225px|mini|Anstecknadel deutscher Baptisten (um 1934) Die baptistischen Kirchen haben in ihrer Geschichte eine Reihe von Glaubensbekenntnissen formuliert. Die ersten baptistischen Bekenntnisse entstanden vor allem aus zwei Gründen; zum einen dienten sie in den Auseinandersetzungen mit staatlichen und staatskirchlichen Behörden als Diskussionsgrundlage; zum anderen waren sie Hilfe im Gespräch und in der Sammlung bekenntnisverwandter Christen und Gemeinden. Die neueren Bekenntnisse werden vor allem in interkonfessionellen Begegnungen verwendet. In der gottesdienstlichen und katechetischen Praxis der Freikirche spielen sie eher eine untergeordnete Rolle. Häufiger wird auf biblische Bekenntnisse zurückgegriffen, wie z. B. „ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“ – siehe nebenstehendes Bild.

Baptistisches Bekenntnis von 1677/1689 und seine historische Bedeutung Bereits in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erwachsen auf dem Nährboden des separatistischen Puritanismus in England erste Baptistengemeinden. 1638 entsteht unter der Leitung von John Spilsbury im Londoner Stadtteil Wapping die erste Baptistengemeinde mit calvinistischen Glaubensüberzeugungen. Und nur wenige Jahre später veröffentlichen schließlich die Pastoren von dann bereits sieben calvinistischen Baptistengemeinden Londons das Erste Londoner Bekenntnis („First London Confession“) von 1644, meist zitiert nach der korrigierten zweiten Auflage von 1646, in dem sie sich klar von den arminianischen Glaubensüberzeugungen der etwas früher entstandenen „General Baptists“ und der kontinentaleuropäischen Anabaptisten distanzieren. Hieran lässt sich schon sehr deutlich erkennen, dass die historischen Wurzeln des calvinistischen Baptismus im Puritanismus zu finden sind und dass es praktisch keine historische oder theologische Verbindung zu den Anabaptisten Kontinentaleuropas gibt.

Diese theologische Verwurzelung im englischen Puritanismus zeigt sich dann auch in dem 1677 erstmals veröffentlichten Zweiten Londoner Bekenntnis („Second London Confession“).Baptistisches Glaubensbekenntnis von 1689 (PDF, Archivversion) Die beiden Ältesten der Petty-France-Gemeinde in London, William Collins und Nehemiah Coxe, hatten sich daran gemacht, ein neues baptistisches Glaubensbekenntnis zusammenzustellen. Dabei griffen sie stark auf das Bekenntnis von Westminster von 1646 zurück: Sie verwendeten zumeist die kongregationalistische Überarbeitung dieses Bekenntnisses, die Savoy-Erklärung von 1658. Auf diese Weise bringen William Collins und Nehemiah Coxe ihre Verbundenheit mit den anderen puritanischen Gläubigen zum Ausdruck. Sie scheuen sich nicht, die ausgefeilten Formulierungen ihrer Vorgänger zu übernehmen und an den Stellen zu modifizieren, an denen sie als Baptisten andere Überzeugungen haben, wie zum Beispiel in der Tauflehre, im Gemeindeverständnis, im Verständnis von der Gemeindeleitung oder in der Anwendung der Bundestheologie und des regulativen Prinzips im Gottesdienst.

Nach der Glorreichen Revolution von 1688 und dem Erlass des Toleranzgesetzes durch den neuen Regenten William III. von Oranien gelangen schließlich auch die englischen Baptisten zu mehr Freiheit. Sie berufen daraufhin für das Jahr 1689 eine allgemeine Versammlung der calvinistischen Baptistengemeinden ein, bei der das vorliegende Bekenntnis von über 100 Vertretern baptistischer Gemeinden aus England und Wales angenommen wird. Diese allgemeine Versammlung hat dem Bekenntnis denn auch seinen Namen verliehen: Baptistisches Glaubensbekenntnis von 1689.

Bis ins 19. Jahrhundert hinein bleibt dieses Glaubensbekenntnis die maßgebliche Bekenntnisgrundlage der calvinistischen Baptisten in der angelsächsischen Welt. Denn auch jenseits des Atlantiks hatten sich die Baptisten – mit gewissen Modifikationen – 1742 dieses Glaubensbekenntnis zu Eigen gemacht. Es erhält dort den Titel Philadelphia-Bekenntnis (“Philadelphia Confession”).

