Das Gesetz über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste 2017 (), auch abwertend als Sleepwet oder Sleepnetwet (deutsch „Schleppnetzgesetz“) bezeichnet, ist ein Gesetz des niederländischen Parlaments, das den Rechtsrahmen für die beiden niederländischen Nachrichtendienste, den Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienst (AIVD) und Militärischen Nachrichten- und Sicherheitsdienst (MIVD), darstellt sowie die Kontrolle durch den Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste (CTIVD) regelt. Es ersetzte das gleichnamige Gesetz aus dem Jahr 2002 (Wiv 2002).
Zunächst sollte das vollständige Gesetz am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Da jedoch die Suche nach Kandidaten für den neu zu gründenden Prüfungsausschuss für den Einsatz von Befugnissen (TIB) länger dauerte, wurde das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Mai 2018 verschoben. Die Teile, die für die Einstellung von Ausschussmitgliedern und Verwaltungspersonal, das eine Sicherheitsüberprüfung benötigt, erforderlich waren, gelten schon seit September 2017.
Vor dem Inkrafttreten fand am 21. März 2018 ein ratgebendes, nicht bindendes Referendum über das Gesetz statt. Eine Mehrheit der Abstimmenden (49,44 %) stimmten gegen das Gesetz. Mit einer Wahlbeteiligung von 51,54 % war die Volksabstimmung gültig. Infolgedessen beschloss die Regierung am 6. April, kleinere Änderungen am Gesetz vorzunehmen.
Entstehungsgeschichte Im Jahr 2011 sprach der Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste (CTIVD) der niederländischen Regierung eine Empfehlung aus, in der er unter anderem dazu riet, zu untersuchen, ob die Dienste eine breitere Befugnis zum Abfangen von Telekommunikation über Kabel erhalten sollten. Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 2002 sei „etwas veraltet“. Daraufhin verlangte die Zweite Kammer der Generalstaaten, das Unterhaus des Parlaments, eine Evaluierung. Mit diesem Auftrag wurde im Februar 2013 die unabhängige Dessens-Kommission gegründet, die am 2. Dezember desselben Jahres ihren Bericht vorlegte. Die Kommission empfahl, künftig auch das ungezielte Abhören und Aufzeichnen leitungsgebundener Telekommunikation zu erlauben. Aufgrund des wachsenden Misstrauens gegenüber den Geheimdiensten müsse einer solchen Ausweitung der Befugnisse ein höheres Maß an „Leitung, Kontrolle und Transparenz“ gegenübergestellt werden.
Gesetzgebungsverfahren Die niederländische Regierung veröffentlichte am 2. Juli 2015 einen Vorschlagsentwurf zum neuen Nachrichtendienstgesetz. In den darauffolgenden zwei Monaten gab es für jeden die Möglichkeit, über eine Internetkonsultation eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Dies führte zu mehr als 1.100 meist kritischen Reaktionen, unter anderem von den Telekommunikationsunternehmen KPN und Tele2, den Arbeitgeberverbänden MKB-Nederland und VNO-NCW sowie vom niederländischen Gremium für Menschenrechte, einem auf gesetzlicher Grundlage geschaffenen, unabhängigen Aufsichtsorgan. Sie äußerten Bedenken zur Verletzung der Privatsphäre der Bürger und zur potenziellen Schwächung der Wettbewerbsposition der niederländischen Wirtschaft, insbesondere des Telekommunikationssektors. Als Antwort auf diese Kritik änderte die Regierung den Vorschlagsentwurf im April 2016, nach dem ein zusätzlicher Prüfungsausschuss eingerichtet werden soll und die Kosten für die Telekommunikationsüberwachung nicht mehr an die Anbieter weitergeleitet werden sollen.
Im Jahr 2016 wurde von der Regierung ein unabhängiges Privacy Impact Assessment (PIA), d. h. eine Analyse zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Privatsphäre von Bürgern, in Auftrag gegeben, die von Wissenschaftlern der Niederländischen Organisation für Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung (TNO) und des Tilburg Institute for Law, Technology and Society (TILT) durchgeführt wurde. Die Forscher urteilten kritisch über den Gesetzentwurf und kamen zu dem Schluss, dass die Risiken für die Privatsphäre nicht ausreichend erkannt wurden und dass die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen oft nicht ausreichten, um diese Risiken zu decken.
