mini|Titelblatt der 46 Artikel vom 22. April 1525 Der Frankfurter Zunftaufstand vom Ostermontag, den 17. April 1525, brach als Aufstand der Zünfte gegen die politischen, religiösen und sozialen Verhältnisse in der Reichsstadt Frankfurt am Main im Heiligen Römischen Reich aus. Der Aufstand ist eine von etlichen Stadtrebellionen entlang des Mittelrheins und kann als Teil des allgemeinen Bauernaufstands gesehen werden.Peter Blickle: Die Revolution von 1525. Oldenbourg Verlag, 2004, ISBN 3-486-44264-3; S. 12 Die Aufständischen zwangen den Rat der Stadt am Mittwoch, den 22. April 1525, zur Annahme der wahrscheinlich von Gerhard Westerburg verfassten 46 Artikel, eine Zusammenfassung von reformatorischen Positionen sowie bürgerrechtlichen und sozialpolitischen Forderungen. Ihnen wird eine den Zwölf Artikeln der Oberschwaben ähnliche Bedeutung zugesprochen.Richard van Dülmen: Reformation als Revolution, München 1977. S. 47. Mit diplomatischem Geschick brachte der Rat ab Mai 1525 die Aufständischen innenpolitisch in die Defensive und vermied außenpolitisch Sanktionen der im Bauernkrieg siegreichen Fürsten gegen die Stadt. Mit der Abschaffung der 46 Artikel und der Wiederherstellung der politischen Verhältnisse endete der Aufstand am 2. Juli 1525 mit einer Niederlage, führte aber letztlich zur unwiderruflichen Einführung der Reformation und zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse in Frankfurt.
Die Verhältnisse in Frankfurt am Main zu Beginn der Neuzeit mini|Holzschnitt der Stadtansicht um 1549, Vogelschau von Westen Frankfurt am Main gehörte um 1500 zu den mittelgroßen deutschen Städten. Hatten nach dem Bürgerverzeichnis von 1387 noch etwa 10.000 Einwohner in der Stadt gelebt, war ihre Zahl 1440 auf unter 9000 gesunken.Karl Bücher: Die Bevölkerung von Frankfurt am Main im XIV. und XV. Jahrhundert, social-statistische Studien, Tübingen 1886, S. 161 (). 1499 erreichte sie mit etwa 7600, darunter 2583 zur Bede Steuerpflichtige, einen Tiefststand. Erst danach begann sie wieder zu wachsen.Konrad Bund: Frankfurt am Main im Spätmittelalter 1311–1519, in: , S. 66. Etwa zwei Drittel der Einwohner lebten in der dichtbesiedelten Altstadt, überwiegend zünftige Handwerker, Händler und städtische Bedienstete, im kleinbürgerlichen Sachsenhausen etwa 15 %. In der aufgelockerten Neustadt wohnten nur etwa 20 % der Einwohner, vorwiegend nichtzünftige Handwerker und landwirtschaftlich Tätige. Die handwerklichen Berufe differenzierten sich während des Spätmittelalters immer weiter, so dass es nach Bücher schließlich 338 Berufe in der Stadt gab, darunter allein 45 Schmiedeberufe. Nur 23 dieser Berufe tauchen in der Zunftliste von 1525 auf, darunter nur 10 „ratsfähige“ Zünfte: Wollweber, Metzger, Schmiede, Bäcker und Schuhmacher waren im Rat mit je zwei, Kürschner, Gärtner, Löher, Fischer und Krämer mit jeweils einem Ratsherrn vertreten. Die 15 Handwerker bildeten die „Dritte Bank“ im Rat. Die 28 Ratssitze der „Ersten Bank“, auch Schöffenbank genannt, und der „Zweiten Bank“ waren den Patriziern der Ganerbschaften Alten Limpurg und Zum Frauenstein vorbehalten.
Die jüdische Gemeinde Frankfurts, die seit 1462 in der Frankfurter Judengasse siedeln musste, war um 1500 noch sehr klein. Sie bestand aus etwa 15 Haushaltungen, die einschließlich der Dienstboten weniger als 100 Personen umfassten. Die Juden zählten nicht zur städtischen Bürgerschaft, sondern gehörten als Kammerknechte dem Kaiser.
