mini|Dienstflagge der Deutschen Post (1959–1973) mini|hochkant|Ärmelabzeichen der Deutschen Post Die Deutsche Post (DP) war aufgrund eines Gesetzes vom 3. April 1959 (aufgehoben und ersetzt durch das Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985) als staatliche Einrichtung der Träger des Post- und Fernmeldewesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Ihr wurde das alleinige Recht zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung sowie zum Vertrieb von Presseerzeugnissen (PZV) auf dem Gebiet der DDR übertragen.

Gliederung mini|Eingangsschild des Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamtes (RFZ) mini|hochkant|Kastenwagen Typ H3A der Deutschen Post (1952)

Die Deutsche Post wurde durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR (MPF) geleitet. Sie war in Direktionen und Ämter gegliedert, außerdem gehörten das Kombinat Fernmeldebau sowie weitere Institutionen und Bildungseinrichtungen zur Behörde. Dem Minister für Post und Fernmeldewesen waren direkt unterstellt:

die 15 Bezirksdirektionen Deutsche Post (BDP) die Funkdirektion (FuDP) das Kombinat Fernmeldebau das Fernmeldeamt der Regierung (FMAReg) das Hauptpostscheckamt die Ingenieurschule „Rosa Luxemburg“ der Deutschen Post Leipzig mit einer Außenstelle in Naumburg (Saale) das Institut für Post- und Fernmeldewesen (IPF) das Institut für sozialistische Wirtschaftsführung des Post- und Fernmeldewesens das Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) das Postmuseum das Rundfunk- und Fernsehtechnische Zentralamt (RFZ) die Studiotechnik Fernsehen die Studiotechnik Rundfunk das Zeitungsvertriebsamt (ZVA) das Zentralamt für Berufsbildung das Zentralamt für Funkkontroll- und Meßdienst das Zentralamt für Materialwirtschaft (ZfM) das Zentrale Postverkehrsamt (ZPA) (1973 – 1979) das Zentrale Post- und Fernmeldeverkehrsamt (ZPF) (ab 1980).

Den Leitern der Direktionen waren je nach örtlicher Zuständigkeit unterstellt: 81 Post- und Fernmeldeämter (PFA) 15 Fernmeldeämter (FMA) 31 Hauptpostämter (HPA) die Funkämter (FuA) die Fernmeldebauämter (FBA) die Bahnpostämter (BPA) die Betriebsschulen (BS) das Fernamt Berlin das Fernsprechamt Berlin das Postfuhramt Berlin die Bezirkswerkstätten für Postkraftwagen (BWKw).

Flagge, Farben, Dienstränge und Uniformen mini|hochkant|Postbriefkasten der Deutschen Post um 1970. Mit zusätzlichem roten Aufkleber, der auf die korrekte Angabe der Postanschrift hinweist mini|Restauriertes Postmoped „Simson S 51 B2-4“, Baujahr 1981 Die Deutsche Post führte von 1959 bis 1973 eine eigene Dienstflagge. Sie war abgeleitet von der Flagge der Reichspost zur Zeit der Weimarer Republik. Im roten Streifen der schwarz-rot-goldenen deutschen Flagge war ein goldenes Posthorn mit Troddeln und Blitzen angebracht. Die Dienstflagge wurde 1973 abgeschafft.

Traditionelle Farbe und Farbe der Fahrzeuge im Postdienst/Postscheckdienst war Gelb, für den Fernmeldedienst wurde Grau („taubenblau“, RAL 5014) verwendet und die Studiotechnik Rundfunk/Fernsehen verwendete Dunkelblau.

Nachdem die bei der Reichspost üblichen Dienstränge in der DDR zunächst abgeschafft worden waren, wurden Ende der 1950er Jahre wieder Dienstränge und Uniformen eingeführt. Die Uniform wurde im Verlaufe der Jahre mehrmals geändert. Während die Uniform im Postdienst zur täglichen Arbeit getragen wurde, war sie im Fernmeldedienst und bei der Studiotechnik in der Regel besonderen Anlässen vorbehalten.

Maßgeblich für den Dienstrang waren die fachliche Qualifikation, die ausgeübte Tätigkeit (Planstelle) und die Dauer der Zugehörigkeit zur Deutschen Post. Die erstmalige Verleihung eines Dienstranges wurde als Attestierung bezeichnet, danach konnte der Mitarbeiter befördert werden. Zur Attestierung und Beförderung wurden Urkunden ausgefertigt.

An der Uniform wurden die Dienstränge durch Kombinationen aus Sternen, Streifen und Eichenlaub in Gold auf dem Ärmelaufschlag kenntlich gemacht.

