Die Shūgiin-Wahl 2017, formal die 48. allgemeine Wahl der Shūgiin-Abgeordneten (jap. , dai-48-kai Shūgiin giin sō-senkyo), zur Bestimmung aller 465 Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Unterhauses des japanischen Parlaments, fand am 22. Oktober 2017 statt. Die amtliche Bekanntmachung (kōji), zu der die Nominierungen feststehen und mit der der gesetzliche Wahlkampf und die vorzeitige Wahl beginnen, erfolgte damit am 10. Oktober. Das Shūgiin wurde am 28. September während des 194. Kokkai aufgelöst.
Da das Kabinett nach einer allgemeinen Shūgiin-Wahl zurücktreten muss, folgt automatisch eine Wahl des Premierministers, sobald das 195. Kokkai zusammenkommt.
Hintergrund mini|Die Zustimmungs- (blau) und Ablehnungsrate (rot) für die Kabinette von Premierminister Abe seit 2013. Im Juli/August 2017 ist eine deutliche Verschlechterung des Stimmbilds für Abe zu erkennen; zum Zeitpunkt der Auflösung des Unterhauses und des Wahlkampfbeginns hat sich die Lage jedoch stabilisiert.
Als Ergebnis der Shūgiin-Wahlen von 2012 und 2014 regierte eine Koalition aus Liberaldemokratischer Partei (LDP) und Kōmeitō unter Führung von Premierminister Shinzō Abe (LDP). Seit der Wahl 2013 zum Rätehaus (Sangiin), dem Oberhaus des Parlaments, verfügt die Regierung über Mehrheiten in beiden Parlamentskammern. Das Kabinett genoss lange relativ hohe Zustimmungswerte in Umfragen von über 50 %, bis diese im ersten Halbjahr 2017 nach Skandalen um Premierminister Abe und andere Minister in manchen Umfragen auf unter 30 % fielen. U. a. wird Abe vorgeworfen, er und seine Ehefrau Akie seien in einen Skandal um einen ultranationalistisch ausgerichteten Schul- und Kindergartenbetreiber verwickelt. Dieser habe, auf Wunsch Abes hin, zum Bau einer ultranationalistischen Grundschule erhebliche Rabatte auf einen Grundstückpreis in Osaka erhalten. Zudem habe Abe das Bildungsministerium unter Druck gesetzt, um die Baugenehmigung für eine veterinäre Bildungseinrichtung zu erteilen, die von einem engen Freund Abes beantragt wurde. Ferner verhielt sich Verteidigungsministerin Tomomi Inada mehrfach unangemessen und wurde sowohl von der Opposition als auch von der Presse scharf kritisiert. So hatte sie beispielsweise in einer Wahlkampfrede für die Präfekturparlamentswahl in Tokio 2017 „im Namen des Verteidigungsministeriums, der Selbstverteidigungsstreitkräfte, der Liberaldemokratischen Partei und als Verteidigungsministerin“ um Unterstützung für einen LDP-Kandidaten gebeten, obwohl die Streitkräfte gesetzlich zu politischer Neutralität verpflichtet sind. Infolgedessen bildete Abe zum dritten Mal sein Kabinett um, woraufhin die Zustimmungswerte wieder deutlich anstiegen.
Am 25. September 2017 kündigte Abe die Auflösung des Shūgiin für den 28. September an. Als Hauptgründe nannte er seine Politik bezüglich des fortschreitenden nordkoreanischen Kernwaffenprogramms sowie die für 2019 geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer, die nun verstärkt der Familienförderung dienen soll. Er wolle in Form von Neuwahlen die Zustimmung der Bürger in diesen Themen einholen und sprach von einer „nationalen Krise“. Beobachter sehen in dem Vorgehen jedoch eindeutig eine taktische Absicht, da für den Tag der Auflösung von den Oppositionsparteien eine außerordentliche Sitzung beantragt wurde, bei der Abe wahrscheinlich zu den Skandalen befragt worden wäre. Zudem gab es in der Opposition Bewegungen zur Gründung einer Partei mit der in der Bevölkerung relativ populären Tokioter Gouverneurin Yuriko Koike als Vorsitzenden. Koike hatte bereits bei der Präfekturparlamentswahl in Tokio 2017 mit ihrer Regionalpartei Tomin First no Kai einen überraschenden Sieg eingefahren und die LDP im Tokioter Präfekturparlament deutlich geschwächt. Durch möglichst zeitnahe Neuwahlen wollte Abe möglicherweise auch die Bildung einer stärkeren Opposition verhindern, zumal die Zustimmungswerte der größten Oppositionspartei, der Demokratischen Fortschrittspartei (Minshintō), unter 10 % lagen.