Ebenfalls nicht zu den Einwohnern gerechnet wurden die 240 bis 300 Geistlichen in Frankfurt, darunter etwa 33 Kanoniker und 64 Vikare in den drei Kollegiatstiften St. Bartholomäus, St. Leonhard und Liebfrauen. Etwa 80 bis 100 Ordensbrüder lebten in den drei Männerklöstern der Predigermönche, Karmeliter und Barfüßer. Das Weißfrauenkloster und das Katharinenkloster dienten hauptsächlich der Versorgung unverheirateter Bürgertöchter. Hier lebten etwa 40 bis 50 Klosterfrauen. In den drei Niederlassungen ritterlicher Orden, der Deutschordenskommende, dem Johanniterhof und dem Antoniterhof, lebte etwa 20 bis 35 Brüder. Außerdem bestanden eine Reihe von Niederlassungen auswärtiger Klöster und Stifte, darunter der Arnsburger Hof, der Hainer Hof und der Trierische Hof, in denen etwa 20 Geistliche lebten.
Der Klerus trug wegen seiner Steuerprivilegien nicht zum städtischen Vermögen bei. Etwa die Hälfte der Steuerpflichtigen besaß kein Vermögen über den damaligen Steuerfreibetrag hinaus – ein Drittel der Wohnung, ein Pferd, eine Kuh, Hausrat, Kleider, zwei Silberbecher pro Familie sowie einen Jahresvorrat an Brotgetreide, Wein, Brennholz, Viehfutter und Stroh. 43 % der Bürger gehörten zu den „Nichtshäbigen“, deren Vermögen weniger als 20 Gulden betrug.Friedrich Bothe, Die Entwicklung der direkten Besteuerung in der Reichsstadt Frankfurt bis zur Revolution 1612–1614 (Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen, Bd. 26/2, Leipzig 1906, S. 144) Nur 13 Prozent besaßen ein Vermögen von mehr als 400 Gulden, darunter 1,7 Prozent mehr als 10.000 Gulden.
Das Verhältnis zwischen städtischer Obrigkeit und Klerus war konfliktträchtig. Die Stadt gehörte kirchenrechtlich zum Erzbistum Mainz, vertreten durch den Propst des Bartholomäusstiftes als Archidiakon. Trotz des starken Bevölkerungswachstums seit Anfang des 13. Jahrhunderts hatte es das Stift verstanden, sein Pfarrmonopol zu wahren. Die ganze Stadt bildete eine Pfarrei; der auf Lebenszeit ernannte Stadtpfarrer gehörte als Pleban dem Stiftskapitel an. Erst nach langen, schwierigen Verhandlungen erreichte der Rat 1452 durch Vermittlung des Kardinals Nikolaus von Kues die Erhebung der beiden Kirchen St. Peter in der Neustadt und Dreikönig in Sachsenhausen zu Filialkirchen. Zur Pfarrei Frankfurt gehörten auch die Dörfer Bornheim, Bockenheim und Oberrad. In den Filialkirchen amtierten fünf Kapläne, die vom Stift ernannt wurden und alle Sakramente außer der Taufe spenden durften. Seit 1459 hatte der Stadtpfarrer ein universitätsgelehrter Theologe zu sein, der die Kapläne aus seinen eigenen Einkünften zu unterhalten hatte.
Im Gegenzug hatte der Rat akzeptieren müssen, den Klerus von allen indirekten Steuern zu befreien. Zur direkten Steuer, der Bede, wurde der Klerus seit der „Pfaffenrachtung“, einem 1407 mit dem Erzbischof geschlossenen Vergleich, mit einer Pauschale von 100 Gulden jährlich für jedes der drei Stifte veranschlagt. In Anbetracht des großen kirchlichen Immobilienbesitzes war dies nur ein geringer Betrag, verglichen mit den auf der Bürgerschaft lastenden Steuern. Schon Ende des 14. Jahrhunderts hatte ein Drittel aller Gebäude der Kirche gehört. Auf den übrigen Gebäuden lasteten oft hohe Schulden, deren Hauptgläubiger die Kirche war. Die Schulden konnten meist nicht abgelöst werden (sogenannte ewige Zinsen) und machten viele Immobilien unverkäuflich. Dies führte zu immer größerem Leerstand („Wüstungen“) und Verarmung bzw. Überschuldung der Betroffenen. 1463 gab es bereits über 400 aufgegebene Häuser, die somit auch keine Steuereinnahmen mehr lieferten.Karl Bücher: Die Bevölkerung von Frankfurt am Main im XIV. und XV. Jahrhundert, social-statistische Studien, Tübingen 1886, S. 201f (). Weitgehend unbesteuert blieben auch die Ordensniederlassungen. Zwar verbot die Pfaffenrachtung den Klerikern eigenen Handel, handwerkliche Tätigkeiten und die Beherbergung von Messegästen, doch wurde gegen dieses Verbot häufig verstoßen.
