Die Geschichte des Küstenschutzes an der deutschen Ostseeküste unterscheidet sich erheblich von der Geschichte des Küstenschutzes an der nahen Nordseeküste. Grund dafür ist die unterschiedliche Topographie der beiden Meere. Da hier im Gegensatz zur Nordseeküste weder Watt- noch Marschgebiete vorhanden sind, fällt der Unterwasserstand steiler ab und größere Wassertiefen reichen bis an die Küste.

Die ersten Nachweise für geplanten Küstenschutz an der deutschen Ostseeküste liegen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern vor. Hier spielt der Küstenschutz mithilfe von Dünen seit dem frühen 13. Jahrhundert eine bedeutende Rolle. In Schleswig-Holstein gibt es erste Aufzeichnungen über den Küstenschutz in Form von Deichbau seit dem Jahr 1581. Neben dem Küstenschutz durch Dünen und Deiche fanden auch Buhnen ab dem 19. Jahrhundert einen breiten Einsatz.

Im November 1872 ereignete sich eine Katastrophensturmflut, die viele Küstenschutzwerke zerstörte und vermehrte Bauarbeiten an der deutschen Ostseeküste nach sich zog. Überwiegend handelte es sich um den Bau von harten Küstenschutzmaßnahmen. Heutzutage wird beim Küstenschutz vermehrt auf weiche Küstenschutzmaßnahmen geachtet. Aufgrund des Klimawandels ist mit einer notwendigen Anpassung der Küstenschutzmaßnahmen an der deutschen Ostseeküste zu rechnen.

Grundlagen für den Küstenschutz mini|Die Boddenküste bei Rügen, Mecklenburg-Vorpommern. Die heutige Ostseeküste Deutschlands hat eine Länge von insgesamt 2582 km. Davon entfallen 637 km auf die Küste Schleswig-Holsteins und 1945 km auf die Küste Mecklenburg-Vorpommerns. Bezogen auf die Gesamtlänge entspricht die Küste Schleswig-Holsteins 25 % und die Mecklenburg-Vorpommerns 75 %. In Mecklenburg-Vorpommern besteht der größte Teil der Küste aus der Boddenküste, welche eine Länge von 1358 km aufweist. 40 % der Küste in Mecklenburg-Vorpommern zählen zum Festland, 60 % entfallen auf über 50 Inseln. Des Weiteren dominieren die Flachküsten deutlich. Steilküsten machen nur 18 % der Küstenlänge in Mecklenburg-Vorpommern aus. In Schleswig-Holstein umfassen Steilufer dagegen etwa 30 % der Küstenlinie.

Die deutsche Ostseeküste ist einem ständigen Wandel unterworfen, der durch den häufigen Wechsel zwischen Steilküsten und Flachküsten gekennzeichnet ist. Diese Küstenveränderungen werden nicht ausschließlich durch Sturmfluten verursacht, sondern sind auch Ergebnis langzeitiger Einwirkungen bei mittleren Wasserständen. Von Sturmwässern wird an der Ostsee laut dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie gesprochen, wenn die Pegelstände um 1,5 m erhöht sind. Bei schweren Ereignissen kann der Pegel bis auf 2 Meter ansteigen, bei sehr schweren liegt er bei über 2 m. An den Außenküsten von Mecklenburg-Vorpommern wird ab einer Pegelhöhe von 1,71 m über NN von einem schweren Sturmhochwasser gesprochen, an den Bodden- und Haffküsten ab 1,31 m über NN.

Da der Tideeinfluss an der Ostsee weitestgehend konstant ist, werden die meisten Wasserstandsschwankungen aufgrund von Windeinfluss erzeugt. Diese kurzperiodischen, küstenformbedingten Schwingungen des Binnenmeeres Ostsee werden Seiche genannt. Die Ostsee formt dabei stetig ihre Uferlinie und bewirkt durch den Sedimenttransport einen Küstenausgleich. Die Küstenlinie wird durch eine Wechselwirkung von Seegang, Brandung, Riff-, Strand- und Strandwallumbildung geprägt.

Im Gegensatz zur deutschen Nordseeküste ist die überflutungsgefährdete Fläche der Ostseeküste relativ klein, jedoch befinden sich in den potentiell betroffenen Gebieten hohe Wertekonzentrationen und Bevölkerungszahlen. In Schleswig-Holstein ist etwa ein Viertel der Landesfläche als Küstenniederungsgebiet im Falle einer Sturmflut ohne ausreichenden Küstenschutz gefährdet. In diesen überflutungsgefährdeten Gebieten sind etwa 354.000 Menschen beheimatet. Zusätzlich sind in den gefährdeten Küstenniederungen Sachwerte in Höhe von insgesamt 48 Milliarden Euro vorhanden. Maßnahmen zum Schutz von Bevölkerung und Sachgütern sind somit erforderlich und ein wirkungsvoller Küstenschutz für den Wirtschafts- und Lebensraum Küste ist unabdingbar. Vor allem dicht besiedelte Küstenstädte wie Kiel oder Lübeck weisen im Vergleich zu ihrer Fläche hohe Einwohnerzahlen und ein hohes Schadenspotenzial auf. Hier können wegen der engen Bebauung keine flach geböschten Erddeiche errichtet werden, sodass alternativ Hochwasserschutzwände mit verschließbaren Öffnungen für den Verkehr eingesetzt werden müssen. Diese sind jedoch mit hohen Kosten verbunden.

