Als Würstchen (auch Rohwürstchen) bezeichnet man in der Regel Rohwürste mit einem Gewicht zwischen 80 und 250 Gramm.

Als Streichfähige Rohwürstchen werden Streichfähige Rohwürste in dünneren Därmen und Wursthüllen abgefüllt. Bei Schnittfesten Rohwürsten wird die übliche Größe prinzipiell nicht in dieser Weise abgewandelt.

Deutschland In Deutschland werden bei der Herstellung von Wurstsorten meist Standardrezepte verwendet. Beispiele dafür sind:Hermann Koch, Martin Fuchs: Die Fabrikation feiner Fleisch- und Wurstwaren. 22., erweiterte Auflage. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-86641-187-6. Bauernseufzer / Bauernstumpen Cabanossi Debrecziner roh Geräucherte Bratwurst Knackwurst: Berliner Knackwurst / Berliner Knacker, Sächsische Knackwurst Kolbac / Kielbossa, Kiolbassa, Kielbassa Landjäger / Rauchpeitschen Schinkenwürstchen / Schinkenwürstel Thüringer Knackwurst Thüringer Bauernknackwurst Westfälinger / Bauernbratwurst

Einzelnachweise

Kategorie:Rohwurst