Die Hofkammer war in der Habsburgermonarchie die zentrale Finanzbehörde zur Aufbringung der Einnahmen und Bedeckung der Ausgaben von Hof und Staat. Darüber hinaus hatte sie zeitweise noch zahlreichere weitere Kompetenzen.
Bezeichnungen 1527–1749: Hofkammer 1749–1760: 1760–1816: Hofkammer 1816–1848: Allgemeine Hofkammer
Entstehung mini|Reichskanzleitrakt, Bildhauer Lorenzo Mattielli Bereits unter Maximilian I. wurde die Finanzverwaltung für die habsburgischen Erbländer und das Heilige Römische Reich in einer Hof- oder Schatzkammer zentralisiert, die zeitweise einem General-Schatzmeister, Simon von Hungerspach 1491, übertragen wurde, doch mit dem Tod des Kaisers endete vorläufig diese Institution wieder. Als Vorbild diente die burgundische Verwaltungsorganisation. Die maximilianische Hofkammer sollte als Kontrollorgan dienen und eine geordnete Finanzplanung ermöglichen, doch die kriegerische und unstetige Politik des „letzten Ritters“ machte alle Bemühungen zunichte.
Diese Behörde wurde unter Erzherzog Ferdinand weiter reformiert und konnte sich im Jahr 1527 als vom Reichshofrat unabhängige Hofkammer etablieren. Untergebracht war die Hofkammer im Reichskanzleitrakt der Hofburg in Wien.
In seinen ersten Regierungsjahren knüpfte Ferdinand I. an das von seinem Großvater Maximilian I. geschaffene Amt des Generalschatzmeisters an. Als Generalschatzmeister setzte er Gabriel von Salamanca-Ortenburgein. Auf Drängen der österreichischen Landstände erließ Ferdinand eine neue Hofstaatsordnung. Gleichzeitig wurde das Behördenwesen neu organisiert. So entstand am 1. Januar 1527 neben dem Geheimen Rat und dem Hofrat die Hofkammer als oberste Finanzbehörde. Durch die Schaffung der Hofkammer erhoffte sich Ferdinand einen besseren Überblick über seine verworrene Finanzlage zu bekommen.
Aus der Hofordnung von 1527 ergibt sich die Existenz einer Hofkammer, an deren Spitze ein Schatzmeister stand. Seine Mitarbeiter waren ein Pfennigmeister, zwei bis vier Hofkammerräte und zuerst ein, später mehrere Sekretäre und sonstiges Hilfspersonal. Schatzmeister wurde nach der Entlassung Salamancas Hanns Hofmann, den Ferdinand später zum Freiherrn zu Grünbühel und Strechau erhob. Die Hofkammer hatte mit den Kammern in den verschiedenen Herrschaftsbereichen Ferdinands zusammenzuarbeiten.
Da sich die Hofkammerinstruktion von 1527 als unzureichend erwies, erließ Ferdinand I. zehn Jahre später eine weitere Ordnung für die Hofkammer. Hierhinein flossen die Erfahrungen, die sich aus der Verwaltungspraxis ergaben, ein.
In der Hofkammerordnung vom 1. September 1537 kommen Schatz- und Pfennigmeister nicht mehr vor.
In den sechziger Jahren fungierte der kaiserliche Rat Sebastian Fuchs als Hofzahlmeister der offenbar, anfallende Ausgaben zu begleichen musste.
Aufgaben Der Kern des Aufgabengebietes der Hofkammer blieb die Unterhaltung des landesherrlichen Hofes, zu dem im weiteren Sinne auch die Amtsträger der zentralen Verwaltung gehörten. Ebenfalls in die Zuständigkeit der Hofkammer fiel die Koordination der landesherrlichen Finanzpolitik, das hieß die Überwachung der untergeordneten Ämter, bis zur endgültigen Eingliederung der Niederösterreichischen Kammer (1635) mischte sich die Hofkammer noch nicht in die operativen Tagesgeschäfte ein.
Die Kosten der Hofhaltung Ferdinands als Kaiser sind auf jährl. 500 000 Gulden, die gesamten Ausgaben (ohne Böhmen und Ungarn) auf 1,82 Mio. Gulden geschätzt und ein jährliches Defizit von ca. 300 000 Gulden errechnet worden. Die ordentlichen Einnahmen waren in der Regel verpfändet. Die Kreditbeschaffung lag in den fünfziger Jahren fast nur in der Hand von Georg Ilsung, Landvogt in Schwaben; dem Reichspfennigmeister Wolf Haller (1557–66) verblieb nur die Verwaltung der Reichshilfen und die Rückzahlung derjenigen Anleihen, die zur Vorfinanzierung der bewilligten Reichssteuern aufgenommen wurden.
