mini|hochkant=1.6|Die Rothenthurmer Moorlandschaft von Südwesten her gesehen (2014) Die Rothenthurm-Initiative (vollständige Bezeichnung Volksinitiative «zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative») war eine Volksinitiative, die am 6. Dezember 1987 in der Schweiz in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Benannt war sie nach der Gemeinde Rothenthurm im Kanton Schwyz. Dort und in der Nachbargemeinde Oberägeri im Kanton Zug setzten sich die Einheimischen gemeinsam mit Umweltschutzorganisationen gegen den geplanten Bau eines WaffenplatzesIn der Schweiz ist «Waffenplatz» der für einen Truppenübungsplatz übliche Begriff. der Schweizer Armee zur Wehr, da sie die Zerstörung der landschaftlich und ökologisch wertvollen Rothenthurmer Moorlandschaft, des grössten Gebiets dieser Art in der Schweiz, befürchteten. Die im September 1983 eingereichte Initiative weitete das anfangs rein lokale Anliegen zu einem nationalen Thema aus, das die Schweizer Politik über Jahre beschäftigte. Sie verlangte, dass Moore von nationaler Bedeutung zu Schutzobjekten erklärt werden und dass darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden dürfen; davon ausgenommen sollten nur bereits bestehende landwirtschaftliche Gebäude und Schutzbauten sein.
In der Endphase des Kalten Kriegs beharrte das Eidgenössische Militärdepartement auf den Bau des Waffenplatzes, da er für die Landesverteidigung unabdingbar sei. Die Behörden und die im Parlament vertretenen bürgerlichen Parteien unterschätzten das gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung und versuchten, die Initiative als Begehren von Armeegegnern darzustellen. Andererseits zählten die Initianten auf die Unterstützung linker Parteien und von Umweltschutzkreisen. Sie verstanden es in ihrer Abstimmungskampagne aber, sowohl städtisch-ökologisch geprägte Kreise als auch die durchwegs konservative und armeefreundlich eingestellte Landbevölkerung anzusprechen. Dabei thematisierten sie einerseits den Naturschutz, andererseits nutzten sie geschickt tief verankerte Geschichtsbilder der nationalen Mythen der Schweiz. Die Abstimmungsvorlage schaffte überraschend deutlich das Volks- und Ständemehr, seither ist der Moorschutz in der Schweizer Bundesverfassung verankert.
Ausgangslage mini|Übersichtskarte / grün: Flachmoore, gelb: Hochmoore, gestrichelt: Moorlandschaft mini|Typische Moorvegetation entlang dem Moorweg Die Gemeinde Rothenthurm liegt im Kanton Schwyz, ungefähr in der Mitte zwischen Vierwaldstättersee und Zürichsee auf einer Höhe von etwas mehr als 900 Metern. Entlang der Biber, die zum Einzugsgebiet der Sihl und der Limmat gehört, erstreckt sich eine Hochebene. Sie ist zwischen die Molassehügelzüge des Höhronen im Nordwesten und des Chatzenstrick im Südosten eingebettet und reicht vom Dorf Rothenthurm im Süden aus etwa sechs Kilometern weit über die Altmatt bis nach Biberbrugg im Nordosten. Ein Teil des Geländes liegt westlich der Biber auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Oberägeri im Kanton Zug.Landeskarte der Schweiz 1:25'000, Blatt 1152 Ibergeregg. Swisstopo, 2022. Auf der Hochebene befindet sich eine rund 11 km² grosse Fläche mit Hoch- und Flachmooren, die das grösste zusammenhängende Gebiet dieser Art in der Schweiz bilden. In der Landschaft, die während der letzten Kaltzeit von einem Seitenlappen des Muota-Reussgletschers geformt wurde, entstanden die Moore im Verlauf von Jahrtausenden auf verdichteten lehmigen Böden, die besonders wasserundurchlässig sind, wobei ein kühlfeuchtes Klima ihr Wachstum förderte.
Auf den höchsten Stellen findet sich natürliche, primäre Hochmoorvegetation in Form von Torfmoos-Bergföhrenwald, der in Bruchwald aus Föhren und Kiefern übergeht. Ebenfalls vorherrschend sind sekundäre, trockenere Hochmoor-Formen aus Bulten und Rasenbinsen. Nur noch spärlich vorhanden sind nassere Bereiche mit Schlenkenvegetation und Übergangsmooren, während sich an den trockensten oder stark degradierten Stellen subatlantische Zwergstrauchheide ausbreitet. Entlang der mäandrierenden und grösstenteils unverbauten Biber stehen mehrere Auwälder. Am Oberlauf der Biber finden sich Feuchtwiesen und Krautsäume. Die Moorlandschaft ist Heimat einer vielfältigen Flora und Fauna.
