mini|2004 neu errichtete Gräber der Rabbiner Zacharja Mendel von Podheiz, Josef Teomim und Jehuda Lejb Margaliot mini|Lageplan von 2018 mini|Blick von der Szosa Rzepińska nach Norden; links der eingezäunte Friedhof, rechts die Szosa Rzepińska Der Jüdische Friedhof in Słubice ist einer der ältesten jüdischen Friedhöfe Europas. Er wurde außerhalb der deutschen Stadt Frankfurt (Oder) angelegt und liegt heute auf dem Territorium der polnischen Stadt Słubice.

Lage Jüdische Friedhöfe werden entsprechend den Regeln des Talmuds außerhalb der Stadt angelegt. In Frankfurt (Oder) wurde dafür ein Grundstück östlich der Oder gewählt. Der Hauptteil der Stadt lag auf einer Talsandinsel am Westufer der Oder. Die Gebiete östlich der Oder waren nur über die Flussbrücke erreichbar und lagen außerhalb der Stadtbefestigung. Der Friedhof ist vier Kilometer von der Brücke entfernt.

Der Jüdische Friedhof liegt heute im Südosten Słubices, hinter der Abzweigung der nach Rzepin (vor 1945 deutsch: Reppen) führenden Szosa Rzepińska (Woiwodschaftsstraße Nr. 137; vor 1945 deutsch: Reppener Chaussee) von der nach Krosno Odrzańskie (vor 1945 deutsch: Crossen an der Oder) führenden Transportowa (Landesstraße Nr. 29; vor 1945 deutsch: Crossener Chaussee). Er wird im Norden und Nordosten von der Szosa Rzepińska und im Südwesten und Süden von der Transportowa begrenzt. Im Südosten grenzt der Friedhof an ein Gewerbegebiet.

Für die Erhebung, auf der der Jüdische Friedhof angelegt wurde, bürgerte sich die Bezeichnung Judenberg ein. Diese Bezeichnung ging auf die umliegende Erhebungen über, die bis 1945 als Judenberge bezeichnet wurden. In den Judenbergen wurde auch der städtische Friedhof Frankfurt (Oder)-Dammvorstadt (heute Kommunalfriedhof Słubice) angelegt. Auf der mit 60 Metern höchsten Erhebung der Judenberge wurde 1891 der Kleistturm erbaut, von dem aus man das Schlachtfeld der Schlacht bei Kunersdorf übersehen konnte. Namensgeber des Turms war der während der Schlacht tödlich verwundete Ewald Christian von Kleist. Die Schlacht fand am 12. August 1759 östlich der Judenberge auf freiem Feld und auf den Laudonsbergen statt. Die Laudonsberge wurden nach Gideon Ernst von Laudon benannt, der als Oberbefehlshaber Friedrich den Großen und seine preußischen Truppen besiegt hatte. Friedrich II. schrieb am Abend des 12. August 1759 nach der verlorenen Schlacht in einer als Abschiedsbrief gedachten Nachricht an Karl Wilhelm von Finckenstein:

Einige Grabsteine wiesen Beschädigungen durch Schüsse aus der Schlacht von Kunersdorf auf.

Der Jüdische Friedhof für Frankfurt (Oder) lag seit seiner Entstehung außerhalb der Grenzen der Stadt und gehörte zur Gemarkung Kunersdorf. Erst als Kunersdorf 1942 nach Frankfurt (Oder) eingemeindet wurde, lag der Friedhof auf dem Gebiet der Stadt.

Geschichte

Entstehung Für das 1253 mit dem Stadtrecht ausgestattete Frankfurt (Oder) ist bereits 1294 jüdisches Leben nachweisbar. Laut einer Urkunde vom 30. April 1294 schlichtete der Rat einen Streit zwischen den zehn Juden Mosko, seinem Schwager Jakob, Jakob ben Johannes von Hohenwalde, Samson, Glomeke, David, Jakob ben Hugo, Joseph, Samuel und Habram und dem Schlächtergewerk wegen des Vorgehens beim Schlachten.

Aus dem Jahr 1399 stammt der älteste Nachweis für den jüdischen Friedhof. Am 20. Januar 1399 wurde der Stadt Frankfurt (Oder) der Kauf des Dorfes Cunrathsdorff (heute Kunowice) durch den Markgrafen Jobst genehmigt. Aus diesem Anlass bestätigte der Frankfurt Rat im Juli 1399 den Juden ihre Rechte und Pflichten an ihrem Friedhof. Die Urkunde ging verloren, wurde aber durch den Pfarrer und Heimatforscher Christian Wilhelm Spieker in der von ihm herausgegebenen Zeitung Frankfurter Patriotisches Wochenblatt vom 13. Juni 1835 dokumentiert.

