Das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT) (vormals Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, PTLV) ist die zentrale hessische Polizeibehörde für Ausstattung und Beschaffung der hessischen Polizei, darunter Informations-, Kommunikations-, Fahrzeug-, Waffen- und sonstige Einsatztechnik sowie Dienstbekleidung. Das Präsidium hat seinen Sitz im Europaviertel in Wiesbaden und ist im Rahmen der Polizeiorganisationsreform im Jahr 2001 hervorgegangen aus dem aufgelösten Hessischen Polizeiverwaltungsamt (vormals Wirtschaftsverwaltungsamt der hessischen Polizei), aus der IT-Abteilung des Hessischen Landeskriminalamtes und aus Teilen des ebenfalls aufgelösten Hessischen Polizeiverkehrsamtes (HPVkA).
Aufgaben mini|Organigramm des HPT
Das Präsidium ist verantwortlich für die Erarbeitung und Umsetzung von technischen Standards und als zentrale Beschaffungsstelle für die technische Ausstattung, insbesondere der Mobilität und des Flottenmanagements der hessischen Polizei auf der Straße, auf dem Wasser und in der Luft der Dienstbekleidung (auch für die Justizbehörden) der Ausrüstung (Waffen, Munition, Gerät) die Funktion des Abfall- und Gefahrgutbeauftragten der hessischen Polizei, auch für Kosten und Forderungen als Koordinierungs-, Kompetenz- bzw. Beratungsstelle in Angelegenheiten der Abfallentsorgung und des Gefahrguttransportes und Koordinierungsstelle für Grundsatzfragen des Arbeitsschutzes der hessischen Polizei das kaufmännische Rechnungswesen die Koordination, Überwachung und die operative Umsetzung der Vorgaben der Informations- und Kommunikationstechnik-Sicherheit, damit für den Betrieb und die technische/taktische Betreuung des polizeilichen und nichtpolizeilichen hessischen BOS-Digitalfunks und autorisierte Landesbetriebsstelle Digitalfunk (LBD) für den landesweiten Betrieb die Planung und Bedarfsermittlung sowie die Durchführung von Projekten, die die Betreuung und Weiterentwicklung der fachlichen Anwendungen für die Bauplanungskoordination bei Neubau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen umfassen, auch für die Koordination zwischen dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen und den hessischen Polizeibehörden die Produktberatung für polizeiliche Anwendungen die technische Koordination der hessischen Callcenter und den Betrieb des eigenen Callcenters die Verwertung von Asservatwaffen, auch für die Waffenbehörden (Landrats- und Ordnungsämter) sowie Justizbehörden.
Organisation Mit diesen Aufgaben übt das HPT über die dem Landespolizeipräsidium nachgeordneten Polizeipräsidien die Fachaufsicht bezüglich der Informations- und Kommunikationssysteme sowie der technischen Ausstattung aus und kann in diesem Rahmen die erforderlichen Weisungen auch für den Einzelfall erteilen. Beim HPT mit Hauptsitz in 65197 Wiesbaden, Willy-Brandt-Allee 20, sind ca. 480 Personen beschäftigt. Es handelt sich dabei um eine aufgabenbezogene personelle Mischung aus Fach- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten, Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Tarifbeschäftigten. Die Polizeibeamtinnen und -beamten kommen sowohl aus der Schutz- als auch aus der Kriminalpolizei. Frank von der Au ist seit März 2023 Präsident des Präsidiums, er folgte auf Karl-Heinz Reinstädt, der von September 2016 bis Juli 2022 das Amt leitete.
