Spionageabwehr bezeichnet die Tätigkeiten von Sicherheitsbehörden, fremde Spione im eigenen Land aufzuklären und zu bekämpfen, um Staatsgeheimnisse zu schützen. Sie umfasst die Abwehr von Spionage-, Sabotage- und sonstigen aktiven Maßnahmen (z. B. politische Beeinflussung) fremder Nachrichtendienste. In einem engen Begriffsverständnis versteht man unter Spionageabwehr nur diese repressiven Maßnahmen. Im weiteren Sinne zählt dazu auch die präventive Spionageabwehr, der personelle und materielle Geheimschutz. Dieser erfolgt durch z. B. den Schutz von Verschlusssachen oder die Sicherheitsüberprüfung von Geheimnisträgern und deren Sensibilisierung vor den Gefahren durch Ausspähung und Ansprache durch gegnerische Nachrichtendienste. Auch die mit dieser Aufgabe betrauten Organisationseinheiten werden Spionageabwehr genannt.
Spionageabwehr zielt nicht nur auf die Abwehr von Angriffen auf Geheimnisse staatlicher Stellen. Sie soll auch vor Spionagetätigkeiten gegen die eigene Wirtschaft schützen, um einerseits Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und andererseits den Abfluss von Wissen über Wehrtechnik zu verhindern. Dazu zählen auch Technologien, die geeignet sind, Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme herzustellen.
Die Gegenspionage ist vom Begriff der Spionageabwehr abzugrenzen. Sie beschreibt die Sammlung und Auswertung von Informationen mit dem Ziel, Erkenntnisse über Strukturen, Methoden, Mittel und Absichten fremder Nachrichtendienste zu gewinnen. Dazu zählt auch die Anwerbung derer Mitarbeiter als Doppelagenten.
Spionageabwehr in Deutschland Alle deutschen Nachrichtendienste sind mit der Spionageabwehr befasst. Grundsätzlich ist gemäß Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig. Auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz besitzen diese Kompetenz. Der Militärische Abschirmdienst wehrt gemäß 1 Abs. 1 Nr. 2 MAD-Gesetz die Spionage gegen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ab, wozu auch die Auslandseinsätze der Bundeswehr gehören. Der Bundesnachrichtendienst bekämpft gemäß BND-Gesetz die gegen ihn selbst gerichtete Spionage in eigener Zuständigkeit.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist auch die Polizei, hier insbesondere das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, involviert. Auf Seite der Staatsanwaltschaft ist allein der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof für die Verfolgung von Spionage-Tatbeständen befugt ( Abs. 1 Satz 1 GVG). Dort besteht eine eigene Spionageabteilung. Dazu zählen unter anderem Landesverrat ( StGB) und geheimdienstliche Agententätigkeit ( StGB). Sie werden vor den Oberlandesgerichten angeklagt, die in Organleihe gemäß Abs. 5 Nr. 5 Grundgesetz i. V. m. Abs. 6 GVG Bundesgerichtsbarkeit ausüben.
Spionageabwehrbehörden in anderen Staaten
Land SpionageabwehrbehördeAustralienAustralian Security Intelligence Organisation (ASIO)BelgienStaatssicherheit (VSSE)BrasilienAgência Brasileira de Inteligência (ABIN)DänemarkPolitiets Efterretningstjeneste (PET)FrankreichDirection générale de la sécurité intérieure (DGSI)GriechenlandEthniki Ypiresia Pliroforion (EYP)IndienIntelligence BureauIsraelSchin Bet ItalienAgenzia Informazioni e Sicurezza InternaCentro Intelligence Interforze KanadaCanadian Security Intelligence Service (CSIS)NiederlandeAlgemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (AIVD)ÖsterreichBundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (zivil)Abwehramt (militärisch)PakistanInter-Services Intelligence PolenAgencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego (ABW)PortugalServiço de Informações de Segurança (SIS)RumänienServiciul Român de Informații (SRI)RusslandFSBSchwedenSäkerhetspolisen (Säpo)SchweizNachrichtendienst des Bundes (NDB)Militärpolizei Abschirmdetachement (MPAD)SüdafrikaState Security AgencyTschechische RepublikBezpečnostní informační služba (BIS)TürkeiMITVereinigtes KönigreichSecurity Service (MI5)USAFederal Bureau of Investigation (FBI)Defense Intelligence Agency (DIA)
Literatur
In:
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Spionage