Der Entwurf ging zur Begutachtung an den Staatsrat, der der Regierung am 21. September 2016 ein ziemlich kritisches Gutachten übermittelte. In diesem Gutachten urteilte der Rat, dass der Gesetzentwurf zwar den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entspricht, äußerte jedoch ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit des vorgeschlagenen Kontrollsystems. So könnte der neu zu gründende Prüfungsausschuss für den Einsatz von Befugnissen (TIB) unbeabsichtigt eine „Alibifunktion“ erfüllen, indem er übervorsichtig arbeitet und standardmäßig eine Genehmigung erteilt. Der Staatsrat äußerte ebenfalls ernsthafte Zweifel an der Aufbewahrungsfrist für Daten, die die Dienste durch umfassende Telekommunikationsüberwachung sammelt. Das Urteil des Rates führte erneut zu geringfügigen Anpassungen am Gesetzentwurf, der Ende Oktober 2016 in die Zweite Kammer eingebracht wurde. Der ständige Ausschuss für Inneres hielt drei Anhörungen mit Interessenträgern und Sachverständigen ab, und während der Plenardebatte am 7. Februar 2017 wurden mehr als 30 Änderungsanträge eingereicht, die größtenteils von der Regierung und von einer Parlamentsmehrheit abgelehnt wurden. Schließlich wurde der Entwurf am 14. Februar 2017 von der Zweiten Kammer und am 11. Juli 2017 von der Ersten Kammer, dem Senat, angenommen. Die Ergebnisse beider Abstimmungen sehen wie folgt aus:
Abstimmungsergebnisse zum Wiv 2017 im Parlament Fraktion Zweite Kammer (Anzahl Sitze) Erste Kammer (Anzahl Sitze) VVD Für (40) Für (13) PvdA Für (35) Für (8) SP Gegen (15) Gegen (9) CDA Für (13) Für (12) PVV Für (12) Für (9) D66 Gegen (12) Gegen (10) CU Für (5) Für (3) GL Gegen (4) Gegen (4) SGP Für (3) Für (2) PvdD Gegen (2) Gegen (2) 50PLUS Für (1) Für (2) Groep Bontes/Van Klaveren Für (2) – Van Vliet Für (1) – Klein Gegen (2) – Houwers Für (1) – Monasch Für (1) – OSF – Für (1) Für: 115 (77 %) 50 (67 %)
Am 26. Juli 2017 erfolgte die königliche Ausfertigung und das Gesetz wurde am 17. August 2017 im Staatsblad, dem öffentlichen Verkündungsblatt des Königreichs der Niederlande, veröffentlicht.
Änderungen zum alten Gesetz Erweiterung der Befugnisse Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des alten Gesetzes über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste im Jahr 2002 verlief die internationale Telekommunikation zum größten Teil über Funk- und Satellitenverkehr. Heutzutage wird weltweit mit Mobiltelefonen, Laptops und anderen Mobilgeräten über Glasfaser- oder Kupferkabel kommuniziert. Nach dem alten Gesetz dürfen der AIVD und der MIVD nur diese leitungsgebundene Kommunikation abfangen, wenn sie sich an eine bestimmte Person oder Organisation richtet. Im Rahmen des neuen Gesetzes dürfen die Dienste auch breiter leitungsgebundene Kommunikation abfangen („ungezieltes Abfangen“). Diese Art von Überwachung darf nur nach einem vorher formulierten und genehmigten Forschungsauftrag ausgeführt werden. Das Gesetz spricht daher von einer „forschungsorientierten Überwachung“. Der wichtigste Grund für diese Art von Erweiterung der Befugnisse ist, dass der AIVD und der MIVD bei den Analysen zu bestimmten Bedrohungen manchmal keine bestimmten Personen im Blick haben. Dafür brauche es eine Orientierungsforschung mit einer größeren Menge an Kommunikationsdaten.
Verschärfung der Kontrolle Um das Recht auf Privatsphäre der Bürger zu gewährleisten, wird die Kontrolle der Nachrichtendienste verschärft: Ein neu zu gründender unabhängiger Prüfungsausschuss für den Einsatz von Befugnissen (TIB) soll die Rechtmäßigkeit der vom Minister erteilten Zustimmung zur Ausübung bestimmter Sonderbefugnisse vor der tatsächlichen Ausübung prüfen. Nach dem alten Gesetz genügt die Erlaubnis des Ministers zur Ausübung einer Sonderbefugnis.