Küstenhochwasserschutz und Küstensicherung mini|Schautafeln zum Thema Küstenschutz am Schönberger Strand, Schleswig-Holstein. Der Begriff Küstenschutz umfasst in erster Linie den Schutz der Menschen und ihrer Sachwerte vor den zerstörerischen Angriffen des Meeres. Dabei wird zwischen Küstenhochwasserschutz sowie Küstensicherung unterschieden. Küstenhochwasserschutz dient dem Schutz der Niederungsgebiete vor Meeresüberflutungen durch Neubau, Verstärkung und Unterhaltung von Deichen, Sperrwerken und sonstigen Hochwasserschutzanlagen. Küstensicherung dient der Sicherung der Küsten gegen Uferrückgang und Erosion durch Neubau, Verstärkung und Unterhaltung von beispielsweise Buhnen und Sicherungsdämmen sowie durch den Erhalt des Deichvorlandes. Küstenschutzmaßnahmen dienen somit dem Grundbedürfnis der Bevölkerung, den Küstenraum als einen wichtigen Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraum gegen Überflutungen und vor irreversiblen Landverlusten zu schützen.

Die Anfänge des Küstenschutzes bis zur Sturmflut 1872 Mecklenburg-Vorpommern mini|Mit Strandhafer bewachsene Küstendüne in Dierhagen, Mecklenburg-Vorpommern. Die Anfänge des Dünenbaus stellen den Beginn eines systematischen Küstenschutzes an der Ostseeküste dar. Dessen Ziele waren es zunächst, Vorkehrungen gegen das Versanden von Wasserstraßen und Häfen zu treffen und Landverluste vor Seezeichen, Lotsenstationen, Siedlungen und an landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verhindern. Die ersten dokumentierten Küstenschutzmaßnahmen an der deutschen Ostseeküste entstanden im 13. Jahrhundert. Dabei handelte es sich um die Sicherung der Hafeneinfahrt der Stadt Rostock durch Dünenbau. Die Seestadt Rostock nimmt ihre Bedeutung vorrangig aus ihrem Hafen und dem weiten Bereich der Rostocker Heide, der meerbespült ist. Diese beiden Faktoren waren jedoch dauerhaft durch die See bedroht, weshalb die Stadt sich sehr um deren Schutz bemühte.

Im Jahr 1423 wurden erste Zäune auf Dünen in Mecklenburg-Vorpommern errichtet, die den Sand festhalten und somit die Dünen erhöhen sollten. Diese bestanden aus Weidengeflecht, das mithilfe von Pfählen im Sand verankert war. Im 16. Jahrhundert wurde der Dünenbau- und Schutz in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorangetrieben, indem Kiefernsamen in die Dünen eingesetzt, Weiden gepflanzt, Strandhafer zur Dünenbefestigung genutzt und die Bauern zur Düngung und Befestigung der Dünen verpflichtet wurden. 1579 wurden nachweislich Samen des Strandhafers in die Warnemünder Ostdüne eingepflanzt. In Mecklenburg-Vorpommern entstand so eine ausgereifte Dünenkultur. Saat und Pflanzen wurden gemeinsam in die Dünen eingesetzt, Zäune wurden zum Schutz errichtet und der Bewuchs somit dauerhaft gemacht. Als weitere Beispiele wurden im Jahr 1826 die Dünen auf der Insel Usedom einem planmäßigen Dünenbau unterzogen. 1847 wurde durch die Dünenordnung des Amtes Ribnitz neben dem Fahren, Reiten, Viehtreiben und Weiden in den Dünen auch ausdrücklich das Gras- und Dünenkornschneiden verboten und Strandvögten wurde das Recht erteilt, bei Verstoß empfindliche Strafen aufzuerlegen. 1864 wurde die Bewirtschaftung der Dünen der Wasserbauverwaltung übertragen.

