Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ wurde im März 1992 vom Deutschen Bundestag aus eingesetzt, die zweite Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ im September 1995. Sie befassten sich mit Aufarbeitung und Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Wiedervereinigung. Parallel zu juristischer Aufarbeitung und der Arbeit der BStU sollte sie vor allem „Beiträge zur politisch-historischen Analyse und zur politisch-moralischen Bewertung“ (Bundestag Drucksache 12/8720: 9) der SED-Diktatur leisten und Politikempfehlungen für den weiteren Umgang mit der DDR-Vergangenheit erarbeiten. Darüber hinaus sollte das Gremium einen Beitrag zur Versöhnung der Gesellschaft leisten, der Bevölkerung Hilfestellungen bei der Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit anbieten, im Dialog mit der Öffentlichkeit das demokratische Selbstbewusstsein stärken und die Weiterentwicklung einer gemeinsamen politischen Kultur unterstützenBundestag Drucksache 12/7820 1994: Bericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/12/078/1207820.pdf.
Ihren Abschlussbericht veröffentlichte die Kommission im Mai 1994, woraufhin der Bundestag die Einsetzung einer zweiten, stärker fokussierten Enquete-Kommission mit dem Titel „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ beschloss. Diese sollte die Ergebnisse des ersten Gremiums weiter vertiefen und Beiträge zur gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit leisten. Außerdem sollte sie das demokratische Selbstbewusstsein der Bevölkerung weiter festigen, die innere Versöhnung der Gesellschaft vorantreiben sowie aktuelle Fragen des Wiedervereinigungsprozesses aufgreifen und Handlungsempfehlungen erarbeitenBundestag Drucksache 13/11000 1998: Schlußbericht der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“. Online verfügbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/110/1311000.pdf.
Einsetzung der Enquete-Kommission Nach Beschluss des Bundestags (Bundestag Drucksache 12/2330 vom 11. März 1992) konstituierte sich die Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ am 19. März 1992 und wählte den Abgeordneten Rainer Eppelmann (CDU/CSU) einvernehmlich zu ihrem Vorsitzenden. Dabei umfasste die Kommission insgesamt 27 Mitglieder, die sich gemäß der Sitzverteilung im Parlament aus 16 Abgeordneten sowie elf externen Sachverständigen zusammensetzte. Die einzelnen Abgeordneten wurden jeweils von ihren Fraktionen benannt und stammten mehrheitlich aus Ostdeutschland. (Näheres hierzu siehe Mitglieder).
Die vergleichsweise späte Einsetzung einer solchen Kommission wird in der Wissenschaft häufig auf die besondere Dynamik des Wiedervereinigungsprozesses zurückgeführt, da bereits vor der offiziellen Wiedervereinigung (3. Oktober 1990) auf Seiten der DDR mit der juristischen Aufarbeitung des Regimes begonnen wurde. Dabei kam es vor allem zu Anklagen wegen Amtsmissbrauchs, Korruption und Wahlfälschung. Parallel dazu forderten viele Bürger eine Einsicht in die Akten des MfS. Daher wurde im Juni 1990 ein Sonderausschuss zur Kontrolle der Auflösung des MfS eingerichtet, der später häufig als Gauck-Behörde oder Stasi-Unterlagenbehörde bezeichnet wurde. Auf diese Weise sollte vermieden werden, dass sich dieselben Fehler wie im Umgang mit der NS-Vergangenheit wiederholen, wo die „Überlebenden wie Bettler vor verschlossenen Archivtüren standen, weil Persönlichkeitsrechte der Täter mehr galten als die geraubte Würde [...] der Unterdrückten“ (Gauck, Joachim 2001: 63f).
Erst als die anfängliche Euphorie nach der Grenzöffnung langsam verklang und die Probleme der Wiedervereinigung immer deutlicher spürbar wurden, ertönten Forderungen nach neuen Wegen der Aufarbeitung und zum Umgang mit der DDR-Vergangenheit. Als Ursache hierfür wird in der Literatur häufig die hohe Arbeitslosigkeit im Osten, die schwache Wirtschaft der DDR und die explodierenden Kosten der Wiedervereinigung genannt. Hinzu kommt außerdem, dass der Umbruchsprozess für viele Ostbürger mit einem „Kultur- und Konsumschock“ (Görtemaker, Manfred 2015) einherging, obwohl die Maueröffnung in Ostdeutschland anfänglich als Befreiung und Chance verstanden wurde. Begleitet wurde dieses Klima zudem von wachsender Unzufriedenheit über die Strafprozesse, die wegen des juristischen Rückwirkungsverbots nur sehr wenige Akteure und Funktionäre der SED verurteilen konnten. Außerdem zeigten sich in der Gesellschaft erste Ansätze der Mystifizierung des MfS und der Verharmlosung des SED-Regimes.
