Die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen ist eine Strafanstalt des Freistaates Bayern in Gablingen bei Augsburg. Sie wurde 2015 nach vierjähriger Bauzeit eröffnet und dient als Ersatz für die Anstalten I und II der Justizvollzugsanstalt Augsburg.
Der Neubau besitzt eine Belegungsfähigkeit von 609 Haftplätzen und dient dem Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Gefangenen aus den Amtsgerichtsbezirken Aichach, Augsburg, Dillingen, Landsberg am Lech und Nördlingen ab dem 24. Lebensjahr sowie für den Erstvollzug von Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Augsburg.
Geschichte Bereits in den frühen 1990er Jahren entschied sich der Freistaat dazu, die beiden bestehenden Haftanstalten in Augsburg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Nach langjähriger Suche und schwierigen Verhandlungen konnte 1997 ein Grundstück am ehemaligen Flugplatz Gablingen erworben werden. Im Jahre 2004 wurde dann bei einem Architektenwettbewerb ein Siegerentwurf ausgewählt und im Anschluss daran mit der Planung begonnen.
Der Spatenstich für den etwa 105 Mio. Euro teuren Neubau erfolgte im April 2011.Justizvollzug in Bayern: – Abgerufen am 22. September 2012.Augsburger Allgemeine: Gablingen: Die ersten Hafthäuser stehen schon, abgerufen am 22. September 2012. Nach vierjähriger Bauzeit eröffnete der bayerische Justizminister Winfried Bausback schließlich am 26. Oktober 2015 die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen.Augsburger Allgemeine: Justizminister eröffnet heute neues Gefängnis in Gablingen, abgerufen am 11. Oktober 2015 Die ersten Häftlinge wurden am 10. November 2015 in die neue Anstalt verlegt.Augsburger Allgemeine: Die Häftlinge beziehen Bayerns modernstes Gefängnis, abgerufen am 11. Oktober 2015
Kritik Gewaltvorwürfe und juristische Aufarbeitung Die seit Oktober 2024 suspendierte Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, Zoraida Maldonado de Landauer wurde 2008 vom Bundesverfassungsgericht gerügt, weil ein Gefangener 21 Nächte mit einer Papierunterhose bekleidet auf einer Betonliege schlafen musste, die 24 Stunden lang beleuchtet und per Kamera überwacht wurde.
Die Leiterin der Anstalt, die bis zu deren Schließung im Jahr 2016 auch die JVA Augsburg leitete, machte sich 2015 wegen Freiheitsberaubung strafbar, da ein Untersuchungshäftling, der im künstlichen Koma lag, entgegen einer Gerichtsentscheidung weiterhin gefesselt wurde. Ein Richter erstattete Strafanzeige. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Anstaltsleiterin hält ihr Verhalten weiterhin für rechtmäßig und bekräftigt, dass man sich auf die Aussagen der Ärzte nicht verlassen könne sowie dass die Gefängnisleitung eine entsprechende Fesselungsanordnung treffen dürfe und nicht die Judikative.
Im Oktober 2024 berichtete der Bayerische Rundfunk, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mehrmals die Einrichtung besuchte, es einen Polizeieinsatz gegeben habe und die Staatsanwaltschaft gegen Beamte der JVA ermittle. Im Raum stehe der Verdacht von Körperverletzung im Amt. Die Anstaltsleitung wurde daraufhin vom Bayerischen Justizministerium suspendiert. Seit Anfang November 2024 wird zusätzlich gegen drei Mitarbeiter der JVA wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung ermittelt, da möglicherweise beweisrelevante Unterlagen geschreddert worden sind. Strafrechtler Henning Müller und Michael Kubiciel übten daraufhin Kritik an der Staatsanwaltschaft Augsburg, da sie zu spät einschreiten würde, dass nach einem Jahr die Gefahr eines Beweisverlustes sehr groß sei und dass am Ende nur noch Aussage gegen Aussage stehen könnte. Am 12. November 2024 berichtete der Bayrische Rundfunk, dass schon in der JVA Kaisheim, wo die beschuldigte stellvertretende Leiterin der JVA Gablingen zuvor Abteilungsleiterin war, ein Klima der Angst geherrscht haben soll. Die Verteidiger der beschuldigten stellvertretenden Gefängnischefin wiesen die Vorwürfe erneut zurück. Sie warfen den Politikern vor, nichts gegen die Probleme im Strafvollzug zu unternehmen. In den Haftanstalten seien viele Insassen, die Drogenprobleme hätten oder psychisch krank seien. Diese Gefangenen gehörten eigentlich in Bezirkskrankenhäuser und nicht in eine JVA. Im Februar 2025 bestätigt die Anti-Folter-Kommission Missstände in der JVA und erwähnte in dem Bericht auch, dass die Nationale Stelle nach einer unangekündigten Kontrolle im August 2024 vom ministeriellen Leiter des Strafvollzugs aufgefordert wurde, keine unangekündigten Besuche mehr durchzuführen. Die Prüfer mussten damals unangemessen lange an der Pforte warten. Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob in der Wartezeit Missstände in besonders gesicherten Hafträumen beseitigt wurden. Von dem Verhalten gegenüber den Prüfern distanzierte sich mittlerweile der Justizminister und kündigt an, das Justizministerium werde in Zukunft selbst unangekündigte Kontrollen vornehmen. Der Leiter wird zum 1. August 2025 wegversetzt.Süddeutsche Zeitung: Wegen JVA Gablingen: Beamter versetzt, 31. Juli 2025, S. 24.