Doch im Laufe des 19. Jahrhunderts wird das baptistische Glaubensbekenntnis von 1689 immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Schließlich weigert sich der englische Baptistenbund 1888 ausdrücklich, sich erneut auf dieses Bekenntnis zu verpflichten. Erst hundert Jahre später, in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erlebt gerade dieses Glaubensbekenntnis eine Neubelebung, welche weit über den angelsächsischen Sprachraum hinausragt. Heute gibt es dieses Bekenntnis in vielen Übersetzungen, und weltweit lässt sich beobachten, wie sich immer mehr Baptistengemeinden erneut auf ebendieses Bekenntnis verpflichten.

New Hampshire-Bekenntnis von 1833 Dieses Bekenntnis wurde 1833 von John Newton Brown verfasst und von der New Hampshire Baptistenkonvention angenommen.Übersetzung aus dem Englischen: Ingo Breuer (2003); orthografische Korrektur: Gregor Helms(2004)

I. Von der Heiligen Schrift Wir glauben, dass die Bibel von heiligen Männern unter der Inspiration des Heiligen Geistes niedergeschrieben wurde und ein vollkommener Schatz himmlischer Unterweisungen ist; dass Gott ihr Autor ist; dass das Heil ihr Zweck ist und dass die Wahrheit ohne jeglichen Irrtum ihre Substanz ist; dass sie die Prinzipien offenbart, nach welchen Gott uns richten wird. Deshalb ist und bleibt die Bibel für immer der wahre Mittelpunkt christlicher Einheit und der höchste Maßstab, nach dem das menschliche Verhalten sowie alle Überzeugungen und Meinungen geprüft werden sollen.

II. Vom wahren Gott Wir glauben, dass es nur einen einzigen wahren und lebendigen Gott gibt, ein unendlicher, intelligenter Geist mit Namen JAHWE, der Schöpfer und höchste Herrscher des Himmels und der Erde, unausdrücklich herrlich in Heiligkeit, und würdig aller möglichen Ehre, Treue und Liebe; dass die Einheit der Gottheit aus drei Personen besteht, dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist; dass sie gleichartig in ihrer göttlichen Vollkommenheit sind und in Harmonie miteinander unterschiedliche Funktionen im großen Werk der Erlösung ausüben.

III. Vom Fall des Menschen Wir glauben, dass der Mensch in Heiligkeit geschaffen wurde unter dem Gesetz seines Schöpfers, aber durch freiwillige Übertretung fiel er von diesem seligen Zustand mit der Konsequenz, dass nun alle Menschen Sünder sind, nicht aus Zwang sondern aus freier Wahl. So besitzt der Mensch von Natur aus nicht die Heiligkeit, die das Gesetz Gottes fordert, sondern ist fest zum Bösen geneigt und deshalb unentschuldbar unter dem gerechten Urteil zum ewigem Ruin.

IV. Vom Heilsweg Wir glauben, dass die Rettung des Sünders allein aus Gnade geschieht durch das stellvertretende Wirken des Sohnes Gottes, der nach der Bestimmung des Vaters freiwillig unsere Natur auf sich nahm jedoch ohne Sünde; dass er das Gesetz Gottes durch seinen persönlichen Gehorsam ehrte und durch seinen Tod eine vollständige Sühnung unserer Sünden erlangte; dass er, von den Toten auferstanden, nun auf seinem himmlischen Thron sitzt und in seiner wunderbaren Person das herzlichste Erbarmen mit der göttlichen Vollkommenheit vereint und daher in jeder Hinsicht geschickt ist, ein treuer, huldvoller und allein genügender Heiland zu sein.

V. Von der Rechtfertigung Wir glauben, dass die Rechtfertigung der Segen des Evangeliums ist, den Christus denen erwirkt, die an ihn glauben; dass die Rechtfertigung die Vergebung der Sünden und die Verheißung des ewigen Lebens auf der Grundlage der Gerechtigkeit umfasst; dass die Rechtfertigung nicht in Anbetracht irgendwelcher Werke gewährt wird, die wir getan haben, sondern allein aus Glauben an das Blut des Erlösers und dass uns Gott kraft dieses Glaubens unverdient seine vollkommene Gerechtigkeit anrechnet; dass uns die Rechtfertigung in einen Zustand gesegneten Friedens und Wohlgefallens mit Gott bringt und uns jeden weiteren Segen garantiert, den wir für Zeit und Ewigkeit nötig haben.

