polish deathcamps“ im Jahre 1944 von dem Holocaust-Zeugen und polnischen Nationalhelden Jan Karski als geographische Bezeichnung verwendet wurde.
Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) beurteilt Begriffe wie „Polnische Konzentrationslager“ als Unwörter, die „eine vollkommen falsche Vorstellung von der Verantwortung für NS-Verbrechen“ suggerieren.Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands: , 19. Januar 2014. Im Associated Press Style Book, einem Nachschlagewerk für Journalisten, wird dazu geraten, Begriffe wie „Polish death camps“ zu vermeiden, mit denen die Täter und die Orte von Verbrechen durcheinandergebracht werden können, sondern stattdessen etwa „death camps in Nazi-occupied Poland“ zu verwenden.
Um Missverständnisse über den deutschen Charakter von Auschwitz auszuschließen, beantragte die polnische Regierung 2006 beim UNESCO-Welterbekomitee die Umbenennung der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau.Auschwitz als deutsches Vernichtungslager auf Unesco-Liste. Die polnische Initiative stieß auf Unterstützung des israelischen Instituts Yad Vashem sowie den Gemeinschaften der ehemaligen Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Am 27. Juni 2007 wurde der Name auf „Auschwitz-Birkenau. Deutsches nationalsozialistisches Konzentrations- und Vernichtungslager (1940–1945)“ geändert.Robert Szuchta: Deutsche Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 40
Das Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau hat in Zusammenarbeit mit der Werbeagentur FCB in Warschau ein Plug-in für Microsoft Word auf Windows und verschiedene Texteditoren auf Mac OS entwickelt, das wie eine Rechtschreibprüfung die Begriffe „polnisches Konzentrationslager“ und ähnliche Wendungen automatisch durch historisch korrekte Begriffe zu ersetzen erlauben soll. Das „Remember“ benannte Plug-in funktioniert in 16 Sprachen und kann kostenlos von der Internetseite des Museums heruntergeladen werden.Website zum Projekt „Remember“ mit Download, Deutsche Presse-AgenturNie było „polskich obozów śmierci”. Jest proste narzędzie, by nie powtarzać tego błędu
Im Jahr 2016 hielten die Regierungen Polens und Israels in einer gemeinsamen Erklärung fest, gemeinsam gegen Geschichtsfälschungen und den Begriff „polnische Lager“ vorzugehen.
Gesetzeslage Polnische Mitverantwortung für NS-Verbrechen Bereits 2006 hatte die damalige PiS-Regierung als Reaktion auf die Veröffentlichung eines Buches von Jan T. Gross zum Massaker von Jedwabne ein als „Lex Gross“ bekanntes Gesetz verabschiedet, das jeden, der „die polnische Nation öffentlich der Teilnahme, Organisation oder Verantwortung für kommunistische oder nationalsozialistische Verbrechen bezichtigt“ mit einer bis zu dreijährigen Haftstrafe bedrohte. Dieses Gesetz wurde 2008 vom polnischen Verfassungsgericht aufgehoben.
Nach Amtseinführung der PiS-Regierung Ende 2015 kündigte diese eine erneute gesetzliche Initiative an. Am 26. Januar 2018 verabschiedete der Sejm ein Änderungsgesetz zum Gesetz über das Institut für nationales Gedenken. Unter anderem wurden Artikel 55a und 55b eingefügt:
Darunter waren auch Begriffe wie „polnische Konzentrationslager“ verboten, da diese den „Ruf“ Polens „beschmutzen“. Bestraft würden nur unzulässige Verallgemeinerungen, die Zuschreibung von Verbrechen einzelner an das gesamte polnische Volk oder den Staat, der in der deutschen Besatzungszeit nur als Exilregierung existiert hatte.
Am 31. Januar 2018 stimmte auch der polnische Senat dem Gesetzentwurf zu. Vor einer endgültigen Unterzeichnung und Inkraftsetzung hatte allerdings Staatspräsident Andrzej Duda eine „gründliche Analyse“ des Gesetzestextes angekündigt.Polnischer Senat stimmt für umstrittenes Holocaust-Gesetz. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Februar 2018. Am 6. Februar 2018 entschied er sich für die Unterzeichnung des Gesetzes. Zusätzlich sollte eine nachträgliche Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht erfolgen, das sich nach der Aufhebung von Artikel 55a und 55b durch den Gesetzgeber nur noch mit der zu bestrafenden Verharmlosung ukrainischer Nationalisten beschäftigt hat.
Verbrechen ukrainischer Nationalisten Art. 1 des Änderungsgesetzes bestraft die Verharmlosung von Verbrechen, die von ukrainischen Nationalisten in den Jahren 1925–1950 begangen wurden, sowie von mit dem Dritten Deutschen Reich zusammenarbeitenden Verbänden. Explizit genannt werden die „Beteiligung an der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung und der Völkermord an Bürgern der Zweiten Polnischen Republik in den Gebieten Wołyń und Małopolska Wschodnia“ (Ostgalizien). Analog wird die Leugnung kommunistischer Verbrechen bis 1990 geahndet.
Das Parlament in Kiew verurteilte das Gesetz, da es zur Verfälschung von Debatten über die Geschichte beitragen und anti-ukrainische Stimmungen schüren könne. Der Direktor des Ukrainischen Instituts für nationales Gedenken, Wladimir Wjatrowitsch, befürchtet, das Gesetz könne gegen in Polen arbeitende Ukrainer gerichtet werden, indem ihnen vorgeworfen werde, die „Bandera-Ideologie“ zu unterstützen. (Stepan Bandera, einer der Anführer der ukrainischen Nationalisten im Zweiten Weltkrieg, ist in der Ukraine zu einem Symbol des Widerstands gegen Russland geworden.)
Der Verfassungsgerichtshof urteilte im Januar 2019, dass die Bezeichnungen „ukrainische Nationalisten“ und „Małopolska Wschodnia“ gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen, mithin verfassungswidrig sind.
Anwendung des Gesetzes