Unbundling bezeichnet: die Herstellung der Unabhängigkeit zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern eines Unternehmens aufgrund entsprechender gesetzlicher und/oder regulierungsbehördlicher Vorgaben, siehe Entflechtung (Unternehmen) in der Regulierung der Telekommunikation die Vorgabe an Netzbetreiber mit beträchtlicher Marktmacht, bestimmte Vorleistungen für Wettbewerber entkoppelt (also getrennt, entbündelt) vom Angebot eigener Verbindungsleistungen anzubieten, siehe Entbündelung.
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