Daher wurden Anfang der 1990er Jahre in einer breiten öffentlichen Debatte verschiedene Ideen und Konzepte für Tribunale diskutiert. Diese sollten über juristische Verfahren hinaus moralische Urteile fällen, politische Schuld diskutieren und zuweisen. Angestoßen durch den Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer wurde dabei auch die Einsetzung eines gesamtgesellschaftlichen Tribunals nach Vorbild der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika diskutiert. Basierend auf dem Argument, dass dem Bundestag als höchster demokratisch gewählter Instanz eine besondere Verantwortung für die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zukomme, entschieden sich die Abgeordneten im März 1992 schließlich für die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.Bundestag Drucksache 12/2597 1992: Beschlußempfehlung und Bericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur“. Online verfügbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/025/1202597.pdf
Damit war das Gremium, wie bei Enquete-Kommissionen üblich, dem Parlament untergeordnet und setzte sich aus einer Kooperation von Abgeordneten und Experten zusammen. So konnte die Kommission eng an den Bundestag gebunden und gleichzeitig vermieden werden, dass ein Tribunal ohne demokratische Legitimation die DDR-Vergangenheit aufarbeiten würde. Dabei wurde stets betont, dass die politisch motivierte Arbeit der Enquete-Kommission die juristische und wissenschaftliche Aufarbeitung der DDR nicht vorwegnehmen oder ersetzen dürfe.
Mit dem Ziel „Beiträge zur politisch-historischen Analyse und zur politisch-moralischen Bewertung zu erarbeiten“ (Bundestag Drucksache 12/7820: 9), betrieb die Kommission zwischen 1992 und 1994 aufwändige Recherchen im Umfang von über 15.000 Seiten, die kondensiert in einem Abschlussbericht im Mai 1994 veröffentlicht wurden und in der Drucksache 12/7820 des Bundestags öffentlich einsehbar sind. Während ihrer Arbeit führte die Enquete-Kommission 44 öffentliche und 37 nicht öffentliche Anhörungen durch, wobei insgesamt 327 Zeitzeugen und Wissenschaftler angehört wurden.
Mitglieder +Ordentliche Mitglieder (Abgeordnete)NameFraktionPositionRainer EppelmannCDU/CSUVorsitzenderHartmut Büttner (ab 10. 93)CDU/CSUWolfgang Dehnel (bis 11. 92)CDU/CSUSusanne Jaffke (bis 9. 92)CDU/CSUHarald Kahl (bis 10. 93)CDU/CSUHartmut Koschyk (ab 10. 93, Obmann ab 7. 93)CDU/CSUObmann ab 7. 93Rudolf Krause (bis 3. 93)CDU/CSUKlaus-Heiner Lehne (von 10. 92 bis 10. 93)CDU/CSUMaria Michalk (ab 3. 93)CDU/CSUGünther MüllerCDU/CSUDorothee Wilms (Obmann bis 7. 93)CDU/CSUObmann bis 7. 93Roswitha Wisniewski (ab 11. 92)CDU/CSUChristel Hanewinkel (bis 9. 93)SPDStephan HilsbergSPDRegina Kolbe (ab 9. 93)SPDMarkus MeckelSPDObmannMargot von RenesseSPDstellv. VorsitzendeGert WeisskirchenSPDDirk HansenFDPObmannJürgen SchmiederFDPGerd PoppeBündnis 90/Die GrünenObmannDietmar KellerPDS/LLObmann +SachverständigeNameFachgebietBernd FaulenbachGeschichtswissenschaftAlexander FischerOsteuropäische GeschichteKarl Wilhelm FrickePublizistMartin GutzeitTheologe und Berliner Landesbeauftragter für die Akten des MfSHans-Adolf Jacobsen (ab 3. 93)PolitikwissenschaftWalter Kempowski (bis 12. 92)Lehrer und SchriftstellerArmin MitterGeschichteMartin-Michael PassauerPfarrer und Superintendent des Kirchenkreises Berlin Stadt IIIFriedrich-Christian SchroederJura (Strafrecht, Strafprozeßrecht und Ostrecht)Hermann WeberPolitikwissenschaft und ZeitgeschichteManfred WilkeSoziologieHerbert WolfÖkonomie
