Sagritz (, veraltet Zakrjejc)Zagórica. Sorbisches Institut, abgerufen am 20. Dezember 2025. ist ein zum Ortsteil Zützen gehörender bewohnter Gemeindeteil der Stadt Golßen im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Bis zum 1. Juli 1950 war Sagritz eine eigenständige Gemeinde. Die Verwaltungsgeschäfte der Stadt Golßen werden vom Amt Unterspreewald besorgt.
Lage Sagritz liegt an der nordwestlichen Grenze der Niederlausitz im Lausitzer Heideland. Die frühere Gemarkung ist aufgelöst und mit der Gemarkung Zützen vereinigt. Umliegende Ortschaften sind Zützen im Nordosten, Jetsch im Südosten, die Gemarkung Krossen im Südwesten und Falkenhain im Westen sowie Landwehr und die Stadt Golßen im Nordwesten.
Der Ort ist über eine Verbindungsstraße zwischen Zützen und Sagritz, die in Zützen von der B 96 abzweigt, zu erreichen. Kleinere Straße führen zur Kanow-Mühle und von dort weiter über Fischerhaus nach Golßen sowie über Vordermühle nach Falkenhain.
Westlich von Sagritz fließt die Dahme, die auch ursprünglich die Gemarkungsgrenze von Sagritz bzw. die heutige Grenze der Gemarkung Zützen bildet. Im Südwesten bildet der Grenzgraben, der zur Dahme zieht, die Grenze. Von Süden zieht der Kaulschegraben auf den Ort zu und teilt sich noch vor dem Ort. Der eine Ast zieht dicht westlich am Ort vorbei, der östliche Ast zieht östlich durch den Ort. Sie vereinigen sich nördlich des Ortes wieder. Zwischen Sagritz und Zützen liegt ein größeres Waldgebiet. Ein etwas größeres Waldstück liegt auch westlich des Orts zur Dahme hin. Die ehemalige Gemarkung ist relativ flach. Der tiefste Punkt liegt bei etwa 57 m, der höchste Punkt bei etwa 62 m, in den flachen bewaldeten Höhen Richtung Zützen.
Auf der ehemaligen Gemarkung von Sagritz liegt an der Dahme der inoffizielle Wohnplatz Kanow-Mühle.
Geschichte Sagritz wurde erstmals 1364 als „Sagericz“ urkundlich erwähnt. Der Ortsname stammt aus der sorbischen Sprache und bezeichnet eine, von Zützen aus gesehen, hinter einem Berg liegende Siedlung. Die Dorfstruktur war ursprünglich ein Rundling, der trotz späterer Veränderung noch gut erkennbar ist. Nach Osten, über dem östlichen Ast des Kaulschegrabens, folgte eine Dorferweiterung mit dem Rittergut.
Mucke sah im Rundling das alte von den Wenden angelegte Dorf, in dem fast ausschließlich Kossäten saßen, in der östlichen, fast rechteckigen Erweiterung, in dem die Bauern saßen. Die Bauern waren deutsche Siedler, die der deutsche Grundherr ins Land gerufen hatte, und der seinen Sitz ebenfalls außerhalb des Rundling hatte. Mucke’s Ansicht ist völlig veraltet, zumal er auch die älteren Urkunden nicht berücksichtigte. In den ältesten Urkunden werden immer 14 Bauern genannt, keine Kossäten. Außerdem ging er überhaupt nicht auf die spätmittelalterliche Teilung des Ortes in einen Stadt- und einen Gutsanteil ein, auf den die obige Trennung in Rundling und rechteckige Erweiterung zurückgeht. Der Rundling wird heute auch nicht mehr als typische slawische Siedlung angesehen, wie sie vor der deutschen Landnahme existierte, sondern wird als Plansiedlung gesehen, die in einem überwiegend slawischen Siedlungsgebiet durch deutsche Grundherrn angelegt wurde, wobei slawische Kleinsiedlungen zu einem neuen Dorf, eben einem Rundling zusammengefasst wurden.
Vorgeschichte Das Gebiet war auch schon in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt. So wurde bei Sagritz ein Urnenfeld gefunden. Auf der Gemarkung wurde vor 1870 eine römische Münze gefunden. mini|Sagritz mit Kanow-Mühle und Windmühle auf dem Urmesstischblatt 4047 Golßen von 1847
Einzelne Lehnstücke 1407 bestätigte Jost, Markgraf von Mähren und von Brandenburg, die Jahrtagsstiftung des Paul Richard, Bürgers der Stadt Luckau. Er hatte zum Gedenken an seine Mutter Maria u. a. ein Schock Zins im Dorf Sagritz dem Altar unser lieben Frauen Regina in der Luckauer Pfarrkirche vermacht. Dieser Zins sollte zur Speisung von armen Leuten genutzt werden. Der Zins war vorher im Besitz einer Frau namens Kaloynne (weibliche Namensform des Familiennamens „Kalo“). Da dieser Zins ein Lehen war, musste die Stiftung vom damaligen Lehnsherr bestätigt werden.