Demnach gab es bereits vor 1399 einen Judenfriedhof an einer Stelle mit der üblichen Bezeichnung „Judenberg“ hinter dem Wachturm „Kuhburg“ auf einem Grundstück, das von der Familie Hokemann an die Stadt Frankfurt (Oder) verkauft wurde. Da bereits 1294 Juden in Frankfurt nachgewiesen werden können, wird davon ausgegangen, dass der jüdische Friedhof in Frankfurt (Oder) bereits mindestens 100 Jahre vor seiner Ersterwähnung bestanden hat. Damit gehört er zu den ältesten bekannten Begräbnisstätten Mitteleuropas.

Erster Friedhofsabschnitt 13. Jahrhundert bis 1866 Der erste, bereits vor 1399 angelegte und bis 1866 genutzte Abschnitt war relativ klein und wuchs wegen der mehrmaligen Judenvertreibungen in Frankfurt (Oder) nur relativ langsam. Der Abschnitt war teilweise mit einer maximal 80 cm hohen Mauer umgeben. Auf dem höchstgelegenen Teil, abseits des Gräberfelds, sollen Juden begraben sein, die sich selbst getötet hatten. Da eine Selbsttötung gegen die religiösen Regeln verstieß, wurden ihnen keine Grabsteine gesetzt. Vermutlich hat es, wie auf jüdischen Friedhöfen üblich, eine besondere Abteilung für verstorbene Kinder gegeben. Des gleichen wird es eine besondere Abteilung für unverheiratete junge Frauen gegeben haben. Auf dem ersten Beerdigungsabschnitt bestanden die meisten Grabsteine aus etwa 15 cm dickem Sandstein. Die Inschriften waren oft von Barockornamenten umrahmt.

In einem Bescheid vom 20. Mai 1799 der Stadt Frankfurt (Oder) über eine Gebührenfestsetzung vom 30. April 1799 über 8 Reichstaler an die jüdische Gemeinde werden zwei Grundstückserweiterungen des Jüdischen Friedhofs datiert: 19. September 1704 und 5. Januar 1764.Zentralarchiv für die Geschichte der Juden, Jerusalem, D/FR1/79 Blatt 6

In der Regierungszeit Friedrich Wilhelm III. ab 1797 wurden Juden in Preußen mehr Rechte gegeben. Juden konnten preußische Staatsbürger werden. Dazu mussten sie sich verpflichten, fest bestimmte Familiennamen zu führen und alle rechtlich bindenden Schriftstücke in einer lebenden Sprache abzufassen. Mit den Bürgerrechten konnten Juden auch Grund und Boden erwerben. Die Synagogengemeinde Frankfurt (Oder) konstituierte sich am 19. Oktober 1853 als öffentlich-rechtliche Vereinigung und beschloss ihr Statut. In diesem Statut ist das Recht jedes Gemeindemitglieds auf eine Grabstelle festgeschrieben.

Am 1. Dezember 1853 bestätigte Staatsminister Eduard von Flottwell das Gemeindestatut.Stadtarchiv Frankfurt (Oder), Signatur BA I: VII 106 Zu dieser Zeit leben 828 Juden in Frankfurt (Oder). Die letzte Beerdigung auf dem ersten Friedhofsabschnitt war die von Frau Taube Bergau, Ehefrau des Chajjim Bergau am 12. Oktober 1866. Der erste Friedhofsabschnitt wurde nach Herstellung des zweiten Friedhofabschnitts zu 1867 geschlossen.

Zweiter Friedhofsabschnitt von 1867 bis 1939 Bereits am 16. März 1805 erwarb die jüdische Gemeinde von Frankfurt (Oder) von Bauer Martin Hanschke aus Cunersdorff (Kunersdorf, heute Kunowice) für den erheblichen Betrag von 300 Reichstalern neben dem bestehenden Friedhof gelegenes Ackerland.Zentralarchiv für die Geschichte der Juden, Jerusalem, D/FR1/79 Blatt d 1865 wurde der neue Abschnitt für 230 Taler und 5 Silbergroschen eingeebnet.Centrum Judaicum Archiv, Berlin, Signatur 1, 75A Fr 5, Nr. 45, #2788, Blatt 76 1866 wurde an der Crossener Chaussee (heute ul. Transportowa) für 1.000 Taler eine 2,5 bis 3 Meter hohe Mauer aus gelbem Klinkermauerwerk auf einem Feldsteinsockel errichtet.Centrum Judaicum Archiv, Berlin, Signatur 1, 75A Fr 5, Nr. 45, #2788, Blatt 81 1867 wurden die Arbeiten abgeschlossen. Die Gesamtkosten der Erweiterung hatten 2520 Taler, 11 Silbergroschen und 2 Pfennige betragen.Centrum Judaicum Archiv, Berlin, Signatur 1, 75A Fr 5, Nr. 45, #2788, Blatt 85 1868 wurde der neue Abschnitt eröffnet.

In diesem Abschnitt ließ sich deutlich ein Wandel der jüdischen Friedhofskultur erkennen. Es gab Grabsteine ohne jüdische Symbolik oder hebräische Schrift. Als Material für die Grabsteine wurde Marmor, Granit oder Zementguss verwendet. Es gab aufwändige Familiengräber.