Das HPT ist strukturiert inDie Organisationsstruktur der hessischen Polizei Organigramm des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik als PDF-Dokument abrufbar unter „Vier zentral zuständige Behörden“, Stand: 29. Juni 2020 Präsident und Vizepräsident mit Präsidialbüro Abteilung 1: Verwaltung Abteilung 2: Ausstattung/Sonderzuständigkeiten Abteilung 3: Polizeiliche Informations- und Kommunikationstechnik Abteilung 4: BOS-Funk Hessen INNOVATION HUB 110
Abteilung 1 – Verwaltung Die Abteilung 1 gliedert sich in Hauptsachgebiete mit nachgeordneten Sachgebieten 11 – Justiziariat 12 – Beschaffung 121 – Vergabemanagement 122 – Vertragsmanagement 123 – Kompetenzstelle Beschaffung 13 – Rechnungswesen 132 – Internes Rechnungswesen 14 – Forderungen 141 – Zivilrechtliche Forderungen 142 – Öffentlich-rechtliche Forderungen 15 – Personal/Innere Verwaltung 151 – Personalangelegenheiten 152 – Innere Verwaltung 153 – Personalgewinnung/-entwicklung
Geschäftsstelle Gesundheit
Justiziariat Das Justiziariat berät die Behördenleitung, die Abteilungen und die Hauptsachgebiete in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Verwaltungskosten- und Schadenersatzangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten der Behörde sowie arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen. Des Weiteren nimmt das Justiziariat die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Behörde nach außen wahr. Es führt außerdem rechtliche Bewertungen durch und bereitet Stellungnahmen der Behörde zu Entwürfen von Rechtsvorschriften, Dienstanweisungen oder sonstigen rechtlichen Fragestellungen vor. Darüber hinaus werden im Justiziariat Sachverhalte in Zusammenhang mit Fragen des Sponsorings bewertet.
Beschaffung Das Beschaffungswesen steht im Fokus aller HPT-Abteilungen. Während die Fachabteilungen unter anderem dafür zuständig sind, die polizeilichen Standards festzulegen und umzusetzen, ist das Beschaffungswesen als eine von drei Zentralen Beschaffungsstellen (ZBSt) des Landes Hessen für die vergaberechtliche Durchführung aller polizeilichen Beschaffungsvorhaben zuständig (§ 95 Abs. 1 HSOG). Auch die Bekleidungsbeschaffung der hessischen Justiz wird zusammen mit dem Hauptsachgebiet 21 – Bekleidung übernommen. Das Beschaffungswesen berät und unterstützt die Polizeibehörden im Sinne einer Querschnittseinheit zu allen Fragen des Vergabe- und des Vertragsrechts. Das stellt sicher, dass die für eine funktionsfähige Polizei notwendigen Beschaffungen effizient, zeitnah und rechtskonform durchgeführt werden können. Auch ein großer Teil der Bestellabwicklung für die gesamte hessische Polizei erfolgt hier. Die dafür notwendige Spezialisierung ist gewährleistet durch die Aufteilung in die drei Sachgebiete „Vergabemanagement“, „Vertragsmanagement“ und „Kompetenzstelle Beschaffung“.
Rechnungswesen Das Land Hessen hat sich in seiner Landeshaushaltsordnung selbst verpflichtet, über seine Einnahmen und Ausgaben wie ein ordentlicher Kaufmann/Unternehmen mit einer Buchführung in Sinne des HGB Rechenschaft abzulegen. Das Hauptsachgebiet 13 nimmt die Fachaufsicht über das kaufmännische Rechnungswesen aller hessischen Polizeibehörden wahr. Die Abgabe von Steuererklärungen, die Erstellung der Bilanz, die Betreuung des elektronischen kreditorischen Rechnungs-Workflows und die Koordination der Haushaltsaufstellung sind weitere Aufgaben mit polizeibehördenübergreifendem Charakter. Eine weitere Aufgabe ist die kaufmännische Buchführung zuständig. Die Tätigkeiten übernimmt ein Team aus Diplom-Kaufleuten, Diplom-Betriebswirten, Steuer- und Verwaltungsfachwirten sowie Verwaltungsbeamten und -angestellten.
Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Forderungen Das Hauptsachgebiet 14 besteht aus den Sachgebieten 141 – Zivilrechtliche Forderungen und 142 – Öffentlich-rechtliche Forderungen. Ersteres befasst sich mit der Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher Polizei-Forderungen des Landes, beruhend auf Dienstunfällen und außerdienstlichen Unfällen von Polizeibeamten, Sachbeschädigung von Landeseigentum und Unfällen beihilfefähiger Angehöriger nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und anderen Rechtsgrundlagen. Die Zuständigkeit erstreckt sich über die Haftungsprüfung, die Geltendmachung der Forderung bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung oder Zivilklage. Das bedeutet, dass unabhängig von der Einleitung strafrechtlicher Verfahren hier die Schadensverursacher zur Rechenschaft gezogen werden. So geht neben der Regulierung des dem Land Hessen tatsächlich entstandenen Schadens auch eine Signalwirkung aus: Sowohl dem Bürger als auch den Bediensteten der hessischen Polizei wird deutlich vor Augen geführt, dass die widerrechtliche Verletzung der Rechtsgüter von Polizeibeamten (und ihren Angehörigen) oder von Eigentum des Landes Hessen nicht folgenlos bleibt.