1412 bestätigte der Meißner Bischof Rudolph eine Stiftung durch Hildebrand Schilling an den Marienaltar in der Luckauer Pfarrkirche, darunter war auch ein Zins in Höhe von 1 Schock 20 Groschen im Dorf Sagritz. Der Altarist des genannten Altars sollte wöchentlich drei Messen am Altar halten, selbst oder durch einen anderen, und dem Pfarrer von den Zinsen eine Entschädigung reichen.
Am 16. Oktober 1431 belehnte Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, den Luckauer Bürger Jakob Schulze mit 7 Schock Geld weniger 6 Groschen im Dorf Sagritz, die der Luckauer Bürger Erasmus „Clewis“ für sich und seinen Bruder aufgelassen hat, mit 2 1/2 Schock, die Anna, seine Mutter, als Leibgedinge daran gehabt hat, mit 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer und 40 Groschen im Dorf Groß Radden und 6 Groschen vom Krug im Dorf Gießmannsdorf zu einem Erblehen. Am 12. November 1431 stiftete Jakob Schulze diese Zinsen für den Altar, den der Priester Nikolaus Walther in der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau zu Ehren des Leibes Jesu Christi und der heiligen Märtyrer Fabian und Sebastian, Alexius, Barbara und Margarethe innehat. Er behielt sich ein Wiederkaufsrecht vor. 1642 war dieses Lehen im Besitz der Familie Reuss. Catharina Reuß schenkte 1642 das sog. geistliche Lehen St. Alexii in Sagritz an das Gymnasium in Luckau. Davon sollten 6 Knaben, die in der Musik erfahren sind, in der Anstalt erhalten werden. 1656 kam es zwischen den zum geistlichen Stifte Alexii zu Luckau gehörigen Untertanen zu Sagritz und dem Rat zu Luckau zum Streit über die abzuführenden Steuern, Pächte, Zinsen und Kontributionen.
Abgesehen vom letztgenannten Lehnstück ließ sich eine direkte Verbindung zum später so genannten Stadtanteil in Sagritz nicht belegen. Doch ist es sehr wahrscheinlich, dass sich aus diesen Lehen der Stadtanteil herausbildete.
Besitz der Stadt Luckau (Stadtanteil) Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts konnte die Stadt Luckau einen nicht unbeträchtlichen Besitzanteil in Sagritz behaupten. Er wurde (und wird in der Literatur) der Stadtanteil genannt. Er ging zum einen aus dem geistlichen Lehen Alexii hervor, das Catharina Reuss dem Luckauer Gymnasium geschenkt hatte. Andererseits könnten noch weitere Lehnstücke im Besitz der Stadt gewesen sein, die nun unter dem Stadtanteil zusammengefasst wurden. 1714/18 plante der Rat von Luckau den Verkauf des geistlichen Lehens Alexii an den Hauptmann von Schütz. Dagegen protestierten die sieben Zensiten (Zinspflichtigen) zu diesem Lehen. 1751 verglichen sich Heinrich Seyfried von Stutterheim zu Sagritz und der Rat zu Luckau wegen der Jurisdiktion über die Zensiten zu Sagritz.
Nach der Topographisch-statistische(n) Uebersicht des Regierungs-Bezirks Frankfurt a. d. O. von 1844 (Stand 1840) gehörten zum Stadtanteil 9 Wohnhäuser mit 59 Einwohnern.
Nach Berghaus gehörten der Stadt Luckau 1850 in Sagritz 679 Morgen 164 Quadratruten, davon waren 487 Morgen 114 Quadratruten Acker, 79 Morgen 121 Quadratruten Wiese und 17 Morgen 138 Quadratruten Forst. Die Schatzung lag bei 550 Gulden. Die Einkünfte aus Sagritz in Höhe von 18 Talern, 13 Silbergroschen und 5 Pfennigen in Geld sowie an 53 Scheffeln Roggen und 60 Scheffeln Hafer in Naturalabgaben flossen in die Kasse der Nikolaikirche in Luckau.
Nach Houwald soll Adolf von Houwald nach dem Verkauf seines Gutes Krossen im Jahr 1852 einen Anteil von Sagritz erworben haben. Eine Houwald’sche Besitzzeit eines Teiles von Sagritz wird aber in keiner Quelle erwähnt (z. B. Berghaus, 1856). Er folgert, dass es wohl der Stadtanteil war, der von 1852 bis 1862 im Besitz des Adolf von Houwald war. Dies erscheint aber doch als sehr unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist, dass Houwald den Gutsanteil gepachtet hatte, zumal Ewald Graf von Kleist 1840 ein repräsentatives Verwalterhaus in Sagritz errichten ließ.
