Das Amtsgericht Künzelsau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Heilbronn.

Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in Künzelsau unter der Adresse Schillerstraße 13. Der Gerichtsbezirk umfasst gemäß Anlage Nr. 45 des baden-württembergischen GerichtsorganisationsgesetzesAnlage zu § 6, Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte in Baden-Württemberg (Gerichtsorganisationsgesetz) vom 3. März 1976 in der Fassung vom 19. November 1991, abgerufen am 24. Dezember 2017. die Gemeinden Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Künzelsau, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal sowie Weißbach.

Übergeordnete Gerichte Das Amtsgericht Künzelsau ist Eingangsgericht (Gericht erster Instanz). Ihm übergeordnet ist das Landgericht Heilbronn sowie im weiteren Instanzenzug das Oberlandesgericht Stuttgart und der Bundesgerichtshof.

Geschichte Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Künzelsau Sitz des Oberamtes Künzelsau für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Künzelsau für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Künzelsau wurde aufgehoben und das Amtsgericht Künzelsau neu gebildet. Es war dem Landgericht Hall zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 29.110 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880, S. 467, Digitalisat.

1931 wurde das Landgericht Hall aufgehoben und das Amtsgericht Künzelsau dem Landgerichts Heilbronn zugeordnet.

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Baden-Württemberg

Einzelnachweise

Weblinks Internetpräsenz des Amtsgerichtes Künzelsau

Kategorie:Organisation (Künzelsau) Kunzelsau Kunzelsau Kategorie:Gerichtsgründung 1879