Die frühen Anfänge des Deichbaus mini|Deichbau in früher Zeit. Im 19. Jahrhundert war der Deichbau mit harter körperlicher Arbeit verbunden. Der eigentliche Deichbau begann etwa im Jahr 1581 mit der Eindeichung des Geltinger Noors. in Schleswig-Holstein. Die Lage des Deiches und seine genaue Gestalt sind heute nicht mehr nachweisbar, weil dieser bei einer der Sturmfluten von 1625 oder 1694 untergegangen sein soll. Dennoch ist zu erkennen, dass von der Brandung aufgeworfene Strandwälle den Ansatz für die Deichbauten bildeten. Diese Deiche sind jedoch aufgrund des natürlichen Strandrückgangs gefährdet. Massive Fußbefestigungen und Buhnen waren daher nur effektiv, sofern der natürliche Sandtransport ausreichend Sediment zuführte, sodass Unterspülungen ausblieben.Johann Kramer: Küstenschutzwerke an der deutschen Nord- und Ostsee. In: Die Küste. Band 32, 1978, S. 124–139. Um alle Strände erhalten zu können, war der Sandvorrat der Küstenvorfelder wiederum zu gering. Die negative Sandbilanz stellte die Bevölkerung ebenfalls vor Probleme, die vorhandenen Steilküsten zu schützen.

Der Deichbau ab Mitte des 19. Jahrhunderts mini|Historische Deichbauten in der Probstei Ab Mitte des 19. Jhd. wurde effektiv mit dem Deichbau begonnen. Die zweite Eindeichung des Geltinger Noors in den Jahren von 1821 bis 1828 hatte mehr Bestand. Zur selben Zeit wurde auch in der Probstei mit dem Bau von Deichen begonnen. 1821 wurden der Wendtorfer Deich und der Wischer Deich und im Jahr 1826 der Barsbeker Deich erbaut. Die Deicharbeiten in der Probstei wurden von Dorfschaften ausgeführt, deren Mitglieder sich meist freiwillig zu einer Baugemeinschaft zusammenfanden, um ihren Grundbesitz und sich selbst zu schützen. Diese Zusammenschlüsse waren eine Vorstufe der später gegründeten Deich- und Entwässerungsverbände. Für den Deichbau musste Boden aus dem nahen Umland entnommen werden und das Arbeitsgerät bestand hauptsächlich aus Fuhrwerken und Grabgeräten. Deshalb konnten die Deiche nicht viel höher als die vorhandenen Strandwälle erbaut werden, sodass der Deichschutz selbst gering ausfiel. 1866 setzte nach der Eingliederung Schleswig-Holsteins in den Preußischen Staat eine landeskulturelle Förderung zum verstärkten Deichbau ein, durch die folgende Planungen erarbeitet, teilweise umgesetzt, jedoch nicht vollendet wurden, da die Sturmflut von 1872 sie wieder zerstörte: 1866/67 Bedeichung der Probstei längs des Strandwalls 1868 Bedeichung der Klosterseeniederung 1871 Bedeichung nördliches Seenbecken auf Fehmarn 1871 Bedeichung Fastensee bei Westermarkelsdorf auf Fehmarn.

Die zuvor erwähnten Buhnen fanden bereits vor dieser Zeit einen breiten Einsatz. 1843 wurden auf der Insel Rügen die ersten Buhnen errichtet. Weitere erbaute man auf der Insel Ruden sowie später auf der Insel Usedom in den Jahren 1859 bis 1862. Am meisten Verwendung fand die hölzerne Pfahlbuhne.

Die Entwicklung der Küstenschutzmaßnahmen an der Ostsee von 1872 bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts Nach der schweren Sturmflut im Jahre 1872 konnten viele Dünen den enormen Wassermassen nicht mehr standhalten. Aus diesem Grund begannen entlang der Ostseeküste vermehrte Bauarbeiten, bei denen Deiche mit einer Grasdecke errichtet wurden. Durch den 1884 errichteten Seedeich Prerow-Pramort sollte besonders die Halbinsel Darß-Zingst vor Sturmfluten geschützt werden. Außer Deichen mit Kronenhöhen von bis zu NN + 5,0 m wurden in dieser Zeit Betondecken in Heringsdorf und ein Steinwall aus Granit mit einer Länge von 1,3 km vor Hiddensee errichtet. mini|Hölzerne Buhnen in Warnemünde, Mecklenburg-Vorpommern. Erwähnenswert ist auch das im Jahre 1938 entworfene Totalitätsverfahren. Hierbei sollten Buhnen aus Stahlspundwänden in einem Abstand von 500 Metern an einer Abbruchkante angelegt werden. Die Großbuhnen würden sich selbst durch Abbruchmaterial vergrößern und so zur Stranderhaltung beitragen, da dadurch der Küstenstrom unterbrochen wäre. Jedoch wurde daran gezweifelt, dass auf diese Weise wirklich breitere und längere Strände geschaffen werden könnten. Deshalb kam es nie zur Umsetzung dieses angedachten Projektes.