Parteien Die Oppositionsparteien formierten sich nach der Auflösung des Parlaments in kurzer Zeit grundlegend um. Fast zeitgleich mit der Ankündigung Abes zur Auflösung des Shūgiin gründete die Tokioter Gouverneurin Yuriko Koike die Kibō no Tō (kurz Kibō). Daraufhin gab die Minshintō nach Absprache mit Koike bekannt, keine eigenen Kandidaten für die Wahl aufstellen zu wollen und versicherte ihren Mitgliedern, sie im Falle einer Kandidatur für die Kibō no Tō zu unterstützen. Sie hatte bereits eine Reihe von Abgeordneten an diese verloren. Zudem beschlossen Nippon Ishin no Kai (kurz Ishin) und Kibō no Tō, in den Präfekturen Tokio (25 Mehrheitswahlsitze) und Osaka (19 Mehrheitswahlsitze) keine Kandidaten gegeneinander aufstellen zu wollen.
Nachdem Koike mehrfach darauf hingewiesen hatte, dass sie keinesfalls alle Anhänger der Minshintō aufnehmen und jeden Beitrittskandidaten auf seine politische Einstellung prüfen werde, gaben mehrere linksorientierte Minshintō-Mitglieder bekannt, nicht für die Koikes Partei kandidieren zu wollen. Dazu gehörten beispielsweise die ehemaligen Premierminister Naoto Kan und Yoshihiko Noda sowie der stellvertretende Vorsitzende der Minshintō, Yukio Edano. Folglich gründete Edano als Alternative zur Kibō no Tō die liberal ausgerichtete Konstitutionell-Demokratische Partei (kurz KDP; Rikken Minshutō; engl. The Constituional Democratic Party of Japan). Die Kibō no Tō erklärte bezüglich des Auswahlverfahrens für Kandidaten, dass sie u. a. Personen, die in der Vergangenheit hohe Ämter in den Staatsorganen innehatten, nicht aufnehmen werde. Noda, der ehemalige Außen- und Vizepremierminister Katsuya Okada und der ehemalige Finanzminister Jun Azumi gaben infolgedessen bekannt, als Unabhängige zu kandidieren, während Kan der KDP beitrat. KDP, KPJ und SDP bildeten ein Wahlbündnis (siehe Abschnitt „Kandidaten und Nominierungsstrategie“).
Auch die vor der Wahl mit zwei Sitzen vertretende Liberale Partei (kurz LP) nominierte keine eigenen Kandidaten,LP: , abgerufen am 21. Oktober 2017. wobei sie zunächst Interesse an einer Kooperation mit der Kibō no Tō bekundet hatte.
Wahlsystem und Wahlkreise Unverändert wurde das Shūgiin in einem Grabenwahlsystem gewählt, d. h. bezüglich der Sitzverteilung auf Parteien in zwei völlig getrennten Wahlen, einer Mehrheitswahl und einer Verhältniswahl – im Unterschied zu verrechnenden Systemen wie z. B. in Deutschland, wo die Verhältniswahlstimme die Gesamtzusammensetzung bestimmt, entscheidet sie in Japan nur über die Zusammensetzung der Verhältniswahlsitze (wahlentscheidend ist daher oft das Ergebnis der schon quantitativ größeren und per Definition mehrheitsbildenden Mehrheitswahl); allerdings besteht für politische Parteien, die sich gesetzlich als Partei qualifizieren, die Möglichkeit, Doppelkandidaten (chōfuku rikkōho) aufzustellen, die gleichzeitig in beiden Wahlsegmenten antreten, und über das System der sekihairitsu (etwa die „knapp-verloren-Quote“) kann die Reihenfolge (nicht aber die Anzahl) von Sitzen bei der Verhältniswahl an das Stimmenergebnis bei der Mehrheitswahl geknüpft sein.
Geändert wurden aber durch einen Beschluss des Parlaments im Juni 2017 die Gesamtzahl der Abgeordneten, die Wahlkreiseinteilung bei der Mehrheitswahl und die Mandatszahlen der Wahlkreise („Blöcke“) bei der Verhältniswahl:Sōmushō: Die Zahl der Wahlkreise bei der Mehrheitswahl wurde um 6 von 295 auf 289 gesenkt, je einen Sitz verloren die Präfekturen Aomori, Iwate, Mie, Nara, Kumamoto und Kagoshima. Außerdem wurden 91 weitere Wahlkreise in insgesamt 19 Präfekturen neu zugeschnitten. Die Grenzen der Verhältniswahlblöcke waren unverändert, aber die Blöcke Tōhoku (14→13), Nord-Kantō (20→19), Kinki (29→28) und Kyūshū (21→20) verloren je einen Sitz, wodurch die Gesamtgröße des Verhältniswahlsegments auf 176 Sitze schrumpfte.
