Das Einwanderungszertifikat war ein notwendiges Dokument für jüdische Einwanderer, die legal nach Palästina einwandern wollten, nachdem der Völkerbund 1922 Großbritannien das Mandat für Palästina übertragen hatte.
Geschichtlicher Hintergrund Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Ende des Osmanischen Reiches wurde Großbritannien vom Völkerbund das Mandat für die ehemals zum osmanischen Reich gehörenden palästinensischen Gebiete übertragen. Obwohl zu den Mandatsbedingungen auch zählte, dass die Briten die Verwirklichung der Balfour-Deklaration ermöglichen sollten, in der sie am 2. November 1917 die „Gründung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk“ versprochen hatten, praktizierten sie keine Politik der offenen Grenzen, sondern versuchten, durch die Vergabe von Zertifikaten die Einwanderung zu steuern. Sie taten das, obwohl die Einwanderungszahlen relativ überschaubar waren:
Zu einem ernsten Problem für potentielle jüdische Einwanderer wurden die Einwanderungszertifkate ab dem Jahr 1933.
An dieser Situation änderte sich auch nichts, als in den Folgejahren die Repressionen gegenüber den im Deutschen Reich lebenden Juden immer bedrohlichere Formen annahmen.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich Palästina zwangsläufig zum wichtigsten Exilland für jüdische Flüchtlinge aus Hitlers Machtbereich. Sowohl aus dem Deutschen Reich, als auch aus West- und Mitteleuropa wanderten bis Ende 1938 über 200.000 Juden nach Palästina ein. Sofern sie dies nicht illegal taten, waren sie auf ein Zertifikat der britischen Mandatsregierung angewiesen.
Der legale Weg der Einwanderung nach Palästina führte über eine Klassifizierung des Einwanderungswilligen, aufgrund derer dann entschieden wurde, ob ein und welches Zertifikat ihm erteilt wurde.
Die Zertifizierungsarten Im Mandatsvertrag war festgelegt worden, dass die Jewish Agency und die Mandatsregierung über die Formalitäten der jüdischen Einreise zu verhandeln hatten. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurden zweimal jährlich Quote bekanntgegeben, die festlegten, wie viele Menschen mit den unterschiedlichsten Klassifikationsmerkmalen nach Palästina einwandern durften.Organisatorisch zuständig war hierfür das der Jewish Agency unterstellte Palästinamt mit seinem Sitz in Jaffa. (PALESTINE OFFICE) An diese Quoten wiederum, die an den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen Palästinas ausgerichtet sein sollten, waren die Palästina-Ämter der Ausreiseländer gebunden. In Deutschland war dies das Palästina-Amt in Berlin, das für die Erteilung der Einwanderungszertifikate zuständig war. Wer legal einwandern wollte, musste seinen Antrag im Palästina-Amt stellen, wo der Maik Güneri: Die jüdische Emigration nach Palästina 1933–1945 (siehe Weblink)
mini|Berliner Gedenktafel am Haus, Meinekestraße 10, Berlin-Wilmersdorf Bei der Zertifikatserteilung wurden die potentiellen Immigranten nach fünf Hauptkategorien unterschieden:Die nachfolgende Auflistung der Zertifikatskategorien folgt der Zusammenstellung von Roland Paul: „Es war nie Auswanderung, immer nur Flucht.“ Palästina als Zufluchtsort der europäischen Juden bis 1945 (siehe Weblink). Sie ist in ähnlicher Weise aber auch in anderen Publikationen zu finden, so zum Beispiel bei Maik Güneri: Die jüdische Emigration nach Palästina 1933–1945 (siehe Weblink). Kategorie A: Personen mit eigenem Vermögen. Zu dieser Gruppe zählten a) sogenannte Kapitalisten mit einem Eigenkapital von 1.000 Palästina-Pfund (davon mindestens 50 % in bar, der Rest in Finanz- oder Sachvermögen). Dieses Zertifikat, das als Kapitalistenzertifikat bekannt war, blieb als Einziges unquotiert. Kapitalistenzertifikate wurden zudem „meist direkt von den britischen Konsulaten erteilt; das Palästinaamt der Jewish Agency war gar nicht damit befaßt. Seine Hauptaufgabe war in diesem Zusammenhang vielmehr die Verteilung der ‚Arbeiter-Zertifikate‘.“Alexander Schölch: Das Dritte Reich, die Zionistische Bewegung und der Palästina-Konflikt (siehe Weblink) Diese Sonderstellung und seit August 1933 die Einbettung der Kapitalistenzertifikate in das Ha’avara-Abkommen gaben aber auch immer wieder Anlass zu heftiger Kritik, die unter anderem in dem Vorwurf gipfelte, durch dieses Zertifikat würde vor allem einer auswanderungswilligen „jüdischen Bourgeoisie“ ein Vorteil verschafft. Schölch hält dem entgegen: b) Angehörige freier Berufe mit 500 Pfund Barvermögen, soweit die wirtschaftliche Lage nach Ansicht des Immigration Department deren Einwanderung rechtfertigt; c) Handwerker mit mindestens 250 Pfund Barvermögen; d) Rentenempfänger mit einer Mindestrente von 4 Pfund monatlich; e) Personen, die einen seltenen, in Palästina wenig vertretenen Beruf ausüben und ein Mindestvermögen von 500 Pfund besitzen. Kategorie B: Personen mit gesichertem Lebensunterhalt a) Waisenkinder unter 16 Jahren, deren Lebensunterhalt durch öffentliche Institutionen gesichert ist; b) Personen religiöser Berufe; c) Studenten und Schüler, deren Lebensunterhalt bis zur Berufsausübung gesichert ist. Kategorie C: Arbeiter zwischen 18 und 35 (evtl. 45) Jahren, sogenannte Arbeiterzertifikate Kategorie D: Angeforderte Personen. Für diese nachfolgenden Gruppen mussten die Anträge in Palästina gestellt werden. a) Ehefrauen, Kinder und Eltern können Einwanderungserlaubnis erhalten, wenn ihre sie anfordernden in Palästina lebenden Angehörigen nachweislich für ihren Unterhalt sorgen können; b) Unternehmen können in Ausnahmefällen Spezialarbeiter anfordern. Kategorie Jugendalija: Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren stand eine Anzahl Sonderzertifikate zur Verfügung, die direkt von der Jewish Agency vergeben wurden.