Die folgenden Dienstränge wurden verliehen:

Unterassistent, Assistent, Oberassistent, Hauptassistent (1 Streifen, 1 bis 4 fünfzackige Sterne) Untersekretär, Sekretär, Obersekretär, Hauptsekretär (2 Streifen, 1 bis 4 fünfzackige Sterne) Inspektor, Oberinspektor, Amtmann (3 Streifen, 1 bis 3 fünfzackige Sterne) Rat, Oberrat, Hauptrat (1 breiter Streifen, 1 bis 3 Sterne mit Eichenlaub eingefasst) Direktor, Oberdirektor, Hauptdirektor (2 breite Streifen, 1 bis 3 Sterne mit Eichenlaub eingefasst)

Ausbildung Die Ausbildung der Mitarbeiter erfolgte an den Betriebsschulen der Direktionen (Handwerker/Facharbeiter), an der Ingenieurschule Rosa Luxemburg der Deutschen Post in Leipzig (Ingenieurausbildung) und an der Hochschule für Verkehrswesen (Diplomingenieure und -ökonomen) in Dresden.

Postämter und Poststellen

Der Postverkehr wurde in 2279 Postämtern und 9586 Poststellen abgewickelt, 1985 wurden 1,273 Mrd. Briefsendungen, 15 Mio. Päckchen, 40 Mio. Pakete ausgeliefert und 1317 Mio. Orts- sowie 767 Mio. Ferngespräche geführt, wobei der Ausstattungsgrad der Privathaushalte mit Fernsprechanschlüssen im Vergleich zu westlichen Industrieländern als gering anzusehen war. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde die Deutsche Post in die Deutsche Bundespost integriert; die Postreform führte zum Übergang in die Nachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG. mini|Ehemaliges Dienstgebäude der Deutschen Post, Magdeburg (2017)

Geschichte

Nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht löste am 23. Mai 1945 der Alliierte Kontrollrat die Reichsregierung ab. Deutschland wurde aufgeteilt in die britische, amerikanische, sowjetische und französische Zone; Groß-Berlin in vier Sektoren. In Berlin wurde der Alliierte Kontrollrat eingerichtet. Am 9. Juni 1945 wurde die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) eingerichtet. Die Deutsche Zentralverwaltung war ab dem 27. Juli 1945 zuständig für die gesamte SBZ, darunter auch das Nachrichtenwesen.

Die Einrichtung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) diente seit dem 14. Juni 1947 der Lenkung der Wirtschaft. Sie regelte u. a. die Zulassungen für Sendungen im Paket- und Geldverkehr mit den Westzonen, sorgte für Einschränkungen im Warenverkehr innerhalb der SBZ und im Verkehr mit dem sowjetisch besetzten Sektor von Groß-Berlin.

Nachdem im Kontrollrat Besprechungen über eine gemeinsame Währungsreform gescheitert waren, wurde in den drei Westzonen die Währungsreform am 21. Juni 1948 (West-Berlin 25. Juni) durchgeführt. Die Bürger der SBZ erhielten zwischen dem 24. und 28. Juni, als Übergangslösung, die sogenannte Kuponmark. Neu gedruckte Banknoten der Mark (DDR) wurden erst ab 24. Juli 1948 in Umlauf gebracht. Briefmarken werden mit einem Bezirksstempel überdruckt.

mini|Kopfgestaltung der Amtsblätter in der SBZ (1947) und der DDR (1949) Am 3. Juli waren nur noch die Postwertzeichen mit dem Aufdruck Sowjetische Besatzungszone in kleinen Mengen zu kaufen. Vom 1. September 1948 an galten, bis auf weiteres, auch die Postwertzeichen der Berliner Bärenserie mit dem Überdruck Sowjetische Besatzungszone. Am 11. Oktober 1948 erschien die Postwertzeichenserie Persönlichkeiten.

Nach dem Auszug der Sowjets aus dem Alliierten Kontrollrat am 20. März 1948 begann am 24. Juni die Blockade Berlins, die bis zum 12. Mai 1949 dauerte. Im Zusammenhang mit Transportschwierigkeiten waren zur Versendung aus der SBZ und aus Berlin in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands nur noch zugelassen: Postkarten, Briefe bis zu einer Gewichtsgrenze von 100 g (nur mit Mitteilungen), Drucksachen und Geschäftspapiere bis 500 g, Blindenschriftsendungen bis 5 kg – die Sendungen zu 1 bis 4 auch eingeschrieben – offen auszuliefernde Wertbriefe bis 100 g Gewicht und 500 DM Wertangabe. Alle unterwegs befindlichen Sendungen nach den westlichen Besatzungszonen, die diesen Bestimmungen nicht entsprachen, waren sofort an die Absender zurückzuschicken. Gebühren wurden hierbei nicht erstattet. Die Verkehrsbeschränkungen fielen mit Wirkung vom 12. Mai 1949 wieder fort.