Im Januar 2026 erhob die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen drei ehemalige Justizbeamte der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Die Anklage richtet sich gegen die ehemalige Leitung der Anstalt, darunter die frühere Anstaltsleiterin, ihre frühere stellvertretende Leiterin sowie ein ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Januar 2023 und Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen Freiheitsberaubung, Nötigung sowie vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung im Amt begangen zu haben. Insgesamt sollen 102 Gefangene von den mutmaßlichen Straftaten betroffen sein. Die Angeklagten sind seit Herbst 2024 vom Dienst suspendiert, und über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Augsburg entscheiden.
In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft der ehemaligen stellvertretenden Leiterin vor, in der JVA ein sogenanntes „System der Willkür“ etabliert zu haben, in dessen Rahmen Gefangene unter Berufung auf Sicherheitsaspekte schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein sollen. Teilweise wurden Insassen laut Ermittlern in sogenannten besonders gesicherten Hafträumen über mehrere Tage nahezu ohne Ausstattung und teilweise nackt festgehalten. Die Verteidigung bestreitet die Vorwürfe und sieht in der Fokussierung auf einzelne Personen den Versuch, strukturelles Behördenversagen zu kaschieren.
Im Mai 2026 berichtet der Bayerische Rundfunk über das Ergebnis neuer Recherchen. Demnach soll ein Beamter eine Stunde lang am Bett eines kranken Gefangenen gerüttelt haben, um diesen nicht zur Ruhe kommen zu lassen. Die Vizechefin des Gefängnisses sei dabei gewesen, als Beamte Häftlinge schwerst misshandelt hätten. Die Rede ist von „Faustschlägen ins Gesicht und Tritten in den Brustkorb“. Nach ihren Taten hätten sich die Beamten in Chats ausgetauscht, in denen Worte wie „viel Spaß“, „abgewürgt“ und „zerstörter Häftling“ gefallen seien. Die Vizechefin habe in einer Nachricht von einer „absoluten Diktatur“ gesprochen.
Mit Beschluss vom 23. September 2026 ließ die 1. Strafkammer des Landgerichts Augsburg zwei Anklagen im sogenannten „JVA Gablingen Komplex“ unverändert zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren. Angeklagt sind die frühere Leiterin der Justizvollzugsanstalt, ihre ehemalige Stellvertreterin und insgesamt elf Mitglieder der Sicherungsgruppe, wobei von letzteren zehn im Rahmen der zweiten Anklageschrift angeklagt worden sind. Das Gericht hat die Verfahren miteinander verbunden.
Bekannte Insassen Markus Braun (* 1969) Stephan Balliet (* 1992) Marcus Prinz von Anhalt (* 1966): Untersuchungshaft Rupert Stadler (* 1963)
Siehe auch Liste der Justizvollzugsanstalten in Bayern
Weblinks
Offizielle Internetpräsenz der JVA Augsburg-Gablingen im Bayerischen Justizportal
Dokumentationen – tatsache (Gemeinschaftsangebot von ARD und ZDF), 2026
Einzelnachweise
AugsburgGablingen Kategorie:Bauwerk in Gablingen Kategorie:Erbaut 2015 Kategorie:Behördengründung 2015