Michael Kleine-Cosack (* 6. Mai 1942 in Neheim-Hüsten; † 28. Februar 2026Traueranzeige in der FAZ vom 21. März 2026, abgerufen am 21. März 2026) war ein deutscher Jurist und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Kanzlei in Freiburg im Breisgau.

Leben und Beruf Kleine-Cosack stammte aus einem konservativen Elternhaus, ging nach dem Abitur zur Bundeswehr, wurde Oberleutnant, und studierte von 1964 bis 1968 Jura in Berlin und Freiburg, wo er das Erste Staatsexamen ablegte.Christian Rath, Nachruf: Der engagierte Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack ist im Alter von 83 Jahren gestorben, badische-zeitung.de vom 20. März 2023. Nach Absolvierung des Zweiten Staatsexamens in Stuttgart 1972 war er als Repetitor im Staats- und Verwaltungsrecht tätig. Im Juli 1983 wurde er an der Universität Freiburg mit einer vom Bundesverfassungsrichter Konrad Hesse betreuten und begutachteten Studie über Berufsständische Autonomie und Grundgesetz zum Dr. jur. promoviert. Kleine-Cosack kritisierte 1986 einen antiquierten Ehrenkodex der Rechtsanwaltskammern, der habe, wie zeige. Er bereitete mit seinen Überlegungen den Weg zur Aufhebung der StandesrichtlinienMichael Kleine-Cosack: Berufsständische Autonomie und Grundgesetz. 1986, S. 65 ff. und erstritt als Verfahrensbevollmächtigter gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die beiden „Bastille-Beschlüsse“ des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987.1987: Die Bastille-Beschlüsse, anwaltverein.de, abgerufen am 22. März 2026.Norbert F. Pötzl, »Barrieren gegen Fortschritt«, spiegel.de vom 10. Dezember 1989. Sein Spezialgebiet blieb auch danach das Berufsrecht; er vertrat als „fachlicher Promi“ bundesweit Anwälte, Mediziner und Physiotherapeuten.

Kleine-Cosack war von 1997 bis 2009 Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Mitglied im DAV-Berufsrechtsausschuss und Mitherausgeber des Anwaltsblattes. Im Juni 2015 wurde Kleine-Cosack die Hans-Dahs-Plakette, die höchste Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft, verliehen.DAT 4/15: Höchste Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft an Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack verliehen, anwaltverein.de vom 11. Juni 2025.

Im Januar 2012 legte er für Gustl Mollath Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth ein. Damit strebte er die Entlassung des Justizopfers Mollath aus der geschlossenen Psychiatrie anOlaf Przybilla, Frank Müller: Nach Unterbringung in Psychiatrie – Schöffe kritisiert Mollath-Verfahren. In: Süddeutsche Zeitung, 15. November 2012 und obsiegte damit am 26. August 2013 vor dem Bundesverfassungsgericht.BVerfG, B. v. 26. August 2013, AZ: 2 BvR 371/12.

Kleine-Cosack bearbeitete häufig Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden. Unter anderem 2012 erzielte er für seinen Mandanten einen Erfolg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Als Grundstückseigentümer hätte dieser nicht verpflichtet werden dürfen, die Jagd auf seinem Land zu dulden („Zwangsbejagung“).Herrmann gegen Deutschland, 26. Juni 2012, Beschwerdenummer 9300/07

Schriften (Auswahl) Berufsständische Autonomie und Grundgesetz. Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden 1986, ISBN 3-7890-1172-X (Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1983). Bundesrechtsanwaltsordnung: mit Berufs- und Fachanwaltsordnung. 9. A., München: Beck, 2022, ISBN 978-3-406-77856-8. Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde. Heidelberg: Müller-Verlag, 2013, ISBN 978-3-8114-3659-6. Rechtsdienstleistungsgesetz. Heidelberg: Müller Jura, 2014, ISBN 978-3-8114-6041-6.

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Homepage von Michael Kleine-Cosack

Einzelnachweise

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