Im Sachgebiet 142 werden Kosten polizeilicher Maßnahmen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie nach anderen Vorschriften des Verwaltungskostenrechts für Amtshandlungen der Polizei geprüft und durchgesetzt. So trägt der Bürger unter anderem Einsatzkosten, die aufgrund einer Falschalarmierung der Alarmanlage zu einem Polizeieinsatz führte. Wer zur Ausnüchterung dem Polizeigewahrsam zugeführt werden muss oder eine Gefahrenlage oder Straftat vortäuscht, haftet ebenso für die Einsatzkosten als „Verhaltensstörer“. Werden mobile Halteverbotsschilder missachtet oder sonstige Gefahrensituationen im Straßenverkehr herbeigeführt, die zu einer polizeilich veranlassten Abschleppmaßnahme führen, so sind diese Kosten der eigentlich verantwortlichen Person unmittelbar aufzuerlegen. Umfangreiche vorsätzlich herbeigeführte Suchmaßnahmen bleiben ebenfalls nicht folgenlos und führen in der Regel zu einem Kostenbescheid. Darüber hinaus können Amtshandlungen der Polizei wie Auskünfte, Gewährung von Akteneinsicht sowie die Widerspruchsbearbeitung nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostVerz.) kostenpflichtig sein.
Die überwiegenden kostenpflichtigen Polizeieinsätze sind unter der Hauptgruppe 5 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostVerz-MdIS) geregelt.
Personal/Innere Verwaltung Das Hauptsachgebiet 15 untergliedert sich in drei Sachgebiete mit jeweils unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten. Dem Sachgebiet 151 – Personal obliegt die personalrechtliche Betreuung der HPT-Beschäftigten, die sich aus Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeamten sowie Polizeivollzugsbeamten zusammensetzt. Des Weiteren ist hier das Stellenplanmanagement angesiedelt. Die Vielfalt der Mitarbeiterstruktur bedingt ein breites Aufgabengebiet vom Einstellungsverfahren bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und von der ersten Ernennung bis zur Versetzung der Beamten in den Ruhestand. Vorgelagert sind stets Auswahlverfahren mit Auswahlgesprächen. Für die Tarifbeschäftigten ist es erforderlich, Stellenbeschreibungen und -bewertungen zu erstellen. Die daraus resultierenden Stellenausschreibungen werden über Medien und digitale Plattformen („E-Recruiting“) veröffentlicht und das Auswahlverfahren nimmt seinen Lauf. Nach Auswahlgesprächen und -entscheidung werden Arbeitsverträge unter Einhaltung des Tarif- und Eingruppierungsrechts gefertigt. Für die Beamtenstellen gibt es ebenfalls Stellenausschreibungen, um mittels Auswahlverfahren mit Auswahlgesprächen Beamte (Polizeivollzugs- oder Verwaltungsbeamte) unter anderem im Rahmen einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an das HPT zu binden.
Das Sachgebiet 152 – Innere Verwaltung ist als zentrale Anlaufstelle für die Regelungen und den Ablauf des inneren Dienstbetriebs unter anderem zuständig für das Erstellen, Verwalten und Fortschreiben der HPT-Dienstanweisungen, die Umsetzung von Organisationsänderungen, das Anpassen des Geschäftsverteilungsplans und die erforderlichen administrativen Maßnahmen im Zusammenhang mit Personalveränderungen (zum Beispiel Neueinstellungen, Versetzungen, Umsetzungen). Zum Sachgebiet gehört auch die Poststelle. Ihre Beschäftigten nehmen unter anderem die interne Postverteilung vor und führen Post- und Kurierfahrten zu den HPT-Außenstellen sowie zu anderen Behörden durch. Zu den weiteren Aufgaben des Sachgebiets gehören die Abrechnung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld, die Aktualisierung und Überwachung der turnusmäßigen Belehrungen sowie das Verfassen von Nachrufen.