mini|Ansicht vom Schlossgarten, 2006 Das Elisabeth-Anna-Palais ist ein denkmalgeschützter Profanbau in Oldenburg, Niedersachsen. Es dient als Sitz des Sozialgerichts und bietet darüber hinaus Raum für temporäre Kunstausstellungen.
Gebäude
Das Gebäude wurde mit roten Ziegeln gemauert, trägt viele Verzierungen und Merkmale der Renaissance. Hierbei fällt besonders die Orientierung an der, für Nordwestdeutschland üblichen, Weserrenaissance auf. An der südöstlichen Ecke (heute am Eingang links) ragt ein Turm empor, der mit einem Zwiebeldach abschließt. Dieser korrespondiert durch sein Aussehen mit dem südlichen Turm des Oldenburger Schlosses und betont damit die Zugehörigkeit zum Residenzensamble. Auf der östlichen, zum Schloss gewandten Seite gab es einen großen Zusatzbau, der als Küchentrakt fungierte.
Architektur mini|Elisabeth-Anna-Palais (2013)Der dreigeschossige Backsteinbau steht auf einem Quadersockel. Die Geschosse sind durch unterschiedliche Fensterformen gegliedert. An der Nord- und Südseite befinden sich Mittelrisalite, an der Westseite zwei weitere Risalite mit Giebeln der Neorenaissance. An der Südostecke steht ein Rundturm. Die Eingangssituation wurde nach dem Abbruch des vorgelagerten Küchentraktes im Jahr 1962 im Zuge der Neugestaltung des Straßenrings verändert.
Geschichte
Zu Zeiten der Monarchie Das Elisabeth-Anna-Palais wurde im Auftrag des letzten Oldenburger Großherzogs Friedrich August nach den Plänen des Oberbaurates Ludwig Freese erbaut. Für gewöhnlich residierte die herzogliche Familie im Oldenburger Schloss. Friedrich August (der erst 1900 amtierender Großherzog wurde), ließ sich aber im Schlossgarten (heute in der Linie zwischen Schloss und Augusteum) ein neues Domizil bauen. Ursprünglich wurde es als „Erbgroßherzogliches Palais“ bezeichnet. Die ersten Entwürfe aus dem Sommer 1894 sahen vor, den Bau deutlich näher am Oldenburger Schloss zu errichten. Eine Brücke über den Schlossplatz sollten das Schloss und das Palais miteinander verbinden. Auf der Brücke war eine Gemäldegalerie vorgesehen. Die Pläne wurden allerdings verworfen zugunsten des heutigen, weiter nach Südwesten verlagerten Standorts, stärker eingebettet in den Schlossgarten.
Die Bauzeit dauerte von 1894 bis 1896. Während dieser Zeit starb seine Gattin Elisabeth Anna von Preußen (1857–1895), die Tochter von Friedrich Karl Nikolaus von Preußen (1828–1885). Ihr zu Ehren erhielt das Palais seinen jetzigen Namen. Am 24. Oktober 1896 zog Friedrich August mit seiner zweiten Gemahlin Elisabeth Alexandrine Mathilde von Mecklenburg-Schwerin (1869–1955), der Tochter von Großherzog Friedrich Franz II. (1823–1883) und seiner Familie in die neue Residenz.
Nachdem der Großherzog während der Novemberrevolution genötigt worden war, am 8. November 1918 auf dem Schloss sowie auf dem Elisabeth-Anna-Palais eine rote Fahne zu hissen, verzichtete er drei Tage später auf den Thron und zog sich nach Rastede auf sein Schloss zurück.
Nach Abschaffung der Monarchie 1918 Das Elisabeth-Anna-Palais ging nach Abschaffung der Monarchie 1918 in Staatseigentum über, eine Entschädigung des Großherzoges erfolgt erst erheblich später. Das Palais diente in der Folgezeit als Wohnhaus. In der Küche wurde eine sogenannte Geusenküche betrieben, in der Speisungen von Armen erfolgten. Die Nationalsozialisten führten diese Küche später weiter und nutzten die repräsentativen Räume des Palais für Trauungen von Parteimitgliedern.
Nach Kriegsende nutzten die britischen und kanadischen Alliierten das Haus als Kasino und für Schulungen.
Als die Besatzungsmächte das Gebäude nicht mehr benötigten, prüfte das Staatshochbauamt die weitere Verwendung. In diesen Plänen war eine Nutzung durch das Oberlandesgericht Oldenburg vorgesehen. Diese Pläne wurden aber fallen gelassen. Nach geringen Umbauten bezog das Sozialgericht Oldenburg mit seiner Gründung im Jahr 1954 das Gebäude und hat dort bis heute seinen Sitz. Die obere Etage wurde durch wechselnde Behörden genutzt (Katasteramt, Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Agrarstruktur, Grundbuchumstellungszentrum). Heute wird das Gebäude teilweise durch das Oberlandesgericht Oldenburg mit genutzt.
Eine gravierende bauliche Veränderung fand im Jahr 1963 statt. Im Zuge des Baues des Schloßwalles wurde der Küchenflügel des Palais abgerissen und durch eine Betonquader als Eingang ersetzt. Im Zuge des Abrisses des Küchenflügels wurde auch die unterirdische Verbindung zum Pulverturm, der früher als Eiskeller diente, zugeschüttet. Der Wintergarten an der Südwestseite zum Schlossgarten wurde ebenfalls zugunsten von Parkplätzen abgerissen.
In den 80er Jahren wurde das Palais mit einem barrierefreien Zugang und einem Fahrstuhl ausgestattet, der Eingang wurde neu errichtet und stilistisch an das Gebäude angepasst.
Im April 2025 begann eine denkmalgerechte Sanierung der Gebäudefassade in Höhe von einer Million Euro, nachdem Zierelemente drohten herabzufallen.
Einzelnachweise
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