Ein Honorar-Finanzanlagenberater nach GewO bietet unabhängige Finanzanlagenberatung gegen ein direkt mit dem Kunden vereinbartes Honorar an, statt auf Provisionsbasis zu arbeiten. Dadurch soll die Beratung objektiv und transparent bleiben, ohne Interessenskonflikte durch Produktvermittlungen.
Zulassung Um als Honorar-Finanzanlagenberater tätig zu sein, benötigt man eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach GewO. Stand 1. Juli 2025 gab es in Deutschland 331 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.https://www.dihk.de/resource/blob/134356/30715af2b09c3a7fa08ea024a1070ee9/recht-statistik-honorar-finanzanlagenberater-juli-2025-data.pdf
Weblinks Honorar-Finanzanlagenberater nach GewO Statistiken Vermittlerverzeichnisse Liste von Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h GewO
Einzelnachweise
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