Die ordentlichen landesfürstlichen Einnahmen flossen aus dem Kammergut, das waren jene Erträge aus Besitzungen, wo der Landesherr Grund und Boden besaß. Die Kammergüter verloren im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit zunehmend an Bedeutung, da sie häufig verpfändet wurden. Eine weitere Einnahmequelle waren die Regalien – verschiedene Ansprüche aus bestimmten landesherrlichen Rechten (Regalien) – beispielsweise Münz-, Forst-, Juden-, Salzregal usw. Zölle, Aufschläge und indirekte Steuern wurden in der Neuzeit eine wichtige Quelle zur Deckung der landesherrlichen Ausgaben. Diese eben genannten Einkommen reichten bald nicht mehr aus oder trafen nicht zeitgerecht in den Kameralämtern ein, so wurden Kreditgeschäfte und deren Organisation und Verwaltung ein wichtiger Aufgabenbereich der Hofkammer.
Ursprünglich für die Verwaltung des landesfürstlichen Eigenbesitzes und die Finanzierung des Hofstaates zuständig, befasste sich die Hofkammer mehr und mehr mit der Aufbringung der Gelder für die Staatsverwaltung und das stehende Heer. Eine zentrale Aufgabe der landesherrlichen Finanzbehörden war es immer wieder Mittel für das Militär zu organisieren. Im 18. Jahrhundert entwickelte es sich zu einem „Superministerium“, das Finanzen, Handel, Wirtschaft, Bergbau und Verkehr gleichermaßen betreute.
Die Hofkammer war für die Verwaltung der Einkommen aus Kameralbesitz und Regalien (Maut, Zölle, Münz- und Bergwesen) zuständig sowie für die Finanzierung des Kaiserhofes, des Militärs und des Beamtenapparates.
Zugeordnete Länderkammern Mit dem Erwerb der Kronen Böhmens und Ungarns durch Ferdinand I. wurden auch in diesen Königreichen eigene Kammern eingerichtet. Die Böhmische Kammer (gegründet 1527) hatte ihren Sitz in Prag, die Ungarische amtierte im Palais der Ungarischen Königlichen Kammer in Preßburg (gegründet 1528) und für Oberungarn die 1539, endgültig 1567 eingerichtete Zipser Kammer in Kaschau Vom Organisationsaufbau gesehen, waren sie der Niederösterreichischen Kammer, die in Wien ihren Sitz hatte, sehr ähnlich. 1557 wurde eine eigene Kammer für Schlesien in Breslau eingerichtet. Durch die Länderteilung nach der Ferdinandeischen Hausordnung entstanden 1564 auch in Innsbruck und Graz mit der 'Innerösterreichischen Hofkammer' eigene Hofkammern. Die Einnahmen der Länderkammern wurden zuerst für die örtlichen Ausgaben verwendet, erst die Überschüsse wurden an die Hofkammer in Wien weitergeleitet. Die Instruktion der Hofkammer von 1568 verstärkte das Weisungsrecht gegenüber den Länderkammern. Die endgültige Rechnungsprüfung fiel nun in die Kompetenz der obersten Finanzbehörde. Dazu mussten die Länderkammern in periodischen Abständen Berichte über ihre Einkünfte und Zahlungen an die Hofkammer abliefern. Außerdem wurde der Hofkammer aufgetragen, die Länderkammern regelmäßig zu visitieren, in der Praxis wurde dieser Pflicht jedoch nur sporadisch nachgegangen.
Weitere unterstellte Ämter Unter Geizkofler war der Amtssitz des Reichspfennigmeisters zur Einnahme der Reichssteuern Augsburg mit einer Außenstelle in Wien, das Amt selbst der Hofkammer bzw. dem Geheimen Rat (für die 1598 beschlossenen Reichshilfen) unterstellt.
Hofkammerinstruktion von 1568 Unter Maximilian II. stand es um die Finanzen nicht gut: »Druckende Geldknappheit, Verpfändung einer großen Anzahl von Domänen, keinerlei Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben.« Dem sollte 1568 mit einer neuen Hofkammerordnung abgeholfen werden, in der die schon 1514/15 vorgesehene Ablieferung der Abrechnungen der Amtleute an die Hofkammer und deren Erfassung aufgenommen wurde. Je nach Relevanz des Amtes waren jährliche, monatliche oder vierteljährliche Auszüge anzufordern und zu systematischen Übersichten über die Ämter zu verarbeiten, Säumigkeit und Unordentlichkeit der Amtleute sollten abgestellt werden.
Entwicklung bis zu Auflösung 1848 In der Regierungszeit Kaiser Rudolfs II. war die Hofkammer zwischen Prag und Wien geteilt. Die Prager Abteilung wurde „Hofkammer“ genannt, die Wiener Abteilung bis 1608 „hinterlassene Hofkammer“; 1608 wurde die Spezifizierung umgekehrt): schließlich lagen auch die beiden Hofkammerabteilungen in Prag (Rudolf II.) und Wien (Matthias) im Streit, nicht weniger der Reichshofrat und die Hofkanzlei. Ab Maria Theresia und Joseph II. wurde häufig umstrukturiert.