Unabhängig von dem oben erwähnten Streit über das Kapitalistenzertifikat gab es bis 1933 innerjüdische Auseinandersetzungen darüber, wer überhaupt in den Genuss eines Zertifikats kommen solle. „Das 1933 gebildete Zentralbüro für die Ansiedlung deutscher Juden innerhalb der Jewish Agency for Palestine schloß Antizionisten als Zertifikatsbewerber aus; ‚als Kandidaten für die Alija [Einwanderung] wurden junge, gesunde Leute mit einer gewissen Schulung in der Landwirtschaft oder in einem Handwerk bevorzugt, sowie Personen mit einem gewissen Kapital; die Bedürfnisse und Interessen Palästinas hatten Vorrang vor der Rettung von Juden‘, jedenfalls bis 1938.“ Im Klartext hieß dies: Wer sich als Jude nicht zum Zionismus bekannte, der sollte nicht nach Palästina einwandern, sondern sich irgendwo auf der Welt einen Zufluchtsort suchen. Spätestens mit dem Scheitern der Konferenz von Évian war diese Ideologie in der Praxis nicht mehr aufrechtzuerhalten.
In den 1920er und frühen 1930er Jahren hatten auswanderungswillige Juden kaum Probleme, ein Einwanderungszertifikat für Palästina zu bekommen, da ihre Zahl relativ überschaubar war. Das änderte sich mit der Machtergreifung am 30. Januar 1933 und verstärkt noch nach dem Tag des Judenboykotts am 1. April 1933.
Von den ab 1933 nach Palästina auswandernden deutschen Juden gehörten
Quellen Text des Völkerbund-Mandats vom 24. Juli 1922
Literatur Shlomo Erel: Neue Wurzeln. 50 Jahre Immigration deutschsprachiger Juden in Israel. Bleicher, Gerlingen, 1983, ISBN 978-3-88350-601-2.
Weblinks Tobias Brinkmann: Jüdische Migration, Europäische Geschichte Online, Dezember 2010. Maik Güneri: Die jüdische Emigration nach Palästina 1933–1945, Open Publishing GmbH, 1994, ISBN 978-3-638-98650-2. Roland Paul: „Es war nie Auswanderung, immer nur Flucht.“ Palästina als Zufluchtsort der europäischen Juden bis 1945, in: Alfred Kuby (Hg.): Juden in der Provinz, Neustadt a. d. Weinstraße, 1988, S. 147–176. Jan Schneider: Historische Entwicklung der jüdischen Einwanderung, Bundeszentrale für politische Bildung, 2008. Alexander Schölch: Das Dritte Reich, die Zionistische Bewegung und der Palästina-Konflikt. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Jahrgang 30, Heft 4, 1982, S. 646–674. Kim Wünschmann: Palästina als Zufluchtsort der europäischen Juden bis 1945, Bundeszentrale für politische Bildung, 2014.
Einzelnachweise
Kategorie:Zionismus Kategorie:Judentum im Deutschen Reich (1933–1945) Kategorie:Außenpolitik (Deutsches Reich, 1933–1945) Kategorie:Migrationspolitik (Deutschland) Kategorie:Mandatszeit in Palästina Kategorie:Emigration Kategorie:Politik 1933 Kategorie:Reichsfinanzwesen Kategorie:Recht (20. Jahrhundert) Kategorie:Zwischenkriegszeit Kategorie:Emigration aus dem Deutschen Reich zur Zeit des Nationalsozialismus