Das Abgeordnetenhaus hat somit fortan 465 statt vorher 475 Mitglieder, das Parlament umfasst fortan 707 Abgeordnete.
Kandidaten und Nominierungsstrategie Zur Wahleröffnung am 10. Oktober gab es insgesamt 1180 Kandidaten: 936 bei der Mehrheitswahl, darunter 611 Doppelkandidaten, und 244 Kandidaten, die nur bei der Verhältniswahl antreten.
Bei der Mehrheitswahl waren LDP und Kōmeitō zusammen nahezu flächendeckend vertreten und unterstützten beinahe alle ihre Kandidaten gegenseitig. Kibō und Ishin waren in über 200 Wahlkreisen vertreten, einige Kandidaten wurden explizit von der jeweils anderen Partei unterstützt, in über 20 Wahlkreisen traten beide Parteien aber gegeneinander an. Die Kommunistische Partei Japans stellte in über zwei Dritteln des Landes Kandidaten auf, deutlich weniger als 2012 und 2014, als sie fast flächendeckend antrat, aber mehr als 2009, als sie in weiten Teilen des Landes einseitig nicht nominiert hatte; in weniger als 20 Wahlkreisen traten Kommunisten oder Sozialdemokraten gegen Konstitutionelle Demokraten an. In etwas mehr als der Hälfte des Landes gab es unter den etablierten Parteien eine drei-Lager-Wahl: In über 130 Wahlkreisen zwischen Regierungsparteien, Kibō oder Ishin und Kommunisten oder Sozialdemokraten, in über 20 zwischen Regierungsparteien, Kibō/Ishin und Konst. Demokraten. In über 40 Wahlkreisen kandidierten nur ein Regierungskandidat und ein Kommunist/Konst. Demokrat/Sozialdemokrat.
Bei der Verhältniswahl traten acht Parteien landesweit an: LDP, Kibō, Kōmeitō, KPJ, KDP, Ishin, SDP und Kōfuku-jitsugen-tō nominierten in allen elf Blöcken Listen; zusätzlich nominierte die Nippon no Kokoro in den Blöcken Tōhoku und Tokio jeweils einen Kandidaten für die Verhältniswahl, die Neue Partei Daichi trat nur im Verhältniswahlblock Hokkaidō an, und im Block Tokio stand diesmal zusätzlich die seitō shiji nashi (~ „keine politische Partei unterstützt“) zur Wahl, die 2014 nur in Hokkaidō antrat und dort über 4 % der Stimmen erhielt.
+ Bisherige Abgeordnete (Stand: 10. Oktober 2017) und Kandidaten für die Shūgiin-Wahl 2017Yomiuri Shimbun: Shūgiin-Wahl 2017, Übersichtstabelle der Kandidaten nach ParteiAsahi Shimbun: Shūin-Wahl 2017, Übersichtstabelle der Kandidaten nach Partei Partei BisherigeAbgeordnete Nominierte Kandidaten für 289 Mehrheitswahlsitze für 176 Verhältniswahlsitze(abzüglich siegreiche/disqualifizierte Doppelkandidaten) Summe (Doppelkandidaten) (Frauen) Liberaldemokratische Partei(Jiyūminshutō) 284 277 258 313 332 (25) Kibō no Tō(„Partei der Hoffnung“) 57 198 197 234 235 (47) Kōmeitō(„Gerechtigkeitspartei“) 34 9 0 44 53 (5) Kommunistische Partei Japans(Nihon Kyōsantō) 21 206 28 65 243 (58) Konstitutionell-Demokratische Partei(Rikken Minshutō) 15 63 62 77 78 (19) Nippon Ishin no Kai(„Vereinigung zur Erneuerung/Restauration Japans“) 14 47 47 52 52 (4) Sozialdemokratische Partei(Shakaiminshutō) 2 19 19 21 21 (4) Nippon no Kokoro(„Japans Herz“) 0 0 0 2 2 (1) Sonstige 0 44 – 47 91 (31) Unabhängige(darunter [Ex-]Minshintō- und LP-Abgeordneteund LDP-Mitglieder ohne Parteinominierung bzw. Parteilose in der LDP-Fraktion) 45 73 – – 73 (15) Summe 472(3 Vakanzen) 936 611 855 1180 (209)
Wahlkampf- und themen mini|Tadatomo Yoshida, der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei (links) und Kazuo Shii, der Vorsitzende der Kommunistischen Partei (rechts), bei einer Wahlkampfveranstaltung am Bahnhof Shimbashi mini|Gaisensha-Lautsprecherwagen der Nippon Ishin no Kai am Tsukiji-Fischmarkt
Die antretenden Parteien stellten Anfang Oktober nach und nach ihre Wahlprogramme vor. Der offizielle Wahlkampfbeginn war am 10. Oktober 2017.