Die Kleriker unterstanden nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit, allerdings gelang es dem Rat im Laufe der Zeit seine polizeirechtlichen Befugnisse gegenüber den Stiften, Klöstern und kirchlichen Höfen durchzusetzen. Dies betraf beispielsweise die Einbeziehung kirchlicher Einrichtungen in die Frankfurter Stadtbefestigung, die Vorschriften zum Feuerschutz und das „Setzrecht“ zur Einleitung von Abwässern in die „Antauchen“, die städtische Kanalisation. Mit den sechs Kirchenpflegschaften und fünf Klosterpflegschaften, einer Art Treuhandverwaltung kirchlichen Vermögens, das aus Stiftungen hervorgegangen war, hatte der Rat zudem ein wirksames Instrument zur Einflussnahme auf Verwaltung und Rechtsgeschäfte dieser Einrichtungen.Konrad Bund: Frankfurt am Main im Spätmittelalter 1311–1519, in: , S. 103–106. Beispielsweise finanzierte der Rat den Neubau des Pfarrturms von St. Bartholomäus. Als dieser die für die Stadtwache und die Sturm- und Feuerglocken notwendige Höhe erreicht hatte, ließ er den Bau 1514 unvollendet einstellen.
Die außenpolitische und volkswirtschaftliche Lage Frankfurts verschlechterte sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts deutlich. Die Stadt grenzte im Westen, Süden und Osten an kurmainzisches Gebiet. Als Kurfürst und Reichserzkanzler konnte der Erzbischof die Stadt politisch und militärisch unter Druck setzen und Einfluss auf den Kaiser ausüben. Nachdem die Stadt Mainz infolge der Mainzer Stiftsfehde 1462 ihre Freiheit verloren hatte, besaß Frankfurt keinen Bundesgenossen mehr in der Region. Der Erzbischof beschlagnahmte das gesamte Vermögen der Stadt Mainz, wodurch Frankfurter Bürger etwa 80.000 Gulden verloren, und versuchte Kaiser Friedrich III. zu bewegen, eine der Frankfurter Messen nach Mainz abzuziehen. Dem Rat gelang es diese Intrige abzuwehren, hing doch der wirtschaftliche Erfolg Frankfurts mehr und mehr vom durch kaiserliche Privilegien geschützten Messehandel und der Königswahl ab.Konrad Bund: Frankfurt am Main im Spätmittelalter 1311–1519, in: , S. 138.
Die wirtschaftliche und politische Krise am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit bewirkte in der Bürgerschaft neben gesteigerter Frömmigkeit eine von der Kirche geschürte Angst vor Sünde, Tod und ewiger Verdammnis, gegen die man sich durch mannigfaltige gute Werke, Seelenmessen, Buße und Ablass zu schützen versuchte. An den großen Prozessionen zu Himmelfahrt, Fronleichnam und am Magdalenentag nahm die gesamte Bürgerschaft mit dem Rat an der Spitze teil. Kurz nach 1500 erreichten die Stiftungen und Vermächtnisse reicher Bürger zugunsten von Kirchen und Klöstern, beispielsweise von Jakob Heller oder Claus Stalburg, einen Höhepunkt.Friedrich Bothe, Das Testament des Frankfurter Großkaufmanns Jakob Heller vom Jahre 1519. Ein Beitrag zur Charakteristik der bürgerlichen Vermögen und der bürgerlichen Kultur am Ausgange des Mittelalters, in: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst (AFGK) 28, 1907, S. 339–401
Gleichzeitig stieg der Unmut in weiten Bevölkerungsschichten. Die Reform der Vermögenssteuer (Bede) von 1495 und die Anhebung der indirekten Steuern auf Wein, Salz und Mehl begünstigten die Inhaber großer Vermögen und belasteten die ärmeren Bürger. Im Sommer 1513 löste eine Erhöhung des Bierungeldes einen Aufruhr von Handwerksgesellen gegen den Rat aus. Er richtete sich bald auch gegen die Juden, denen Wucher vorgeworfen wurde, und die Geistlichkeit. Viele Kleriker lagen untereinander in Fehde und lebten nicht nach den Regeln, die sie von der Kanzel predigten. Etliche setzten sich über den Zölibat hinweg und lebten offen mit Konkubinen zusammen. Einmal erstach ein Geistlicher einen anderen im Streit um eine Magd. Einige Kleriker und Klöster in Frankfurt nutzten ihre Steuerprivilegien in unlauterem Wettbewerb mit bürgerlichen Handwerkern und Händlern, obwohl dies gegen die „Pfaffenrachtung“ verstieß.Konrad Bund: Frankfurt am Main im Spätmittelalter 1311–1519, in: , S. 141.