Die Cisrhenanische Republik (von ‚diesseits‘, und ‚Rhein‘; moderne Alternativschreibweise: Zisrhenanische Republik) war eine 1797 im Zuge des Exports der Französischen Revolution ausgerufene sogenannte Tochterrepublik, die die Franzosen aus den vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation besetzten linksrheinischen Gebieten schaffen wollten. Sie kam letztlich allerdings nicht zustande.
Mit ihrem Verfassungsentwurf für einen Staat mit politischer Freiheit, bürgerlicher Gleichheit gemäß der Losung Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit sowie der Abschaffung der Privilegien des Adels und der Kirchen wird sie – zusammen mit der Mainzer Republik – in der deutschen Geschichte als einer der frühen Schritte zur Volkssouveränität, zu einer demokratischen Staatsform, angesehen.
Geographie miniatur|rechts|Weiße Fläche: Provisorische Cisrhenanische Republik 1797. Die roten Linien sind die Grenzen der 1798 entstandenen Départements und Arrondissements bis 1815 Am 13. April 1797 verfügte das Direktorium als französische Regierung mit drei Stimmen und zwei Enthaltungen die Bildung einer „république sœur“, einer Schwesterrepublik, am linken Rheinufer.Molitor: Vom Untertan zum Administré. S. 31, Anm. 110. Sie sollte aus den eroberten linksrheinischen Gebieten der ehemaligen Kurfürstentümer Köln, Mainz und Trier, der Kurpfalz, der Herzogtümer Arenberg und Jülich-Berg, des Fürstentums Simmern sowie mehrerer Grafschaften und reichsritterlicher Herrschaften bestehen.
mini|hochkant|General Lazare Hoche, Oberkommandierender der Militärbesatzung und 1797 Chef der linksrheinischen, französisch-deutschen Zivilverwaltung
Diese Länder „von Cleve bis Speyer“ hatten bereits seit 1794 die Rhein-Mosel-Armee und die Sambre-Maas-Armee in ihre jeweiligen Besatzungszonen geteilt, mit der deutschen Mosel, später der Nahe, als Trennung in einen südlichen und nördlichen Machtbereich. Gefördert von dem Oberkommandierenden General Lazare Hoche, der eine Annexion ablehnte, wurde das nördliche Rheinland von republikanischen Anhängern einer Trennung vom Reich zur „Cisrhenanischen Republik“ proklamiert, ohne jedoch so in den Status eines Staats mit klar definierten Grenzen zu gelangen.
Eine kartographische Darstellung der Cisrhenanischen Republik ist nicht bekannt. Erst nach 1807 wurde begonnen, das linksrheinische Deutschland zu vermessen.
Als dieses Gebiet 1798 nach seiner Annexion durch Frankreich in vier französische Départements aufgegliedert wurde, zählte man 1.297.151 Einwohner.Bormann, Daniels: Handbuch der für die königl. Preußischen Rheinprovinzen verkündigten Gesetze, Verordnungen und Regierungsbeschlüsse aus der Zeit der Fremdherrschaft. Bd. 6, S. 518, Köln 1833–1843.
Vorgeschichte Die Verbreitung der revolutionären Forderungen nach politischer und geistiger Unabhängigkeit und die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 für alle Bevölkerungsschichten hatten, über die Grenzen Frankreichs hinaus, auch in linksrheinischen Orten zu oppositionellen Unruhen gegen die adligen, kurfürstlichen und klerikalen Herrschaften geführt. „Die ansteckende Gährung des Freiheitsgeistes breitet sich auf die Reichsgrenzen aus“ berichtet im Dezember 1789 ein Mainzer Hofrat der kaiserlichen Regierung nach Wien.Johannes von Müller zitiert bei Hansen: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution, 1790–1801. Bd. 1, S. 507.
Das in Frankreich eingeläutete Ende einer absolutistischen Monarchie, die Abschaffung des Adels, die Revolten gegen ein feudales Pacht- und Abgabensystem, verführten auf deutscher Seite die handarbeitenden Schichten zur Nachahmung mit Arbeitsniederlegungen, Abgabenverweigerung und sogar Gewalttätigkeiten gegen Anhänger der bestehenden Ordnung. „Das geschah […] ohne eine weitergehende Zielsetzung und ohne die Mitwirkung anderer Bevölkerungsschichten“.Dann: Freiheit und Gleichheit. S. 90ff. In aufgeklärten, gebildeten Bevölkerungskreisen fand das Beispiel einer Mitwirkung des Volkes an der Wahl seiner Regierung und der Verwaltung des Staates Sympathien und Zustimmung, die sich in Flugblättern, Plakaten oder Presseartikeln niederschlugen.