1816 entstand die „allgemeine Hofkammer“ in Wien als zentrale Finanzbehörde des Kaisertums Österreich, die nicht nur die oberste Behörde für das Finanzwesen, sondern auch für Handel, Wirtschaft, Bergbau und den Verkehr zuständig war. Erst 1848 wurden diese Kompetenzen auf mehrere neu geschaffene Ministerien, u. a. das k. k. Finanzministerium aufgeteilt.
Hofkammerpräsidenten An Spitze der Behörde stand zunächst der obriste Rat, später als Präsident bezeichnet.
1527–1549 Hans Hofmann von Grünbühel 1550–1556 Philipp Freiherr von Breuner 1556–1567 Erasmus Freiherr von Gera 1567–1576 Reichard Streun Freiherr von Schwarzenau 1577–1579 Christoph Freiherr von Althan 1580–1601 Ferdinand Hofmann Freiherr von Grünbühel 1602–1605 Wolf Freiherr von Unverzagt (Collaltopalais) 1605–1606 Jakob Freiherr von Mollard 1506–1508 Helmhart Freiherr von Jörger 1508–1512 Paul Freiherr von Krauseneck 1612–1613 Hans Freiherr von Urschenbeck 1613–1615 Seyfried Christoph von Breuner 1615–1616 Gundacker Freiherr von Liechtenstein 1617–1618 Vakanz 1618–1619 Seifrid Christoph Freiherr von Breuner Seifrid Christoph Breuner bei: Patronage und Klientelsysteme am Wiener Hof 1619–1623 Gundacker Freiherr von Liechtenstein 1623–1629 Anton Wolfradt, Abt von KremsmünsterAnton Wolfradt bei: Patronage und Klientelsysteme am Wiener Hof 1630–1634 Maximilian Freiherr von Breuner (1593–1635)Maximilian Breuner in: Patronage und Klientelsysteme am Wiener Hof 1634–1637 Ignaz Krafft, Abt von Lilienfeld 1637–1648 Ulrich Franz Graf Kolowrat 1648–1656 David Ungnad von Weissenwolff 1656–1679 Georg Ludwig von Sinzendorf 1680–1683 Christoph Freiherr von Abele 1683–1692 Wolfgang Andreas Graf Orsini-Rosenberg 1692–1694 Leopold Graf Kollonitsch, Kardinal, Erzbischof von Kalocsa 1694–1698 Seyfried Christoph Graf Breuner 1698–1700 Thomas Graf Starhemberg 1700–1703 Gotthard Graf Salburg 1703–1715 Gundaker Thomas Starhemberg 1716–1719 Franz Anton Graf Walsegg 1719–1755 Johann Franz Gottfried Graf DietrichsteinDietrichstein bei: Universität Wien, Institut für Geschichte. 1755–1759 Karl Ferdinand von Königsegg 1759–1762 Rudolph Chotek von Chotkow 1762–1765 Johann Seyfried von Herberstein (1706–1771) 1765–1771 Carl Friedrich Hatzfeldt zu Gleichen 1771–1796 Leopold Wilhelm von Kolowrat-Krakowsky 1796–1797 Prokop Graf Lazansky 1797–1802 Franz Graf Saurau 1802–1808 Karl Graf Zichy 1808–1810 Joseph Graf O’Donnell 1810–1813 Joseph von Wallis 1813–1814 Alois von und zu Ugarte 1814–1816 Johann Philipp von Stadion 1816 Joseph Graf von Herberstein-Moltke 1816–1823 Ignaz Karl von Chorinsky 1823–1830 Michael Graf Nádasdy 1830–1834 Franz von Klebelsberg zu Thumburg 1834–1840 Peter Joseph von Eichhoff 1840–1848 Karl Friedrich von Kübeck
Weitere Mitglieder Vinzenz Muschinger Freiherr von Gars (Hofkammervizepräsident) Vinzenz Muschinger bei: Patronage und Klientelsysteme am Wiener Hof
Ende Die Revolution von 1848 und der darauf folgende Umbau der gesamten Staatsverwaltung beendeten die mehr als 300-jährige Geschichte der Hofkammer wie auch der Hofkanzlei. Ihre weit gespannten Agenden wurden auf mehrere neu geschaffene Ministerien und Ämter aufgeteilt, so u. a. das k.k. Finanzministerium.
Hofkammerarchiv mini|Zentralarchivgebäude des Österreichischen Staatsarchivs, in der Nottendorfer Gasse 2 in Wien 3 (Bundesamtsgebäude Erdberg) mini|hochkant|links|Inschrift am ehemaligen Hofkammerarchiv