Digitale Betriebsstätte ist ein Begriff aus dem internationalen Steuerrecht. Er soll der Erfassung von unternehmerischen Umsätzen und Gewinnen in einem Land dienen, in dem ein Unternehmen zwar keine feste Geschäftseinrichtung im Sinne des AO unterhält, aber Umsätze durch eine wesentliche digitale Präsenz erwirtschaftet, etwa digitale Transaktionen mit inländischen Kunden. Diese Tätigkeit deutet auf eine intensive Verbindung mit einer Betriebsstätte in einem anderen Staat hin und soll die Besteuerung dieser Umsätze rechtfertigen.
Eine klassische Betriebsstätte wie eine Zweigniederlassung oder eine Geschäftsstelle ist physisch vorhanden und weist eine konkrete unternehmerische Tätigkeit auf, die auch steuerlich erfasst wird. Dieses Konzept ist aber nicht dazu geeignet, die digitale Wirtschaft sachgerecht abzubilden, die gezielt diesen steuerlichen Anknüpfungspunkt vermeidet.Schelling-Plan zur Schließung der internationalen Steuerflucht-Routen. Europäische und internationale Maßnahmen zur Vermeidung von Gewinnverschiebungen und des internationalen Steuerbetruges Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 25. November 2017 Bei einer signifikanten digitalen Wirtschaftsleistung soll daher seitens der Steuerbehörden eine digitale Betriebsstätte angenommen, dieser der Umsatz zugewiesen, daraus eine Steuerleistung errechnet und die physisch vorhandene Betriebsstätte damit belastet werden (Art. 5 Abs. 5 OECD-MA). Stand: Juli 2014 (OECD-MA 2014) Einfachgesetzliche Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es dazu aber noch nicht.Werner Mussler: Digitale Unternehmen: Der Weg zur Internet-Steuer in Europa ist weit FAZ, 21. September 2017
Der Begriff der digitalen Betriebsstätte dient der Bekämpfung gezielter Steuervermeidungsstrategien (Base Erosion and Profit Shifting BEPS) international tätiger Unternehmen.
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Internationales Steuerrecht Kategorie:Steuerdelikt Kategorie:E-Business Kategorie:Betriebsstätte