Die Gastronomie ist in Österreich ein eigenständiger Wirtschaftszweig.

Wirtschaftliche Systematik In der nationalen Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ÖNACE 2) wird folgende Unterteilung vorgenommen: I 56 Gastronomie I 56.1: Restaurant, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. ä. I 56.2: Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsleistungen I 56.3: Ausschank von Getränken

Gewerbeordnung Die Gewerbeordnung unterscheidet folgende Betriebsarten in Bezug auf Abs 5, der fordert, dass bei einer Gewerbeanmeldung eine Betriebsart anzugeben ist. Diese Betriebsarten sind gesetzlich nicht vorgegeben, die unterschiedlichen Erscheinungsformen werden definiert. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (2018): Unternehmensserviceportal (USP) (abgerufen am 10. Januar 2018). Die verschiedenen Betriebsformen sind durch die Ausprägung der Betriebsräumlichkeiten und eine bestimmte Betriebsführung gekennzeichnet, reine Benennungen einer Lokalität oder namentliche Zusätze begründen aber keine besondere Betriebsart. Gastgewerbe & Betriebsarten. Infoblatt der Wirtschaftskammer Niederösterreich, 2016, Betriebsart § 111 Abs 5 GewO 1994, S. 2 f; Wichtige Betriebsarten, S. 9 ff; und Berufsgruppen-Einteilung, S. 12 (, wko.at). Die einzelnen Formen unterliegen etwa bezüglich des erlaubten Angebots und der Gastgewerbeberechtigung sowie dem Befähigungsnachweis des Betreibers unterschiedlichen Anforderungen,Die Gastgewerbeberechtigung. Wirtschaftskammer Österreich, wko.at (Stand 2010, abgerufen 2017). und in den Öffnungszeiten verschiedenen Aufsperr- und Sperrstunden, die im Landesrecht geregelt sind.

Typische Betriebsformen sind: Hotel – Beherbergung mit Verköstigung Pension – einfache Beherbergung (reine Pension oder Frühstückspension) Restaurant – reichhaltige gehobene Küche. In der Gastronomie gehören Restaurants zu den Gastgewerbe Betriebsarten, die sich durch eine spezielle Ausrichtung und ein breitgefächertes Angebot an Speisen auszeichnen. Gastwirte müssen bei der Gestaltung des Gastronomiebetriebes eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigen, wie etwa die Einrichtung, Marketingstrategien und die Verpflegung.Dieser Sachverhalt wurde vom Verwaltungsgerichtshof in einem Spruch explizit festgestellt: vom 11. September 1968, VwSlg 7394 A/1968 (online, ris.bka).  Gasthaus – Gastwirte in Gasthäusern setzen vorrangig auf ein familiäres und gemütliches Ambiente  Imbissstube – kleine gehobene Küche Buffet – kleine einfache Küche (einschließlich Tankstellenbuffet, Bahnhofbuffet usf.) Jausenstation – Ausflugsgaststätte mit einfacherer Verköstigung Kaffeehaus – Ausschank von Kaffeegetränken, Tee und Ähnlichem, einfache Zuspeisen, charakteristisch mit Zeitungsauslage, Spielzimmer Kaffeerestaurant – mittäglicher und abendlicher Restaurantbetrieb, sonst Café Espresso, Stehkaffeeschenke – Schnellcafé, mit oder ohne Sitzgelegenheiten Kaffeekonditorei – Kaffeehaus mit besonderem Fokus auf Konditoreiangebot Eissalon – nur für Speiseeis Weinschenke, Weinstube – Trinklokale für Wein Bierlokal – Trinklokale für Biere (einschließlich Pub) Heuriger – Heurigenbuffet bietet heimische Wurst- und Käsesorten, Essiggemüse, hartgekochte Eier, Butter, Nüsse, Obst, Brot sowie Gebäck an. Eine Spezialform der landwirtschaftlichen Betriebsform (erweiterter Buschenschank), mit einfacher Verköstigung Branntweinschenke – Trinklokale für Schnäpse Bar, Nachtklub – intimerer abendlicher Getränkeausschank Diskothek (Tanzlokal) – geselliger abendlicher Getränkeausschank mit Fokus auf Tanzunterhaltung Clubbinglounge – geselliger abendlicher Getränkeausschank mit Fokus auf laute musikalische Darbietung diverse andere Formen wie: Kantine, Werksküche, Mensabetrieb für nicht gastgewerbliche Auftraggeber: Lieferküche (Zustellung von Speisen), Partyservice (Zustellung von Speisen mit Kellnerei), Catering (Kellnerei von zugestellten Speisen), Mietkoch Freies Gastgewerbe – darunter fallen kleinste und einfachste Bewirtungen inklusive Automatenausschank, Betrieb von Schutzhütten und Kleinpensionen bis 10 Betten, sowie Nebenrechte diverser Lebensmittelberufe.Freies Gastgewerbe. Wirtschaftskammer Oberösterreich, wko.at (Stand 2010, abgerufen 2017).

Diese Betriebsarten können miteinander kombiniert werden, wie Restaurants und Cafeterias in Hotels, Bars in Restaurants, bedürfen dann aber meist getrennter Gewerbeberechtigungen und teils auch baulicher Maßnahmen wie getrennter Eingänge und Sanitärbereiche. Für einen allfälligen Gastgarten gelten spezielle Bestimmungen. Prinzipiell nicht gewerbepflichtige Gastronomie sind Privatzimmervermietung (häuslich und in kleinem Umfang im Nebenerwerb durch Familienangehörige), Urlaub am Bauernhof und Buschenschank (in Landwirtschaftsbetrieben).

Einzelnachweise

Kategorie:Essen und Trinken (Österreich)