Dass das Rothenthurmer Moorgebiet trotz dem Torfabbau vom 18. bis zum 20. Jahrhundert im Gegensatz zu ähnlichen Flächen in der Schweiz weitestgehend erhalten blieb, hängt insbesondere mit der traditionellen Bewirtschaftung durch alteingesessene Bauernfamilien zusammen. Sie düngen die Flachmoore nicht und mähen sie nur einmal im Herbst, wodurch sie der Verwaldung entgegenwirken. Das dabei anfallende Schnittgut verwenden sie als Einstreu im Stall oder als mageres Heu. Ein bedeutender Teil der Parzellen ist nicht in Privatbesitz, sondern gehört – wie in der Innerschweiz üblich – einer Korporation, einer öffentlich-rechtlich organisierten Nutzungsgenossenschaft, deren Wurzeln bis ins mittelalterliche Allmendwesen zurückreichen.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 148. Der im Kanton Schwyz gelegene Anteil fällt überwiegend in die Zuständigkeit der Oberallmeindkorporation Schwyz, während für den im Kanton Zug gelegenen Anteil die Korporation Oberägeri zuständig ist.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 40.
Ursachen der Volksinitiative Planungen für einen Waffenplatz 1943 war vorgesehen, einen bedeutenden Teil des Waffenplatzes Kloten-Bülach im Kanton Zürich zugunsten des späteren interkontinentalen Flughafens Zürich aufzugeben. Beamte des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD) hielten nach einem möglichen Ersatzstandort Ausschau und wurden im Gebiet Rothenthurm/Biberbrugg fündig, wo ein Artillerieschiessplatz entstehen sollte. Nach zwei Jahre dauernden Abklärungen sowie Protesten von Kantons- und Gemeindebehörden entschied das EMD im November 1945, dass dem vorgesehenen Standort die militärische Eignung fehle. 1946 beschloss der Bundesrat aus diesem Grund, die in Kloten wegfallenden Gebiete stattdessen durch Ausbauten bereits bestehender Artillerieschiessplätze in Bière, Frauenfeld, Sitten und Monte Ceneri zu kompensieren.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 40–41.
1956 führte das EMD erneute Abklärungen in der Altmatt durch, wo in der Zwischenzeit Schiessstände für das militärische Gewehrtraining errichtet worden waren. Diese sollten um feste Einrichtungen und weitere Ausbauten zu einem vollwertigen Infanterie-Waffenplatz ausgebaut werden. In einem Bericht zuhanden der Schwyzer Kantonsregierung kam das EMD im Februar 1957 aber zum Schluss, dass alle «vom militärischen Standpunkt notwendigen Massnahmen derart gewaltige Kosten im Gefolge haben würden, dass die Verwirklichung eines Waffenplatzes im Raum Rothenthurm nicht verantwortet werden» könne. Die Verwirklichung des Projekts wurde daraufhin auf Eis gelegt.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 41.
Als Reaktion auf die geänderte Bedrohungslage infolge der Zuspitzung des Kalten Krieges begann das EMD im Jahr 1961 mit der Umsetzung der neuen Truppenordnung 61, die einen massiven Ausbau der Schweizer Armee vorsah. Da es deswegen rasch an geeigneten Waffenplätzen fehlte, musste sich die Schweizer Armee jahrelang mit zahlreichen Provisorien behelfen. Die ab 1965 im Kantonshauptort Schwyz befindliche Rekrutenschule der mechanisierten und leichten Truppen musste wegen Platznot auf andere Gemeinden ausweichen. So war ab 1967 in Rothenthurm dauerhaft eine Kompanie stationiert, eine andere in Goldau. Schulungs- und Ausbildungsräume fehlten jedoch an diesen Orten, ebenso waren die Unterkünfte ungenügend. 1973 setzte das EMD eine Planungskommission ein, um einen geeigneten Standort für einen neuen Waffenplatz der Rekrutenschule Schwyz zu finden. Der 25-köpfigen Kommission gehörten Vertreter der Kantone Schwyz und Zug, der betroffenen Gemeinden, der Korporationen, von kantonalen Fachstellen sowie von Naturschutzverbänden an.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 41–42.