VI. Von der Gabe des Heils Wir glauben, dass der Segen des Heils (Errettung der Seele) umsonst ist für alle durch das Evangelium; dass es die umgehende Pflicht aller ist, diesen Segen mit herzlichem, bußfertigem und gehorsamem Glauben anzunehmen; und dass nichts die Errettung des größten Sünders auf Erden verhindert, als seiner eigenen innewohnenden Verderbtheit und seiner freiwilligen Ablehnung des Evangeliums, was ihn in eine schwere Verdammnis bringt.

VII. Von der Gnade in der Wiedergeburt Wir glauben, dass Sünder erneuert oder von neuem geboren werden müssen, um errettet zu werden; dass die Wiedergeburt in der Verleihung einer neuen heiligen des Gesinnung besteht; dass sie durch den Heiligen Geist in Verbindung mit der göttlichen Wahrheit in einer Weise bewirkt wird, die über unsere Wahrnehmung hinausgeht, um so unseren freiwilligen Gehorsam zum Evangelium zu bewirken; und dass sie sich in den heiligen Früchten der Buße, des Glaubens und einem neuen Leben erzeigt.

VIII. Von der Buße und dem Glauben Wir glauben, dass Buße und Glaube heilige Pflichten und auch untrennbare Tugenden sind, die in unserer Seele durch den regenerierenden Heiligen Geist gewirkt werden, wodurch wir uns, tief von unserer Schuld, Gefahr und Hilflosigkeit betroffen und vom Heilsweg Christi überzeugt, zu Gott wenden mit ungeheuchelter Reue, Bekennen unserer Sünden und Flehen um Barmherzigkeit und zugleich nehmen wir herzlich den Herrn Jesus Christus als unseren Propheten, Priester und König an und verlassen uns auf Ihn allein als unseren Erlöser.

IX. Von Gottes Vorsatz der Gnade Wir glauben, dass die Auserwählung der ewige Vorsatz Gottes ist, gemäß dem er gnädig Sünder erneuert, heiligt und errettet; dass sie in Übereinstimmung mit dem freien Willen des Menschen alle Mittel in Verbindung mit dem Zweck umfasst; dass sie eine herrliche Schau Gottes höchster Güte ist, da sie unendlich frei, weise, heilig und unveränderlich ist; dass sie alles Prahlen völlig ausschließt und Demut, Gebet, Lob, Vertrauen auf Gott und aktive Nachahmung seiner freien Barmherzigkeit fördert; dass sie die Nutzung der Mittel im höchsten Maße fördert; dass sie durch ihre Wirkungen in allen, die wahrhaftig dem Evangelium glauben, zu erkennen ist; dass sie das Fundament der christlichen Heilsgewissheit ist; und dass es den größten Fleiß erfordert und verdient, um sie für uns festzumachen.

X. Von der Heiligung Wir glauben, dass die Heiligung der Prozess ist, durch den wir nach dem Willen Gottes Anteilnehmer seiner Heiligkeit werden; dass sie ein fortlaufendes Werk ist; dass sie mit der Wiedergeburt beginnt; und dass sie sich im Herzen des Gläubigen vollzieht durch die Gegenwart und Kraft des Heiligen Geistes, dem Versiegler und Tröster, im kontinuierlichen Gebrauch der dazu bestimmten Mittel, wozu besonders das Wort Gottes, Selbsterforschung, Selbstverleugnung, Wachsamkeit und Gebet zählen.

XI. Vom Beharren der Heiligen Wir glauben, dass nur solche echte Gläubige sind, die bis ans Ende beharren; dass ihre beharrliche Bindung an Christus das Hauptmerkmal ist, das sie von oberflächlichen Bekennern unterscheidet, dass eine besondere Vorsehung über ihr Wohlergehen wacht und dass sie durch die Kraft Gottes bewahrt werden durch den Glauben zum Heil.

XII. Von der Harmonie des Gesetzes und des Evangeliums Wir glauben, dass das Gesetz Gottes die ewige und unveränderliche Regel seiner moralischen Herrschaft ist; dass es heilig, gerecht und gut ist; und dass die Unfähigkeit, die die Schrift dem gefallenen Menschen zuschreibt, Gottes Vorschriften zu erfüllen, allein aus der menschlichen Liebe zur Sünde hervorgeht. Ihn davon zu erlösen und ihn durch einen Mittler zu ungeheucheltem Gehorsam zum heiligen Gesetz wiederherzustellen, ist eine Hauptabsicht des Evangeliums und der Gnadenmittel, die mit der Errichtung der sichtbaren Gemeinde verbunden sind.

XIII. Von der Gemeinde