Auf dem Abschnitt wurde nach 1868 eine Leichenhalle im neoromanischen Stil mit 66 m² Grundfläche errichtet. Der mit gelben Klinkern verkleidete Bau hatte eine kupfergedeckte Kuppel mit einem Durchmesser von 8,12 m. Später wurde die Kupfereindeckung durch Zink ersetzt. In 13 m Höhe befand sich ein vergoldeter Davidstern. Für die Zufahrt wurde die neue Mauer durchbrochen. Über der Straßengraben der Crossener Chaussee wurde eine gemauerte Brücke gebaut.

Am 23. Oktober 1897 wurde im zweiten Friedhofsabschnitt ein Denkmal für den am 17. Februar 1893 verstorbenen Frankfurter Rabbiner Moses Löwenmeyer eingeweiht. Der Frankfurter Steinmetzmeister Carl Schulz schuf einen 2,75 m hohen Obelisken aus grünem schwedischen Granit, der auf zwei Seiten mit goldenen Inschriften versehen war. Der Text auf der Vorderseite lautete:

Auf der Rückseite stand auf Deutsch und hebräisch:Frankfurter Oderzeitung, 24. Oktober 1897.

Dritter Friedhofsabschnitt 1940 bis 1945 Der dritte Abschnitt wurde um 1920 als Gartenland erworben und von Otto Billerbeck als Garten gestaltet. Hier wurden schon ab 1940 jüdische Bürger begraben, die sich selbst getötet hatten.

1936 stiftete der Reichsbund Jüdischer Frontsoldaten ein Ehrenmal für die im Ersten Weltkrieg gefallenen 17 jüdischen Soldaten aus Frankfurt (Oder), das auf dem dritten Friedhofsabschnitt errichtet wurde. Das Frankfurter Unternehmen Grabmalkunst und Marmorwerk Paul Radack baute Fundament und Umrandung. Das eigentliche Denkmal schuf das Unternehmen Gersohn aus Berlin-Weißensee.vermutlich: Altmann & Gerson, Grabmale, Lothringer Straße 32, Berlin-Weißensee Die Einweihung sollte im Frühjahr 1937 stattfinden. Die nationalsozialistischen Behörden hatten jedoch jüdische Kundgebungen unter freiem Himmel verboten. Darum fand die Einweihung im Sommer 1937 statt. Unter Beobachtung der Gestapo versammelten sich alle Juden aus Frankfurt (Oder) und Umgebung. Die Festrede hielt Rechtsanwalt Alfred Kann aus Landsberg an der Warthe, Vorsitzender der Ortsgruppe Landsberg des Reichsbundes Jüdischer Frontsoldaten und Träger des Eisernen Kreuzes 1. Klasse. Das Denkmal konnten von der Crossener Chaussee aus gut gesehen werden, da der dritte Friedhofsabschnitt mit einem Maschendrahtzaun auf einem niedrigen Betonfundament umzäunt war. Auf der Vorderseite des Denkmals stand:

Auf der Rückseite war zu lesen:

Auf der linken Seite stand auf Hebräisch:

Auf der rechten Seite stand auf Hebräisch:

Nachdem der zweite Friedhofsabschnitt vollständig belegt war, wurde ab 1940 der an den zweiten Abschnitt grenzende nördliche Teil des dritten Abschnitts genutzt. Grabsteine konnten wegen der Unterdrückung der Juden durch die Nationalsozialisten in dieser Zeit nicht gesetzt werden.

1942 wiesen die nationalsozialistischen Behörden an, dass alle jüdischen Friedhöfe in Deutschland in die Verwaltung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland mit Sitz in Berlin übergeben werden mussten. Diese musste die Friedhöfe den Gemeinden und Städten, in denen sie lagen, zum Kauf anbieten. Nachdem Kunersdorf im selben Jahr nach Frankfurt (Oder) eingemeindet worden war, wurde der Stadt mit Schreiben vom 29. Dezember 1942 an den Oberbürgermeister Martin Albrecht das Kaufangebot unterbreitet. Die Verhandlungen zogen sich hin, da die Stadt eigentlich keine Verwendung für das Grundstück hatte und es als minderwertig ansah. Am 2. Dezember 1944 wurde der Zwangsverkauf der 20.907 m² abgeschlossen. Die Stadt wollte 10 Pfennig pro Quadratmeter zahlen. Für das Material der Grabsteine wurden 22 Reichsmark pro Tonne angesetzt.Akte über den Verkauf des Jüdischen Friedhofs, Stadtarchiv Frankfurt (Oder), Signatur BA I: XIII 52, Blatt 36 Erst Maßnahmen zum Abriss des Friedhofs war die Umsetzung der Wasserbehälter auf den Neuen Friedhof (heute: Frankfurter Hauptfriedhof). Dann rückte die Front des Zweiten Weltkrieges bis an die Oder. Auch zu einer Umschreibung im Grundbuch kam es vor Kriegsende nicht mehr.