mini|Rudolf Gnägi Anlässlich einer Pressekonferenz in Schwyz stellte das EMD am 10. September 1974 die Grundzüge des Waffenplatzprojekts der Öffentlichkeit vor. Auf einem dreieinhalb Quadratkilometer grossen Areal nördlich von Rothenthurm waren ein Infanterieschiessplatz und ein Übungsgelände für die Aufklärung vorgesehen, zudem sollte eine Kaserne für 550 Mann errichtet werden. Es wurde mit Kosten von 50 bis 60 Millionen Franken sowie einer Bauzeit von acht Jahren gerechnet. Der Schlussbericht der Kommission lag zwei Monate später vor und enthielt geringfügige Anpassungen. Das EMD und dessen Vorsteher, Bundesrat Rudolf Gnägi (SVP), betonten bei Pressekonferenzen und Informationsveranstaltungen wiederholt, dass das Projekt unerlässlich sei, um die Truppenordnung 61 wie vorgesehen umzusetzen.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 42.
Lokaler Widerstand gegen das Projekt Bis zum Vorliegen des detaillierteren kantonalen Planungsberichts äusserte sich der Rothenthurmer Gemeinderat noch vorsichtig zustimmend zum Projekt. Er strich den volkswirtschaftlichen Nutzen hervor und machte sich nur bezüglich der Lärmemissionen der geplanten Schiessplätze Sorgen. In der Bevölkerung hingegen war das Projekt von Anfang an umstritten, insbesondere bei den direkt betroffenen Landwirten.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 59–60. Bereits Mitte Dezember 1973 bildete sich das lokale «Aktionskomitee gegen einen Waffenplatz», das sich dafür einsetzte, «dass Rothenthurm auch in Zukunft ein wohnlicher und lebenswerter Ort bleiben wird», denn die wenige Jahre zuvor angelaufene touristische Entwicklung eröffne der Gemeinde auch ohne Waffenplatz neue wirtschaftliche Perspektiven. Im August 1974 erfuhr der Gemeinderat über Kontaktpersonen in der kantonalen Verwaltung, dass der endgültige Entscheid ohnehin nicht bei der Gemeinde liege, sondern bei der Bundesversammlung. Er beschloss deshalb, seine offizielle Stellungnahme zum Planungsbericht an die Kantonsregierung aufzuschieben und zuerst eine Konsultativabstimmung durchzuführen, um die Meinung in der Bevölkerung auszuloten.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 60. Diese fand am 8. Juni 1975 statt und erbrachte ein klares Ergebnis: Bei einer Beteiligung von 87,3 Prozent fiel das Projekt mit 537 zu 101 Stimmen durch, was einem Nein-Anteil von 88,3 Prozent entsprach.
Angesichts des unmissverständlichen (aber rechtlich nicht bindenden) Ergebnisses forderte der Gemeinderat die Kantonsregierung auf, dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Er sei überzeugt, «dass auch Sie verehrte Herren Regierungsräte, wie die zuständigen Bundesstellen und Parlamentarier, dem Volkswillen unserer Talschaft die gebührende Beachtung und Aufmerksamkeit entgegenbringen». Die Kantonsregierung und das EMD zeigten sich jedoch unbeeindruckt. Sie nahmen das Ergebnis lediglich zur Kenntnis und fuhren mit dem Planungsprozess fort, wie wenn nichts geschehen wäre. Der Gemeinderat fühlte sich durch das Ignorieren der Volksabstimmung nicht ernst genommen und sah sich deshalb in der Pflicht, den Waffenplatz mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Zwei Jahre später beschloss er sogar, jegliche Verhandlungen mit EMD-Vertretern zu boykottieren, worauf die Gemeindeversammlung im Juni 1977 einem entsprechenden Antrag zustimmte. Zwar kam es vereinzelt zu informellen Gesprächen, dennoch wollte sich der Gemeinderat weitere drei Jahre später den eingeschlagenen Kurs bestätigen lassen. Die Gemeindeversammlung entschied mit dem notwendigen Quorum (ein Fünftel aller Stimmberechtigten), zu dieser Frage eine Urnenabstimmung durchführen zu lassen. Am 18. Mai 1980 sprachen sich 375 für die Fortsetzung des Verhandlungsboykotts aus, 238 waren dagegen.Müller: Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz. 2023, S. 61–62.
mini|Hochmoor bei Oberägeri