Postdienst nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zusammenbruch wurde der Postdienst nur schrittweise nach den Bestimmungen der Besatzungsmächte wieder aufgenommen. Die Aufnahme der verschiedenen Dienste vollzog sich im Laufe des Jahres 1945 jedoch in den Besatzungszonen und selbst innerhalb der OPD-Bezirke nicht einheitlich und gleichzeitig. Vielmehr bestanden erhebliche Unterschiede. Für die zugelassenen Postsendungen wurden allgemein die tarifmäßigen Gebühren nach der Postordnung erhoben. Die während des Krieges angeordnet gewesenen Beschränkungen wurden, ohne dass dazu eine ausdrückliche Anordnung ergangen wäre, nicht mehr berücksichtigt.

Zugelassen waren nach dem Stand vom 1. August 1947

1. Innerhalb der sowjetischen Besatzungszone: Briefe bis 1.000 g, Postkarten, einfache und mit Antwortkarte, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendungen bis 500 g, Blindenschriftsendungen bis 5 kg, Postwurfsendungen, Briefe mit Zustellurkunde, Bahnhofsbriefe, Bahnhofszeitungen bis 15 kg (bis zum 15. Oktober 1947 bis 20 kg), Postzeitungsdienst, Päckchen bis 2 kg, gewöhnliche Pakete (einschließlich Sperrgut) bis 20 kg, Wertbriefe bis 1.000 RM, Postanweisungen bis 1.000 RM, Telegraphische Postanweisungen (Betrag unbeschränkt), Postaufträge bis 1000 RM, Nachnahme bei Briefsendungen einschließlich Päckchen und bei Paketen bis 1.000 RM, Einschreiben bei Briefsendungen einschließlich Päckchen, Rückschein bei Einschreibbriefsendungen und Wertbriefen sowie bei Paketen, Ein- und Auszahlungen im Postscheckverkehr (Betrag unbeschränkt, die Aufträge können auch telegraphisch erteilt werden), Postsparkassendienst, Anschriftensuchdienst. Anmerkung: Für Sendungen aus der SBZ, die in ihr verbleiben, war das Verlangen der Eilzustellung ausgeschlossen.

2. Nach Groß-Berlin:

Wie unter 1, jedoch mit folgenden Zulassungen: gewöhnliche Pakete (einschließlich Sperrgut) nur bis 7 kg, zugelassene Eilsendungen bei Briefsendungen, einschließlich Päckchen und Postanweisungen, dagegen folgende Einschränkungen: keine Bahnhofsbriefe, kein Postsparkassendienst und kein Anschriftensuchdienst. Anmerkung: Innerhalb Groß-Berlins betrug das Höchstgewicht für Pakete 20 kg. Im Verkehr zwischen Berlin und den Westzonen sind gewöhnliche und eingeschriebene Päckchen bis 2 kg sowie Pakete bis 7 kg zugelassen. Sperrgut wurde in Berlin nicht angenommen. Der Postzeitungsdienst war aus der sowjetischen Besatzungszone nach Berlin nicht zugelassen, aus Berlin in die sowjetische Zone nur insoweit, als die Zeitungen im sowjetischen Sektor von Berlin erschienen.

3. nach den Westzonen: Briefe bis 1000 g, Postkarten, einfache und mit Antwortkarte, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendungen bis 500 g, Briefe mit Zustellurkunde, Blindenschriftsendungen bis 5 kg, Postwurfsendungen, Einschreiben bei Briefsendungen, Rückschein bei Einschreibsendungen, Eilzustellung bei Briefsendungen. Nicht zugelassen: Bahnhofsbriefe, Postzeitungsdienst, Päckchen, Pakete, Wertbriefe, Postanweisungen, Postaufträge, Nachnahme Postscheckdienst, Postsparkassendienst Anschriftensuchdienst.

4. Nicht eingeführt wurden Postgut, dringende Pakete, Rohrpostsendungen, Luftpostsendungen, Werbeantwortkarten, Anschriftenprüfung, Postreiseschecke, Postsparkarten Postlagerkarten.

Bahnhofszeitungen (bis 20 kg) wurden am 8. September 1947 mit dem Westen zugelassen. Am 8. Oktober 1947 kam der Postzeitungsdienst hinzu, also auch Postzeitungsgut (bis 20 kg). Am 15. Oktober 1947 folgte das Prüfen von Anschriften.

Postdienst nach Gründung der DDR und der Bundesrepublik Deutschland

Die Bestimmungen des Weltpostvertrages traten in der DDR am 1. Juli 1953 in Kraft.

Am 16. Januar 1950 wurde mit der UdSSR, am 1. August 1950 der internationale Luftpostdienst aufgenommen. Ab 1. Juni 1951 gab die Deutsche Post Luftpostleichtfaltbriefe zum Preise von 2 Pf. das Stück heraus.