Aufgaben und Ziele Die Aufgaben der Enquete-Kommissionen sind in den ersten Abschnitten der Abschlussberichte sowie den Beschlussempfehlungen des Bundestags zu deren Einsetzung (Drucksachen 12/2597, 13/1535 und 13/1762) ausführlich dargestellt. Da sich die Aufgabenbereiche und Ziele von beiden Kommissionen zur Aufarbeitung und Überwindung des SED-Regimes stark überschneiden und ihre Arbeit im wissenschaftlichen Diskurs zumeist demselben Aufarbeitungs- bzw. Transitional Justice Prozess zugeordnet wird, wird im Folgenden nicht trennscharf zwischen den Aufgaben und Zielen beider Gremien unterschieden. Insgesamt lassen sich in den oben genannten Dokumenten fünf Hauptziele der beiden Enquete-Kommissionen identifizieren: Die Enquetekommissionen verfolgten einerseits das Ziel, die Geschehnisse in der DDR aus politisch-historischer und politisch-moralischer Perspektive aufzuarbeiten und zu bewerten (vgl. BTD 12/7820: 9). Auf diese Weise sollte vor allem ermittelt werden, was in der DDR passiert ist, wer daran in welchem Maß beteiligt war und wie damit in Zukunft umgegangen werden kann. Wie die Formulierung des Ziels bereits vermuten lässt, handelte es sich hierbei in erster Linie um eine politisch motivierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Diese sollten nicht mit einer rein wissenschaftlichen Analyse der Geschehnisse verwechselt werden, weshalb in den Berichten vermehrt auf den politischen Charakter der Enquete-Kommissionen und ihrer Arbeit aufmerksam gemacht wird. Da die Kommissare mit ihren begrenzten Ressourcen nicht der gesamten Komplexität der DDR-Vergangenheit gerecht werden konnten, legten sie bei ihrer Arbeit von Anfang an Schwerpunkte auf verschiedene Themenkomplexe. Zu diesen zählten: „1) Machtstrukturen und Entscheidungsformen im SED-Staat und die Frage der Verantwortung. 2) Rolle und Bedeutung der Ideologie, integrativer Faktoren und disziplinierender Praktiken in Staat und Gesellschaft der DDR. 3) Recht, Justiz und Polizei im SED-Staat. 4) Innerdeutsche Beziehungen und internationale Rahmenbedingungen. 5) Rolle und Selbstverständnis der Kirchen in den verschiedenen Phasen der SED-Diktatur. 6) Möglichkeiten und Formen abweichenden und widerständigen Verhaltens und oppositionellen Handelns, die friedliche Revolution im Herbst 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands“ (Bundestag Drucksache 12/7820: 10). Das zweite Ziel knüpft direkt an die Ergebnisse des ersten Ziels an und versucht Verantwortlichkeiten zu benennen, verletztes Rechtsempfinden wiederherzustellen und die Opfer des SED-Regimes zu rehabilitieren. Dabei sollte die Suche nach historischer Wahrheit und gegenseitigem Verständnis dazu beitragen, die Würde und das verletzte Rechtsempfinden der Betroffenen wiederherzustellen und öffentlich anzuerkennen, sodass „sich die Menschen mit ihren unterschiedlichen Biographien im Einigungsprozeß besser wiederfinden“ (Bundestag Drucksache 13/1100: 11). Damit folgt das Ziel klar dem Prinzip einer „wiederherstellenden Gerechtigkeit“, das durch die Etablierung einer historischen Wahrheit über die Geschehnisse versucht, die Opfer zu rehabilitieren und ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das Leid der Betroffenen sollte so öffentlich anerkannt und entschädigt werden. Dieser Schritt schien im Prozess der deutschen Wiedervereinigung notwendig, da die historische Wahrheit nach rund 40 Jahren DDR eines der wenigen Dinge ist, die für die Opfer des Regimes überhaupt noch wiederherzustellen war; vor allem wegen der Probleme der juristischen Aufarbeitung.