Darüber hinaus können im Rahmen der Wiv 2017 beim Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste (CTIVD) Beschwerden über die Maßnahmen der zuständigen Minister, des AIVD, des MIVD und des Koordinators der Nachrichten- und Sicherheitsdienste eingereicht werden. Der Ausschuss gliedert sich in eine Abteilung Kontrolle und eine Abteilung Beschwerdenabwicklung. Die Abteilung Beschwerdenabwicklung kann zum Beispiel entscheiden, dass der AIVD oder der MIVD eine Forschung oder die Ausübung einer bestimmten Befugnis einzustellen oder die verarbeiteten Daten zu vernichten hat. Nach dem neuen Gesetz muss der Minister dieser Entscheidung Folge leisten (Art. 124).
Eine weitere Änderung zum alten Gesetz besteht darin, dass die Mitarbeiter des AIVD und des MIVD die Möglichkeit erhalten, die Abteilung Beschwerdenabwicklung auf mutmaßliche Missstände bei den Diensten hinzuweisen. Grund für diese neue Vorschrift ist die Bedeutung der Zuverlässigkeit und Integrität dieser Dienste.
Verdeutlichung der Vorschriften Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen und des Wunsches, den Tätigkeiten der Nachrichtendienste eine klare rechtliche Grundlage zu geben, wurde eine Reihe von Vorschriften bezüglich Hacken explizit in Worte gefasst. Zum einen wird im Wiv 2017 die Befugnis, über einen Computer oder ein System einer anderen Person oder Organisation Zugang zum gewünschten Computer zu erhalten, ausdrücklich genannt. Zweitens beinhaltet das Wiv 2017 explizit die Befugnis, technische Vorrichtungen auf einem Computer zu installieren, zum Beispiel Software, die es ermöglicht, eine Kamera oder ein Mikrofon im Computer zu aktivieren. Darüber hinaus bestimmt das Wiv 2017, dass die Dienste vor dem tatsächlichen Eindringen in einen Computer zunächst eine technische Aufklärung durchführen können.
Die im alten Gesetz Wiv 2002 erhaltenen Vorschriften zur DNA-Analyse wurden ergänzt. Das alte Gesetz enthielt keine Bestimmungen über die Lagerung von Zellmaterial und die Verwaltung einer DNA-Analysedatei. Das Wiv 2017 schreibt vor, dass DNA-Profile, die die Nachrichtendienste auf Basis von Zellmaterial herstellen dürfen, mit anderen DNA-Profilen in ihrer eigenen DNA-Datenbank und anderen Datenbanken, wie der DNA-Datenbank für Straftäter, verglichen werden dürfen. Die Dienste müssen das DNA-Profil innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Zellmaterials erstellen. Danach müssen sie das Zellmaterial innerhalb von drei Monaten vernichten. Die DNA-Profile dürfen maximal fünf Jahre aufbewahrt werden. Mit der Zustimmung des Ministers kann diese Frist um jeweils fünf Jahre, mit einer Obergrenze von 30 Jahren, verlängert werden. Die gespeicherten DNA-Profile können als Vergleichsmaterial für neue Profile verwendet werden. Sie können auch mit anderen Behörden, beispielsweise mit ausländischen Sicherheitsdiensten, geteilt werden.
Die Kriterien für die Aufnahme einer Kooperationsbeziehung mit einem ausländischen Dienst, die im alten Gesetz teilweise ausschließlich in der Gesetzesbegründung zu finden waren, sind explizit im Gesetzestext des Wiv 2017 enthalten. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Dienste nur noch mit Zustimmung des Ministers eine neue Kooperationsbeziehung eingehen dürfen. Die Aufnahme der Kriterien in den Gesetzestext soll die Transparenz und Sorgfalt fördern.
Koordination und die „Integrierte Anordnung“
Artikel 3 des Gesetzes legt fest, dass der Ministerpräsident, der Innenminister und der Verteidigungsminister sich regelmäßig über ihre Politik in Bezug auf den AIVD bzw. den MIVD beraten. Die Beratungen zwischen den zuständigen Ministern wird gemäß Artikel 4 von einem Koordinator für die Sicherheits- und Nachrichtendienste vorbereitet. Dieses Amt wird traditionell vom Generalsekretär des Ministeriums für Allgemeine Angelegenheiten bekleidet und verfügt über ein eigenes Sekretariat mit Fachberatern.