1790 kommentierte die regierungsfreundliche Mainzer Zeitung Nr. 8: „[…] und selbst der Landmann manchen Dörfchens kündigt seinem Richter oder seinem gnädigen Herren den Gehorsam auf, weil er hört, Rebellion sei allgemeine Sitte“.Hansen: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution, 1790–1801. Bd. I, S. 531. Und der sich in Frage gestellt sehende Kurfürst von Trier mahnte den Klerus an, „[…] im Hinblick auf den von Frankreich her eindringenden revolutionären Geist, die Gläubigen zu friedlicher Gesinnung und Gehorsam gegen die Obrigkeit anzuhalten“Hansen: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution, 1790–1801. Bd. I, S. 678. und verschärfte die Pressezensur und die Bespitzelung seiner Untertanen.
Im Spätsommer 1792 begann ein österreichisch-preußisches Heer der Ancien Régimes, der „Regierungen von Gestern“, die Revolution in Frankreich zu bekämpfen, aber scheiterte dabei anfänglich. Dagegen eroberten die Revolutionstruppen die linksrheinische Pfalz und besetzten Mainz, Speyer und Worms. An Stelle der in Panik geflüchteten, militärisch hilflosen Herrschaften wurden zivile Verwaltungen eingesetzt. In Mainz wurde der Jakobinerklub, die „Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit“ gegründet. Zusammen mit der Besatzungsmacht wollten sie die Revolution am Rhein fortführen, die Rückkehr der kurfürstlichen Regierung verhindern und sich aus dem Staatenverbund des Heiligen Römischen Reichs lösen.
Die im März 1793 errichtete, sogenannte Mainzer Republik, ein vom Deutschen Reich unabhängiger, frei gewählter „Rheinisch-Deutscher Freistaat“, war linksrheinisch von Bingen bis Landau der erste Versuch einer demokratischen Staatsgründung nach französischem Vorbild. Er wurde am 31. Juli 1793 mit Verordnungen „über die Wiederherstellung der alten Ordnung“ des Mainzer Erzbischofs und Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal nach der erfolgreichen Belagerung durch die preußischen und österreichischen Truppen und dem Abzug der Franzosen aufgehoben.Mainzisches Intelligenzblatt Nr. 55. Stadtbibliothek Mainz 66:4°/1. Die Mainzer Republikaner, Klubisten und Jakobiner wurden gerichtlich verfolgt, misshandelt und eingekerkert, einige vom Mob erschlagen, andere konnten nach Frankreich ins Exil flüchten.Deutsche Jakobiner. Ausstellungskatalog des Bundesarchivs Koblenz und der Stadt Mainz, Mainz 1981, Bd. 3, S. 101.
Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im August 1793, der Levée en masse, konnte Frankreich seine Revolutionsarmeen nicht nur zur Verteidigung seines Territoriums stärken, sondern gegenüber seinen Nachbarn eine neue Außenpolitik formulieren. Georges Danton sprach vor dem Nationalkonvent: „Die Grenzen Frankreichs werden von der Natur gebildet. In allen vier Himmelsrichtungen werden wir sie erreichen: am Rhein, am Ozean und in den Alpen.“
Zum Jahresende 1794 war dann auch das in zahlreiche Territorien von Adel und Klerus zersplitterte linke Rheinufer mit Ausnahme von Mainz unter französischer Militärbesatzung und Verwaltung, ohne dass sich vorerst in Paris eine politische Lösung zum zukünftigen Status der Eroberungen abzeichnete. Annexion oder Gründung einer Tochterrepublik als Pufferstaat entlang der Grenze zum Heiligen Römischen Reich war mal bei dieser, mal bei jener Regierungsseite eine Option. Nachdem mit Preußen bereits 1795 in einem geheimen Friedensvertrag eine Abtrennung seiner Länder am Niederrhein vereinbart worden war, verhinderte das bis 1796/97 wechselnde Kriegsglück der Franzosen gegen Österreich und der in Aussicht stehende Friedenskongress in Rastatt eine eindeutige Strategie. Diese war von häufig wechselnden Verantwortlichkeiten gekennzeichnet und ließ sogar auf deutscher Seite die Anhänger der ehemaligen Fürstenherrschaften mit der Wiederherstellung vorrevolutionärer Verhältnisse rechnen.