1861 gehörten zum Stadtanteil 9 Häuser und 66 Einwohner, zum Gutsanteil 18 Häuser mit 126 Einwohnern. 1871 waren es im Stadtanteil angeblich 15 Häuser und 82 Einwohner, im Gutsanteil 12 Häuser mit 68 Einwohnern. Sehr wahrscheinlich sind hier die Zahlen verwechselt worden.
1879 wurden Stadtanteil und Teile des Ritterguts zum Gemeindebezirk Sagritz vereinigt. Dagegen wurde nun für die direkten Besitzungen des Rittergutes der Gutsbezirk gebildet.
Das Rittergut (Gutsanteil) mini|Gutshof Sagritz Nach Berghaus soll Sagritz einmal zur Herrschaft Drehna gehört haben. Urkundliche Hinweise gibt es aber nicht. Auch seine Behauptung, dass Sagritz 1492 zur Herrschaft Golßen gehörte, ist inkorrekt.
Der erste Besitzer von Sagritz war 1364 Raspe von Gliechow, der das Dorf mit allen Rechten, mit Feldern und Holzungen für Brenn- und Bauholz vom damaligen meißnischen Markgrafen und Pfandinhaber der Mark Lausitz Friedrich erhielt. Sein Besitz lässt sich zwar nicht direkt mit dem späteren Rittergut verbinden. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass er der erste (bekannte) Besitzer des Rittergutes war.
1454 befand sich etwas mehr als die Hälfte des Dorfes im Besitz der von Schlieben auf Baruth. Am 17. Oktober 1527 erhielten die Brüder und Vettern Ulrich, Veit, Adam und Otto von Schlieben auf Baruth die Bestätigung ihrer Lehen, darunter 14 Bauern und eine Mühle sowie die Unter- und Obergerichte in Sagritz. Veit und Otto waren Brüder. Es handelte sich um eine Wiederbelehnung nach dem Tod von König Ludwig II. 1526 in der Schlacht bei Mohács und dem Regierungsantritt des neuen böhmischen Königs Ferdinand I., das heißt, die genannten Brüder und Vettern hatten dieses Lehen bereits geraume Zeit vorher inne. 1538 erhielten die Brüder und Vettern Veit, Offo, Jacob, Eustach und Adam von Schlieben, die Söhne der im Lehenbrief von 1527 Genannten, nach dem Tod ihrer Väter bzw. Veit nach dem Tod seines Bruders Otto, einen neuen Lehenbrief, darunter wieder die 14 Bauern und die Unter- und Obergerichte in Sagritz. Nicht mehr erwähnt ist die Mühle.
Am 26. März 1546 erhielten die Brüder Christoph, Balthasar, Veit und Michael von Schlieben auf Baruth/Mark und Zieckau einen Gesamtlehenbrief. Darin sind wieder die 14 Bauern und die Gerichte in Sagritz genannt. 1572 wurden die Brüder Otto und Hans sowie Michael und Eustach von Schlieben, die noch minderjährig waren, nach dem Tod ihres Vaters Michael auf Görsdorf mit den väterlichen Gütern belehnt, darunter waren wiederum die 14 Bauern und die Gerichte in Sagritz. Die Brüder von Schlieben verkauften Sagritz und auch Jetsch bald darauf an Hans von Glaubitz auf Kasel.
1576 wurde Hans von Glaubitz mit den Gütern Kreblitz, Sagritz, Jetsch und Gießmannsdorf belehnt, wie er solche von den von Kyckbusch (Anteile in Kreblitz und Gießmannsdorf) und den von Schlieben (Jetsch und Sagritz) erkauft hatte. 1577 erhielten Hans von Glaubitz und die Söhne seines verstorbenen Bruders Wolf, namens Otto und Wolf einen Gesamtlehenbrief für ihre ererbten und gekauften Güter, darunter auch die Güter Kreblitz, Sagritz, Jetsch und Gießmannsdorf. 1586 ist Hans von Glaubitz gestorben, und seine Söhne Wolf Ernst und die minderjährigen Siegmund und Hans Heinrich erhielten einen Gesamtlehenbrief für ihre ererbten Güter, darunter wieder Sagritz. Hans von Glaubitz war aber durch geplatzte Bürgschaften in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so dass die Brüder einen Teil der Güter veräußern mussten. 1587 verkauften sie Sagritz an Esaias von Minckwitz auf Uckro und Lugk.