Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Fortbildung in der Sicherheitsbranche in Deutschland.
Zulassungsvoraussetzungen
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.Prüfungsordnung der Geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte
Fortbildungsdauer
Es besteht keine Pflicht, einen Vorbereitungskurs zu besuchen, jedoch wird es aufgrund des Stoffumfanges empfohlen. Die IHK-Stundenempfehlung beträgt 210 Unterrichtsstunden. Ein Kurs kann sowohl in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt werden.
Prüfungsinhalte
Prüfungsfach Unterrichtsstunden Prüfungsumfang Prüfungsart 00. Lern- und Arbeitsmethodik: 10 - - Teil A: Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln 80 UE 150 min. schriftlich 01. Rechtskunde: 40 - - 02. Dienstkunde: 40 - - Teil B: Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik 56 UE 150 min. schriftlich 03. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen: 18 - - 04. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz: 18 - - 05. Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik: 20 - - Teil C: Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln 64 UE 30 min. mündlich 06. Situationsbeurteilung und -bewältigung: 24 - - 07. Kommunikation: 20 - - 08. Kunden- und Serviceorientierung: 10 - - 09. Zusammenarbeit: 10 - - Zusammenfassung 210- -
Einzelnachweise
Kategorie:Dienstleistungsberuf Kategorie:Berufliche Funktion (Sicherheit)