Sah man zu Beginn der Revolutionskriege in den Franzosen noch die Befreier von der Herrschaft der Fürsten und „Pfaffen“, hatten sich ab 1794 anfängliche Sympathien in Ablehnung und passiven Widerstand gewandelt, als die Armeen aus ökonomischen Gründen und zur Sicherung von Eroberungen im Rheinland stationiert blieben. Französische Beamte und Verwaltungseinrichtungen hatten, neben der Versorgung der Truppe, auch für die Kriegswirtschaft im Mutterland – und die eigenen Taschen – Gelder und Naturalien in willkürlich angesetzter Menge einzutreiben.
Die mangelhafte Verwaltung, die Disziplinlosigkeit der Truppen und die zunehmend ablehnende Haltung des größten Teils der Bevölkerung gegenüber revolutionären Veränderungen ließen Anfang 1797 das Direktorium den durch die „Befriedung der Vendée“ qualifizierten 29-jährigen General Lazare Hoche als Oberkommandierenden der Militär- und Zivilverwaltung für das nördliche Rheinland entsenden. Er reformierte zwischen Maas, Rhein und Mosel die bisherigen Behörden und führte eine Direktorialverwaltung nach französischem Vorbild ein.
Um in der Bevölkerung Zustimmung für die Veränderungen zu gewinnen, setzte er Beamte der früheren Regierungen wieder in die neu geordneten Ämter ein. Als populäre Maßnahme wurde u. a. an die Rückgabe der Kirchengüterverwaltung an die Kirche und der Domänenverwaltung an die Bezirksregierungen gedacht. Von den erklärten Gegnern der aufs rechte Rheinufer geflüchteten Herrschaften bis zu den Sympathisanten der französischen Revolutionsideen wurde – auch durch Aufhebung der Pressezensur – erwartet, Propaganda für eine rheinische Republik zu machen.
Anfang April 1797 schrieb General Hoche an das Pariser Direktorium: „Les habitants de la rive gauche du Rhin proclament hautement les droits de l’homme […] C’est à vous, Citoyens Directeurs, à juger de quelle utilité peut nous être un peuple libre entre l’Empire et nous“.Hansen: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution, 1790–1801. Bd. 3, S. 946f. Die Mehrheit des Direktoriums, Barras, Carnot, La Révellière-Lépeaux, wies am 24. April 1797 Hoche an, alles zur Errichtung einer république séparée unter französischer Leitung zu unternehmen.Hansen: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution, 1790–1801. Bd. 3, S. 1014.
Im Sommer 1797 lebten die republikanischen Bewegungen „als vielschichtige Opposition wieder auf.“Molitor: Vom Untertan zum Administré. S. 131ff. Die politische Ungewissheit über den Ausgang der französisch-österreichischen Verhandlungen zwischen dem Vorfrieden von Leoben und dem Frieden von Campo Formio ließ sowohl die konservativen Anhänger des Ancien Régime, besonders vertreten nördlich einer Linie Aachen-Köln, wie auch die Befürworter eines Anschlusses an Frankreich vor allem in der Pfalz und an der Saar und die nach Unabhängigkeit strebenden Cisrhenanen am Mittelrhein aktiv werden.Josef Smeets: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit? Koblenzer Beiträge zur Geschichte und Kultur Bd. 5, S. 11ff. Die Aufhebung der Pressezensur im Juli 1797 gab den Befürwortern einer neuen freiheitlichen Gesellschaftsordnung die Gelegenheit, ihre Vorstellungen zu propagieren und die Rückkehr des „Alten Regimes“ zu verhindern. Sie erreichten damit aber nur einen kleinen, vor allem in den Städten lebenden Teil der Bevölkerung. „Die große, politisch teilnahmslose Mehrheit wollte den Fortbestand der überlieferten, kleinstaatlichen Welt am Rhein.“Hansen: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution, 1790–1801. Bd. 4, Vorwort. Die erschreckenden Berichte über die Auswirkungen der Revolution innerhalb Frankreichs und die eigenen Erfahrungen mit der Militärbesatzung zwischen 1794 und 1796 spielten dabei besonders im ländlichen Raum von Eifel und Hunsrück eine erhebliche Rolle.